Vor einigen
Jahren noch ein Nischenprodukt , werden mittlerweile ca. 100
Mrd. € (!) allein in Deutschland jährlich umgesetzt. Bei einem
Zertifikat erwirbt der Anleger einen schuldrechtlichen
Zahlungsanspruch, wenn die Entwicklung z. B. einer Aktie oder
eines Index in die von ihm gewählte Richtung verläuft. Der Anleger
wird also nicht Inhaber einer Aktie oder oder sonstiger
Unternehmensbeteiligungen. Zertifikate sind spekulative
Finanzinstrumente. Viele Anleger glauben, durch das Zertifikat seien
sie an dem oder den Unternehmen beteiligt, auf die sich das Zertifikat
bezieht.
Problematisch
ist, dass immer mehr Emittenten Zertifikate ausgeben, die nicht über
die entsprechende Bonität verfügen. Theoretisch kann es passieren,
dass der Emittent bei Fälligkeit den Zahlungsanspruch nicht erfüllen
kann, wenn er nicht über die entsprechende Kapitalausstattung
verfügt. Anleger sollten daher genau prüfen, ob ein Zertifikat das
für sie geeignete Produkt ist.
Rechtlich
sind Zertifikate Finanzinstrumente (Wertpapiere).
Rechtsgrundlagen:
Wertpapierprospektgesetz (WppG), Wertpapierhandelsgesetz (WpHG),
Verordnung 809/2004 EG.
Siehe
auch folgende Veröffentlichungen der Kanzlei Mattil:
Wertpapiermitteilungen (WM) Nr. 18/2007 und
Revue droit bancaire et financier Nr. 4, Juli/August 2007 zum Europäischen
Prospektrecht
Eine
ganze Anlageklasse im Verruf
Hervorgerufen durch Skandale wie der Zahlungsweigerung des Bankhauses
SEB im Fall ihrer Zertifikate auf den Homm Select Index und den durch
die internationale Finanzkrise hervorgerufenen Zusammenbruch von
Lehman Brothers, Bear Stearns und anderen bisher führenden
Investmentbanken wird in der Presse viel darüber diskutiert, wie gut
oder schlecht Zertifikate als Geldanlage geeignet sind. In diesem
Artikel soll untersucht werden, was Zertifikate können, was sie nicht
können und wie sicher das in ihnen angelegte Geld ist. Außerdem soll
darauf eingegangen werden, was bei der Geldanlage in Zertifikaten zu
beachten ist und welche Rechte Anleger haben, die durch Falschberatung
und fehlerhafte Kapitalanlagen geschädigt wurden.
Nahezu
jedes Kreditinstitut in Deutschland hat sich in den letzten zehn
Jahren daran beteiligt, diese sogenannten Finanzinnovationen teils
sehr aktiv zu verkaufen, aber erst jetzt, wo die Blase platzt, wird
klar, dass ein Großteil der Banken ihre Pflichten aus dem Kundenverhältnis
insbesondere bei der Anlageberatung und -vermittlung auf eklatante
Weise verletzt haben.
Was
ist ein Zertifikat?
Um zu beurteilen, wie gut Zertifikate als Geldanlage geeignet sind,
soll zunächst der Versuch unternommen werden, ein kompliziertes
Finanzprodukt in einfachen Worten zu erklären.
Bei einem Zertifikat handelt es sich um eine Schuldverschreibung. Also
eine Forderung, die der Anleger gegenüber dem ausgebenden
Kreditinstitut, dem sogenannten Emittenten (von lat. emittere –
ausgeben), hat. Diese Forderung wird in einem Wertpapier verbrieft und
hierdurch börsenhandelsfähig gemacht.
Im
Gegensatz zu einer traditionellen Schuldverschreibung, wie sie seit
Jahrzehnten sowohl von Banken als auch von anderen Unternehmen wie
auch von Staaten und öffentlichen Institutionen ausgegeben werden,
steht bei den sogenannten Zertifikaten jedoch nicht von vornherein
fest, welche Leistungen der Anleger zu welchem Zeitpunkt erwarten
kann. Vielmehr hängen die Höhe der Rückzahlung, der Zinsen und
eventueller Boni sowie die Laufzeit vom Eintritt bestimmter
Bedingungen ab. Der Anleger wettet somit quasi mit dem Emittenten um
den Eintritt bzw. Nichteintritt bestimmter Ereignisse.
