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Transparenzrichtlinie
Richtlinie
2004/109/EG des europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung
der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten,
deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind,
und zur Änderung der Richtlinie 2001/34/EG.
Die Richtlinie enthält
Transparenzanforderungen "für die Veröffentlichung regelmäßiger
und laufender Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere bereits
zum Handel an einem in einem Mitgliedstaat gelegenen oder dort betriebenen
geregelten Markt zugelassen sind" (Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie).
Text der Richtlinie
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