|
Die Welt vom 27.02.2003:
Richterspruch: Steuerberater haften für die Empfehlung von
Kapitalanlagen
München
– Steuerberater müssen ihren Mandanten bei falschen
Anlageempfehlungen Schadenersatz leisten. Das Landgericht Coburg verurteilte
jetzt einen Steuerberater zu Schadenersatz in Höhe des Anlagebetrages, wie die
Münchener Anwaltskanzlei Mattil, Kärner & Kollegen mitteilte. Der in
Kapitalanlagen unerfahrene Anleger hatte einen unverlangten Anruf einer
Anlagegesellschaft erhalten und diese an seinen Steuerberater verwiesen, der
über seine Geldanlagen entscheide. Das Finanzunternehmen übersandte dem
Berater Unterlagen zu Börsentermingeschäften, die dieser prüfte und für gut
befand.
"Doch schon bei näherem Hinsehen hätte er feststellen können, dass
die Gesellschaft ein absurd hohes Agio vom Kapital in Abzug brachte und hohe
Kommissionsbelastungen die Gewinnaussichten ausschlossen", erläuterte
Rechtsanwalt Peter Mattil die Position des Klägers. Das Unternehmen habe zudem
weder eine Börsenzulassung noch eine sonstige Erlaubnis zum Wertpapierhandel
besessen. Dennoch habe der Steuerberater den Anleger dahingehend informiert,
dass die Gesellschaft nur am Gewinn verdienen würde, so Mattil. Der Anleger
investierte daraufhin umgerechnet 562.000 Euro, die von den Inhabern der
Anlagegesellschaft unterschlagen wurden.
Das Landgericht Coburg verurteilte den Steuerberater nun zum Schadenersatz in
voller Höhe des Anlagebetrages. Zur Begründung führten die Richter an, dass
der Berater sich über den Anbieter hätte informieren und eigene Recherchen
hätte anstellen müssen. Dies habe zu seinen Pflichten gegenüber seinem
Mandanten gezählt.
"Der Berater konnte sich nicht damit entlasten, dass er lediglich die
steuerliche Beratung durchführe und sein Mandant selbst schuld sei, wenn er
sich auf Spekulationsgeschäfte einlasse", stellte der Anwalt fest. (Az.:
23 O 696/00)
ddp
|