Die Welt vom 27.02.2003:

Richterspruch: Steuerberater haften für die Empfehlung von Kapitalanlagen

München – Steuerberater müssen ihren Mandanten bei falschen Anlageempfehlungen Schadenersatz leisten. Das Landgericht Coburg verurteilte jetzt einen Steuerberater zu Schadenersatz in Höhe des Anlagebetrages, wie die Münchener Anwaltskanzlei Mattil, Kärner & Kollegen mitteilte. Der in Kapitalanlagen unerfahrene Anleger hatte einen unverlangten Anruf einer Anlagegesellschaft erhalten und diese an seinen Steuerberater verwiesen, der über seine Geldanlagen entscheide. Das Finanzunternehmen übersandte dem Berater Unterlagen zu Börsentermingeschäften, die dieser prüfte und für gut befand.

"Doch schon bei näherem Hinsehen hätte er feststellen können, dass die Gesellschaft ein absurd hohes Agio vom Kapital in Abzug brachte und hohe Kommissionsbelastungen die Gewinnaussichten ausschlossen", erläuterte Rechtsanwalt Peter Mattil die Position des Klägers. Das Unternehmen habe zudem weder eine Börsenzulassung noch eine sonstige Erlaubnis zum Wertpapierhandel besessen. Dennoch habe der Steuerberater den Anleger dahingehend informiert, dass die Gesellschaft nur am Gewinn verdienen würde, so Mattil. Der Anleger investierte daraufhin umgerechnet 562.000 Euro, die von den Inhabern der Anlagegesellschaft unterschlagen wurden.

Das Landgericht Coburg verurteilte den Steuerberater nun zum Schadenersatz in voller Höhe des Anlagebetrages. Zur Begründung führten die Richter an, dass der Berater sich über den Anbieter hätte informieren und eigene Recherchen hätte anstellen müssen. Dies habe zu seinen Pflichten gegenüber seinem Mandanten gezählt.

"Der Berater konnte sich nicht damit entlasten, dass er lediglich die steuerliche Beratung durchführe und sein Mandant selbst schuld sei, wenn er sich auf Spekulationsgeschäfte einlasse", stellte der Anwalt fest. (Az.: 23 O 696/00)

ddp