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Verwaltungssitz
einer Gesellschaft
Der EuGH hat entschieden, dass ein Mitgliedsstaat
nicht gegen Artikel 43, 48 EGV verstößt, wenn sein Recht verbietet,
den Sitz einer nach nationalem Recht gegründeten Gesellschaft unter
Beibehaltung des Gründungspersonalstatuts ins Ausland zu verlegen
(C-210/06).
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