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Urteil gegen Wirtschaftsprüfer wegen
fehlerhafter Prospekthaftung
Die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte & Touche muss an einen
Anleger Schadensersatz zahlen, da sie einen Filmfondsprospekt nicht
hinreichend geprüft hatte. Im Prospekt war behauptet worden, dass eine
Erlösausfallversicherung besteht. Doch die Absicherung gab es gar nicht
(LG München I, 22 O 12186/04).
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