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Urteil gegen Steuerberater wegen
fehlerhafter Anlageberatung
Steuerberater müssen für
falsche Anlageempfehlungen Schadensersatz leisten. Das Landgericht Coburg
hat einen Steuerberater verurteilt, rund 560.000,00 € an seinen
Mandanten zu bezahlen (LG Coburg, 23 O 696/00). Der Steuerberater wurde
zum Schadensersatz verurteilt, weil er die ihm von dem Mandanten
überlassenen Unterlagen nicht ausreichend überprüft hatte. Die
Haftpflichtversicherung des Steuerberaters hat den Schaden in voller Höhe
übernommen.
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