Ausübung von Stimmrechten durch Aktionäre

Die Europäische Kommission hat am 05.01.2006 einen Vorschlag für eine Richtlinie vorgelegt, der darauf abzielt, durch die Einführung von Mindeststandards die grenzüberschreitende Ausübung von Aktionärsrechten bei börsennotierten Gesellschaften zu erleichtern. Die Kommission will durch den Vorschlag die Hindernisse für die grenzüberschreitende Abstimmung beseitigen sowie eine Stärkung der Aktionärsrechte vornehmen. Dabei sollen unter anderem Formalien und Fristen der Einberufung der Hauptversammlung, das Fragerecht in der Hauptversammlung, das Recht zur Einbringung von Beschlussvorlagen sowie ein System der stichtagsbezogenen Feststellung der Aktionärseigenschaft geregelt werden. Zudem sollen den Aktionären mehr Möglichkeiten der Abstimmung in Abwesenheit gegeben werden.
Richtlinie 2007/36/EG: umzusetzen bis August 2009.