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Ausübung
von Stimmrechten durch Aktionäre
Die
Europäische Kommission hat am 05.01.2006 einen Vorschlag für eine
Richtlinie vorgelegt, der darauf abzielt, durch die Einführung von
Mindeststandards die grenzüberschreitende Ausübung von
Aktionärsrechten bei börsennotierten Gesellschaften zu erleichtern.
Die Kommission will durch den Vorschlag die Hindernisse für die
grenzüberschreitende Abstimmung beseitigen sowie eine Stärkung der
Aktionärsrechte vornehmen. Dabei sollen unter anderem Formalien und
Fristen der Einberufung der Hauptversammlung, das Fragerecht in der
Hauptversammlung, das Recht zur Einbringung von Beschlussvorlagen
sowie ein System der stichtagsbezogenen Feststellung der
Aktionärseigenschaft geregelt werden. Zudem sollen den Aktionären
mehr Möglichkeiten der Abstimmung in Abwesenheit gegeben werden.
Richtlinie 2007/36/EG: umzusetzen bis August 2009.
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