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Neues zur Zinsbesteuerung
Die EU und die Schweiz haben eine
Einigung über die Besteuerung von Zinseinkünften erzielt. Die Schweiz hat sich
bereit erklärt, eine Quellensteuer auf ausländische Kapitalerträge
einzuführen, wobei das Bankgeheimnis aber gewahrt bleibt. Das heißt, das
deutsche Finanzamt erfährt nicht den Namen eines Kontoinhabers in der Schweiz.
Die Schweiz behält sich auch weiterhin vor, Rechtshilfe nur bei Straftaten zu
leisten, z. B. bei Geldwäsche und Steuerbetrug. Nicht fällt darunter die
Steuerhinterziehung, die in der Schweiz nur als Ordnungswidrigkeit behandelt
wird.
Die EG-Länder werden künftig
Zinseinkünfte anderer EU-Bürger an das Heimatland melden. Ausnahmen gelten
für Österreich, Belgien und Luxemburg, die eine eigene Zinssteuer von
zunächst 15 und ab 2010 von 35 % erheben. Die Steuer wird aber anonym an das
Heimatland des Bürgers abgeführt, also ohne dessen Namensnennung.
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