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Wertpapierprospekte:
EU-Kommission legt Vorschlag zur Änderung der Prospektrichtlinie vor
Der Vorschlag beinhaltet folgende Änderungen:
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Lockerung
der Angabepflichten für bestimmte Arten von Wertpapieremissionen
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Verbesserung
von Format und Inhalt der Prospektzusammenfassung
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Präzisere
Fassung der Ausnahmen von der Pflicht zur Veröffentlichung eines
Prospekts bei Verkauf durch Unternehmen über Finanzintermediäre
und bei Belegschaftsaktienprogrammen
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Aufhebung
von Angabepflichten, die sich mit der Transparenzrichtlinie überschneiden
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Möglichkeit
der Bestimmung des Herkunftsmitgliedsstaats für Emittenten aller
Nichtdividendenwerte
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Anpassung
der Definition des Begriffs „Qualifizierte Anleger“ in der
Prospektrichtlinie an die Definition des Begriffs
„Professionelle Kunden“ in der Richtlinie über Märkte für
Finanzinstrumente (MIFID).
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