Publizitätsrichtlinie für Zweigniederlassungen

Elfte Richtlinie 89/666/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 über die Offenlegung von Zweigniederlassungen, die in einem Mitgliedstaat von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen errichtet wurden, die dem Recht eines anderen Staates unterliegen.

Die Richtlinie enthält Regelungen für die Offenlegung von Zweigniederlassungen von Gesellschaften, die dem Recht eines anderen Staates unterliegen.

Ziel der Richtlinie ist, Aktionären und Dritten einen gleichwertigen Schutz zu gewährleisten.

Text der Richtlinie