Wertpapierprospekte: EU-Kommission legt Vorschlag zur Änderung der Prospektrichtlinie vor

  Der Vorschlag beinhaltet folgende Änderungen:

  • Lockerung der Angabepflichten für bestimmte Arten von Wertpapieremissionen

  • Verbesserung von Format und Inhalt der Prospektzusammenfassung

  • Präzisere Fassung der Ausnahmen von der Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts bei Verkauf durch Unternehmen über Finanzintermediäre und bei Belegschaftsaktienprogrammen

  • Aufhebung von Angabepflichten, die sich mit der Transparenzrichtlinie überschneiden

  • Möglichkeit der Bestimmung des Herkunftsmitgliedsstaats für Emittenten aller Nichtdividendenwerte

  • Anpassung der Definition des Begriffs „Qualifizierte Anleger“ in der Prospektrichtlinie an die Definition des Begriffs „Professionelle Kunden“ in der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MIFID).