Urteil gegen Wirtschaftsprüfer wegen fehlerhafter Prospekthaftung

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte & Touche muss an einen Anleger Schadensersatz zahlen, da sie einen Filmfondsprospekt nicht hinreichend geprüft hatte. Im Prospekt war behauptet worden, dass eine Erlösausfallversicherung besteht. Doch die Absicherung gab es gar nicht (LG München I, 22 O 12186/04).