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Publizitätsrichtlinie
für Zweigniederlassungen
Elfte Richtlinie 89/666/EWG des Rates
vom 21. Dezember 1989 über die Offenlegung von Zweigniederlassungen, die
in einem Mitgliedstaat von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen
errichtet wurden, die dem Recht eines anderen Staates unterliegen.
Die Richtlinie enthält Regelungen für
die Offenlegung von Zweigniederlassungen von Gesellschaften, die dem Recht
eines anderen Staates unterliegen.
Ziel der Richtlinie ist, Aktionären und
Dritten einen gleichwertigen Schutz zu gewährleisten.
Text der Richtlinie
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