Verwaltungssitz einer Gesellschaft

Der EuGH hat entschieden, dass ein Mitgliedsstaat nicht gegen Artikel 43, 48 EGV verstößt, wenn sein Recht verbietet, den Sitz einer nach nationalem Recht gegründeten Gesellschaft unter Beibehaltung des Gründungspersonalstatuts ins Ausland zu verlegen (C-210/06).