Widerruf
von Darlehensverträgen
Wenn
die Widerrufsbelehrung auf dem Verbraucherkreditvertrag fehlt oder
unzureichend ist, kann der Darlehensnehmer einen Widerruf des
Darlehensvertrages auch noch nach Jahren erklären. Nach Widerruf
stellt sich die Frage nach den entsprechenden Konsequenzen. Das
Darlehen muss rückabgewickelt werden, der Anleger kann also die
geleisteten Zins- und Tilgungszahlungen zurückfordern, die Bank
wiederum hat Anspruch auf den ausbezahlten Kreditbetrag nebst marktüblicher
Verzinsung. Diese Ansprüche werden gegeneinander verrechnet.
Die
Kanzlei hat für Anleger, zusammen mit dem Sachverständigenbüro
Vogelsang und Sachs errechnet, welche Zahlungsansprüche „unter dem
Strich“ für den Anleger verbleiben, ob sich der Darlehenswiderruf
also lohnt.
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