Bei der
Ausgestaltung der Bedingung ist der Fantasie keine Grenze gesetzt. In
den letzten Jahren buhlte die Zertifikatebranche mit immer
ausgefalleneren Ideen um die Aufmerksamkeit der Anleger, was schließlich
dazu führte, dass derzeit in Deutschland mehr als 350.000 dieser sog.
Finanzinnovationen gehandelt werden, die bisweilen so kompliziert
ausgestaltet sind, dass noch nicht einmal Spezialisten in der Lage
sind, ohne stundenlange Einarbeitung in den Verkaufsprospekt zu
beurteilen, wie sich der faire Wert des Zertifikates unter bestimmten
Marktbedingungen verändert.
Als Bedingung für die Zahlungsmodalitäten wurde bei der Mehrzahl der
Zertifikate die Entwicklung eines oder mehrerer sogenannter Referenz-
oder Basiswerte zugrunde gelegt. Der Wert der Zertifikate leitet sich
somit von seinem Basiswert ab. Daher fallen Zertifikate auch unter die
Gruppe der sogenannten Derivate (von lat. derivare – ableiten).
Wichtig ist jedoch, dass der Inhaber eines Zertifikats nicht den
entsprechenden Basiswert kauft oder sich direkt oder indirekt an ihm
beteiligt. Durch den Erwerb eines Zertifikats kauft der Anleger
lediglich dem Emittenten das Versprechen ab, dass dieser beim Eintritt
der Bedingung bestimmte Leistungen erbringt. Juristisch ausgedrückt
erwirbt der Anleger eine bedingte Forderung.
Und hier
kommt ein Risiko ins Spiel, das in den letzten Jahren gnadenlos
unterschätzt wurde. Nämlich das Risiko, dass der Emittent bei Fälligkeit
des Zertifikats trotz Eintritt der Bedingung nicht bezahlt. Sei es,
weil er zahlungsunwillig, wie dies beispielsweise beim Bankhaus SEB
mit den Homm Select Zertifikaten der Fall ist, oder schlicht
zahlungsunfähig ist, wie im Fall des zusammengebrochenen Bankhauses
Lehman Brothers.
Fällt der
Emittent weg, kann der Anleger mit seiner Einschätzung, wie sich der
entsprechende Basiswert entwickelt noch so richtig gelegen haben; es
ist einfach niemand da, der die entsprechenden Zahlungszusagen einhält.
Da hilft es auch nichts, dass Wettschulden eigentlich Ehrenschulden
sein sollten.
Für
wen sind Zertifikate als Geldanlage geeignet?
Man sollte trotz der derzeitigen Krise nicht alle Zertifikate
pauschal verteufeln. Derivate sind ein wichtiges
Absicherungsinstrument in der Finanzwirtschaft und können durchaus
ihre Berechtigung haben.
Fraglich
ist, ob Zertifikate auch für Privatanleger geeignet sind. Und damit
sind jetzt nicht sehr wohlhabende Private gemeint, sondern
durchschnittliche kleine bis mittelgroße Anleger. Auch für diese
kann es sinnvoll sein, in einzelne Zertifikate anzulegen. Es gilt
dabei jedoch eine Menge zu beachten.
Zum einen sollte man kein Zertifikat kaufen, das man nicht versteht.
Sicher, wenn der Bankberater etwas vorschlägt dann ist es immer
„ganz unkompliziert“ und mit „überhaupt keinem Aufwand
verbunden“. Aber man sollte sich wirklich daran halten, dass
Geldanlagen, die mit einem 85-seitigen Verkaufsprospekt daherkommen, für
Leute gemacht sind, die sich entweder professionell oder aus Interesse
mit einem 85-seitigen Verkaufsprospekt auseinandersetzen müssen oder
wollen. Es ist auch keine Schande, dem Bankberater gegenüber
zuzugeben, dass man das Produkt nicht versteht. Häufig ist man nämlich
nicht selbst zu dumm, sondern das Produkt schlicht zu kompliziert oder
der Berater unfähig, verständlich zu erklären. Durch gezieltes
Nachfragen findet man übrigens auch schnell heraus, ob der Berater
das Produkt überhaupt selbst verstanden hat.
