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Entwurf
für ein Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Standortbedingungen
Alle
Fonds mit Verlustzuweisungen von über 10 % sind ab 05.05.2005
steuerlich nicht mehr anerkannt. Sie können Ihre negativen
Steuerergebnisse nicht an Anleger zur Verrechnung mit anderen
Einkünften weitergeben. Nur wenn der Außenvertrieb vor dem
18.03.2005 begonnen hat und der Anleger bis spätestens 04.05.2005
beigetreten ist, gelten noch die alten Bedingungen. Ab dem 05.05.2005
ist eine Verlustverrechnung nur innerhalb desselben Fonds, also mit
späteren Gewinnen, möglich.
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