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Gesetz
zur Förderung der Steuerehrlichkeit
Zur
Bekämpfung von Terrorismus und Schwerstkriminalität wurden die
Kreditinstitute 2003 verpflichtet, bei der BaFin eine
Kontoevidenzzentrale einzurichten, die den Strafverfolgungsbehörden
einen automatisierten Abruf von Kontostammdaten ohne Wissen des
Bankkunden und der Bank ermöglicht. Mit dem "Gesetz zur
Förderung der Steuerehrlichkeit" wurde der Anwendungsbereich
erheblich ausgeweitet. Ab 01.04.2005 dürfen neben den
Strafverfolgungsbehörden auch folgende Behörden auf die Daten der
Kontoevidenzzentrale zugreifen: Finanzamt, Sozialamt, Wohngeldstelle,
Bundesagentur für Arbeit, BAFöG-Amt. Diese Behörden können also
die Kontostammdaten jeder Person in Deutschland abfragen: Konto- bzw.
Depotnummer, Name des Kontoinhabers und Geburtsdatum,
Bevollmächtigte, Kontoeröffnung und -auflösung. Das aufgelöste
Konto kann noch drei Jahre nach seiner Auflösung abgefragt werden.
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