Des
Weiteren kommt es auf die Streuung an. Kein seriöser Anlageberater würde
einem Kunden raten, alles auf eine Karte zu setzen; die absolut
risikofreie und gegen alle Marktentwicklungen gefeite Geldanlage gibt
es nämlich nicht. Von daher kann jedes Zertifikat grundsätzlich nur
als Beimischung dienen und keinesfalls sollte man sich durch die
Aussicht auf gute Renditen dazu verleiten lassen, sein gesamtes Vermögen
in ein einziges Produkt oder auf verschiedene Produkte vom selben
Emittenten zu investieren. Man muss sich auch immer wieder vor Augen
halten, dass jeder Prozenpunkt mehr Rendite eine Prämie für das
eingegangene Risiko darstellt.
Und dann
muss das Zertifikat natürlich zur eigenen Risikobereitschaft passen.
Und auch hier gilt, wer dies nicht einschätzen kann und nicht weiß,
unter welchen Umständen er wie viel Geld verlieren kann, sollte die
Finger davon lassen. Sonst wird die Geldanlage zum Glücksspiel.
Worauf ist bei der Anlageberatung zu
achten? Worüber hat der Berater aufzuklären?
Ein Anlageberater hat seinen Kunden bei der Beratung umfassend und
richtig über alle Risiken der Geldanlage aufzuklären. Dabei muss er
objektiv bleiben und darf Risiken nicht verharmlosen oder beschönigen.
Bei
Zertifikaten heißt dies konkret, dass der Kunde darüber aufgeklärt
werden muss, dass die Wertentwicklung seiner Kapitalanlage von
verschiedenen Faktoren abhängt. Zum einen hat die Entwicklung des
Basiswerts einen entscheidenden Einfluss, zum anderen aber auch die
Kreditwürdigkeit bzw. Vertrauenswürdigkeit des Emittenten.
In der Vergangenheit ist dabei das Risiko, dass der Emittent während
der Laufzeit insolvent wird, jedoch häufig überhaupt nicht dargelegt
worden oder wurde durch die lapidare Feststellung, dass eine so große
Bank ja wohl nicht pleite gehen könne, heruntergespielt. Hierin ist
ein eindeutiger Beratungsfehler zu sehen.
Darüber
hinaus stellt es einen Beratungsfehler dar, wenn ein Bankkunde durch
seinen Anlageberater dazu gebracht wird, sein gesamtes Vermögen in
ein einziges Zertifikat anzulegen. Hierdurch wird nämlich die
elementare Grundregel der Geldanlage, nämlich die der Risikostreuung,
außer Acht gelassen.
Was immer häufiger
passiert, ist, dass Kunden zunächst Produkte schmackhaft gemacht
werden und der Kunde zum Ende der Beratung dann darauf hingewiesen
wird, dass er das Produkt nur erwerben kann, wenn er im sogenannten
Beratungsprotokoll in eine andere Risikoklasse eingestuft wird. Mit
dem Hinweis, dass dies reine Formsache sei, werden Kunden dann dazu
gebracht zu unterschreiben, dass sie spekulativer Anleger sind, obwohl
das weder ihrer Persönlichkeit noch ihren Anlagezielen entspricht. In
Wirklichkeit versuchen sich die Banken hierdurch aus der Haftung zu
stehlen. Zudem erkennt man hieran, dass der Berater nicht das richtige
Produkt für den Kunden herausgesucht hat, sondern ein Produkt
verkaufen will und sich den Kunden so lange zurechtbiegt, bis er auf
das Anlageprodukt passt.
Welche
Ansprüche habe ich, wenn mir die falsche Kapitalanlage verkauft wurde
oder ich nicht über die Risiken aufgeklärt wurde? Was mache ich,
wenn ich das Gefühl habe, fehlerhaft beraten worden zu sein?
Grundsätzlich stellt eine Falschberatung eine Pflichtverletzung durch
das Kreditinstitut dar, die zum Schadensersatz berechtigt.
Schadensersatz kann in der Form verlangt werden, dass diejenigen
Gelder, die der Kunde aufgrund der Falschberatung verloren hat, zu
erstatten sind bzw. in eklatanten Fällen auch die gesamte Rückabwicklung
der Geldanlage verlangt werden kann.
Problematisch
ist häufig die Durchsetzbarkeit dieser Ansprüche. Leider haben wir
in unserer langjährigen Tätigkeit als Rechtsanwälte im Banken- und
Kapitalanlagerecht für geprellte Anleger die Erfahrung gemacht, dass
Banken in kritischen Fällen sehr zurückhaltend werden und mit allen
Mitteln versuchen, sich selbst schadlos zu halten. Versucht ein
Anleger auf eigene Faust, seine Rechte durchzusetzen, steht er häufig
auf verlorenem Posten. Viele können sich glücklich schätzen, wenn
sie überhaupt einen Gesprächstermin mit einem entscheidungsbefugten
Mitarbeiter erhalten oder sich in einem Schreiben mit ihrem konkreten
Fall auseinandergesetzt wurde. Die meisten warten vergeblich auf eine
Stellungnahme der Bank oder werden mit pauschalen Aussagen wie der,
dass keine Fehler gemacht wurden, abgespeist.
