Urteil gegen Steuerberater wegen fehlerhafter Anlageberatung

Steuerberater müssen für falsche Anlageempfehlungen Schadensersatz leisten. Das Landgericht Coburg hat einen Steuerberater verurteilt, rund 560.000,00 € an seinen Mandanten zu bezahlen (LG Coburg, 23 O 696/00). Der Steuerberater wurde zum Schadensersatz verurteilt, weil er die ihm von dem Mandanten überlassenen Unterlagen nicht ausreichend überprüft hatte. Die Haftpflichtversicherung des Steuerberaters hat den Schaden in voller Höhe übernommen.