Verordnung (EG) Nr. 809/2004 der Kommission

Die Verordnung wurde zur Unterstützung der Richtlinie 2003-71-EG erlassen. Diese behandelt die in Prospekten enthaltenen Informationen sowie das Format, die Aufnahme von Informationen mittels Verweis und die Veröffentlichung solcher Prospekte sowie die Verbreitung von Werbung. Die Verordnung gilt direkt in jedem Mitgliedsstaat. Die Verordnung regelt sehr detailliert u. a. den in Prospekten aufzunehmenden Inhalt nach unterschiedlichen Wertpapierarten. Beispielsweise verlangt die Verordnung die Angabe in dem Prospekt über Vorstrafen, Konkurse und anhängige Rechtsstreite.