Für alle,
die in Direktverhandlungen mit der vermittelnden Bank keinen Erfolg
haben, bleibt als nächster Schritt meist nur der Gang zum Anwalt.
Dieser kann umfassend prüfen, gegen welche Beteiligten aufgrund
welcher Umstände Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können,
und auf den individuellen Fall maßgeschneiderte Handlungsempfehlungen
geben. Häufig bewegt dann schon die Einschaltung eines Anwalts,
gerade wenn dieser die Interessen mehrerer Anleger gebündelt
wahrnimmt, die Banken dazu, sich mit der Sache eingehender
auseinanderzusetzen. Zudem fürchten viele Kreditinstitute die Öffentlichkeitswirkung
eines Gerichtsverfahrens, sodass häufig schon im Vorfeld gute
Vergleichsergebnisse erreicht werden können.
Wenn aber
alle Verhandlungs- und Gesprächsbereitschaft nichts hilft, bleibt nur
der Gang vor Gericht. Im Vorfeld wird überprüft, ob sich das
Kostenrisiko einer Klage überhaupt lohnt. Dabei kommt es entscheidend
auf die Beweislage an. Anleger können ihre Erfolgsaussichten nämlich
entscheidend verbessern, indem sie frühzeitig Beweise sichern. Dies
kann beispielsweise dadurch geschehen, dass bei allen Gesprächen mit
der Bank Zeugen hinzugezogen werden. Zudem sollten Gespräche
stichwortartig protokolliert werden, um sich auch nach Jahren noch an
Einzelheiten erinnern zu können. Versprechungen, die der Berater
macht, sollte man sich schriftlich bestätigen lassen. Unterlagen, die
im Zusammenhang mit der Geldanlage ausgehändigt wurden, können eine
große Hilfe sein, da häufig diese bereits fehlerhaft sind. Hat sich
ein Berater auf einen fehlerhaften Prospekt gestützt, so ist dadurch
auch seine Beratung fehlerhaft. Es sollte daher darauf geachtet
werden, dass man Kopien von allen Schriftstücken erhält, die man
unterzeichnet hat und dass Verkaufsprospekte (auch über alternativ
vorgeschlagene Geldanlagen) zusammen mit den Vertragsunterlagen
aufbewahrt werden.
Keinesfalls sollte man den Kopf in den Sand stecken, wenn man von der
eigenen Bank schlecht beraten wurde. In vielen Fällen lohnt es sich,
um sein Recht zu kämpfen. Dabei ist allerdings ein wenig Eile
geboten, da im Kapitalanlagerecht viele Ansprüche kurzen Verjährungsfristen
unterliegen. Liest man dann in der Zeitung, dass andere Anleger
Schadensersatzprozesse gewinnen und man war selbst über Monate oder
Jahre untätig, sind die eigenen Ansprüche häufig schon verjährt.
Ihr Rechtsanwalt kann daher verjährungshemmende Maßnahmen für Sie
einleiten.
Meist steht
man auch nicht allein gegen einen übermächtigen Gegner da. In fast
allen Fällen vertreten versierte Spezialkanzleien nämlich eine
Vielzahl geschädigter Anleger. Hierdurch wird es möglich durch ein
gebündeltes und koordiniertes Vorgehen den nötigen Druck auf die
ersatzpflichtigen Banken auszuüben. Zudem besteht in vielen Fällen
die Möglichkeit, durch Sammelklage günstig zu seinem Recht zu
kommen.
Auch in
anderen Fällen hält sich das Prozesskostenrisiko aber meist in
Grenzen, da bei vielen Anlegern die Rechtsschutzversicherung die
Kosten der Rechtsverfolgung übernimmt. Ob im konkreten Fall ein
Versicherungsschutz besteht, prüft unsere Kanzlei kostenfrei. In Fällen,
in denen Anleger einen Großteil ihrer Ersparnisse verloren haben,
kommt auch die Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe in Betracht.
Auch hierzu beraten wir Sie gern.
Helge Sudau
Rechtsanwalt
Kanzlei Mattil & Kollegen