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Verordnung
(EG) Nr. 809/2004 der Kommission
Die
Verordnung wurde zur Unterstützung der Richtlinie 2003-71-EG erlassen.
Diese behandelt die in Prospekten enthaltenen Informationen sowie das
Format, die Aufnahme von Informationen mittels Verweis und die
Veröffentlichung solcher Prospekte sowie die Verbreitung von Werbung.
Die Verordnung gilt direkt in jedem Mitgliedsstaat. Die Verordnung
regelt sehr detailliert u. a. den in Prospekten aufzunehmenden Inhalt
nach unterschiedlichen Wertpapierarten. Beispielsweise verlangt die
Verordnung die Angabe in dem Prospekt über Vorstrafen, Konkurse und
anhängige Rechtsstreite.
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