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EU-Verordnung
zu Vollstreckbarerklärungsverfahren
Am
21.10.2005 wird in den EU-Mitgliedstaaten die Verordnung
Nr. 805/2004 in Kraft treten. Mit der Verordnung wird das
Vollstreckbarerklärungsverfahren für bestimmte Titel über
unbestrittene Geldforderungen (Vollstreckungsbescheide, Anerkenntnis-
und Versäumnisurteile, Prozessvergleiche, öffentliche Urkunden)
abgeschafft. Der Gläubiger kann sich künftig im
Vollstreckungsmitgliedstaat unmittelbar an die zuständigen
Vollstreckungsorgane wenden.
Notwendig
ist die Bestätigung inländischer Titel als europäischer
Vollstreckungstitel. Diese Bestätigung wird auf Antrag vom
inländischen Gericht, d. h. dem Gericht des
Ursprungsmitgliedsstaates, erteilt. Die Einschaltung eines Gerichtes
des Vollstreckungsstaates erübrigt sich. Der Vollstreckungstitel, der
vom Gericht des Ursprungsmitgliedsstaates als europäischer
Vollstreckungstitel bestätigt worden ist, wird so behandelt, als
wäre er im Vollstreckungsmitgliedsstaat ergangen. Der Gläubiger kann
sich unmittelbar an die zuständigen Vollstreckungsorgane des
Vollstreckungsmitgliedsstaates wenden. Die Verordnung gilt für Zivil-
und Handelssachen.
Die
Voraussetzungen im Einzelnen ergeben sich aus der Verordnung 805/2004.
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