|
Änderungen im Aktienrecht
ab 2005 (UMAG)
Ab 2005 sollen weitreichende Änderungen im
Aktienrecht durch das Gesetz zur Unternehmensintegrität und
Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) eingeführt werden. Einerseits
sollen Aktionärsrechte gestärkt, gleichzeitig aber
Missbrauchsmöglichkeiten eingeschränkt werden. Der Schwerpunkt dieses
Gesetzes ist die Regelung von Schadensersatzansprüchen der Aktionäre
gegen das Management und die Rechte der Aktionäre bei der
Hauptversammlung. Künftig sollen Aktionäre Schadensersatzansprüche
gegen Vorstand und Aufsichtsrat durchsetzen können, wenn sie zusammen 1 %
des Grundkapitals oder einen Börsenwert von € 100.000,00
repräsentieren. Allerdings handelt es sich dabei nur um die Innenhaftung
der Organe, eine direkte Haftung von Vorstand und Aufsichtsrat gegenüber
den Aktionären wurde wieder nicht eingeführt. Im Falle einer
erfolgreichen Klage wird also Schadensersatz nur an die Gesellschaft,
nicht aber an die Aktionäre zu leisten sein. Auf der Hauptversammlung
kann das Frage- und Rederecht des Aktionärs künftig eingeschränkt
werden. Das Ziel des Gesetzgebers sind straffe Hauptverhandlungen und der
Schutz vor Missbrauch.
Das Gesetz ist am 01.11.2005 in Kraft getreten.
|