Sonntagszeitung (CH) vom 25.11.2001:

Anlagebetrüger kaum zu stoppen
Über Grenzen operierende Gauner profitieren von uneinheitlichen gesetzlichen Bedingungen 

von Andreas Kneubühler

Zürich – Den Anlagebetrügern gehen die Opfer nicht aus. Immer wieder trifft es auch Leute, die glauben, gegen die Versprechungen der luschen Finanzberater immun zu sein: Juristen, Ärzte und Personen, die den Franken sonst eher zweimal umdrehen, bevor sie ihn ausgeben. Doch die Gauner sind bestens trainiert und ihre Methoden raffiniert. Sie rechnen mit misstrauischen Kunden und wissen genau, wie sie diese um den Finger wickeln können.

Meistens ist es zu spät, wenn die Kunden das Kleingedruckte in den Verträgen nachlesen. Im Ohr hatten sie bei der Unterzeichnung immer nur die mündlich gemachten Versprechungen von der todsicheren Rendite.

Eine zunehmend beliebte Methode ist die Abzockerei durch hohe Gebühren und Kommissionen, die vor allem bei Optionsgeschäften eingesetzt wird. Nur die wenigsten Kunden dürften bei den komplizierten Gebührenstrukturen mit Agio, Disagio oder Roundturn-Kommissionen den Durchblick behalten. Wenn dann die ersten Belastungen ins Haus flattern, ist es meistens zu spät – und das Geld weg.

Ein entscheidendes Kriterium für den Erfolg der Anlagebetrüger ist der Anstrich von Seriosität, den sie sich geben. Da wird einiges in eine noble Adresse, in Hochglanzprospekte oder Internetauftritte investiert. Beliebt ist die Mitgliedschaft bei seriös klingenden Verbänden. In Deutschland wirkt beispielsweise ein Firmensitz in der Schweiz vertrauenerweckend. "Das gilt aber auch umgekehrt", sagt der Münchner Anwalt Peter Mattil, der immer wieder mit Betrugsfällen zu tun hat.

Anlagebetrüger operieren gerne über die Grenze und profitieren dabei von den unterschiedlichen gesetzlichen Bedingungen. Ein Beispiel dafür lieferte die Basler Centracon, die über Vermittler ausschliesslich  in Deutschland Kunden akquirierte. Für einen Sitz in der Schweiz braucht es einen Schweizer Verwaltungsrat. Im Fall der Centracon war dies der Treuhänder Marius Zimmermann, der bei der im Sommer vom Bund lancierten Kampagne Stoppbetrug.ch in der Arbeitsgruppe vertreten war.

"Solche Anfragen gibt es häufig", sagt Zimmermann. das Unternehmen sei ihm von einer Grossbank vermittelt worden. Doch der VR-Sitz in der Centracon brachte ihm einen Vermerk in deutschen Anlagebetrugsarchiven ein. Bei der Centracon sei es für ihn schwierig gewesen, die Finanzströme zwischen Kunden und Unternehmen zu verfolgen. "In der Schweiz lief alles sauber ab", betont er. Der Firma und einem ihrer Broker, der Compact Trading Vermittlungs GmbH aus Duisburg, wurde dann aber von deutschen Kunden die Verrechnung massiv überhöhter Gebühren vorgeworfen.

Die mit Getöse lancierte Kampagne Stoppbetrug.ch bringt wenig Hilfe

Mehrere Anleger reichten Klage ein. Zumindest in einem Fall mit Erfolg. Vom Oberlandesgericht Düsseldorf wurde der Geschäftsführer der Centracon AG zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt. Die Centracon ging 1997 in Konkurs und ist inzwischen aufgelöst worden. Selbstkritisch stellt Zimmermann fest, dass er damals über die Akquisitionen von Kunden durch Vermittler in Deutschland zu wenig wusste. "Das war ein Schock und hat einiges in Bewegung gebracht." Er habe miterlebt, wo die Schwachstellen bei solchen Geschäften lägen. Dazu gehöre die oft ungenügende Ausbildung der Leute an der Front oder mangelhafte Vertragswerke. Heute mit dem Geldwäscherei-Gesetz seien die Anforderungen an die Kontrolle viel strikter.

Tatsächlich gilt die Aufnahme in eine Selbstregulierungsorganisation (SRO) nach dem Geldwäschereigesetz als eine Art Gütesiegel. Fachleute warnen aber: Die SRO überprüfen nicht die eigentliche Geschäftstätigkeit, sondern nur, ob keine Gelder krimineller Herkunft entgegengenommen werden. Vorläufig dürften die strengen Vorschriften die schwarzen Schafe der Branche zumindest etwas abschrecken. Für Anleger, die von Finanzberatern mit lukrativen Angeboten bedrängt werden, ist es allerdings nicht einfach, eine SRO-Mitgliedschaft zu überprüfen. Die entsprechenden Listen wurden bisher noch nirgends veröffentlicht.

Keine Hilfe bietet die im August mit grossem Medienecho lancierte Kampagne Stoppbetrug.ch. Seit dem Start hat sich das Internetangebot unter www.stoppbetrug.ch nicht mehr verändert. Nach wie vor steht dort als einzige konkrete Warnung der Hinweis auf die seit Jahren in der Schweiz aktiven nigerianischen Betrügerbanden. Die für die Anleger hilfreichen SRO-Listen fehlen. Angeboten wird bloss ein Link zur Homepage der Eidgenössischen Bankenkommission, die ihrerseits Listen der von ihr überwachten Banken und Effektenhändler präsentiert.

Die Aufnahme in die EBK-Liste ist keine Unbedenklichkeitserklärung. Peter Mattil vertritt einen Anleger, der sein Kapital der Bloomfield AG anvertraut hatte. Die Firma mit Sitz an der Zürcher Bahnhofstrasse arbeitete unter anderem mit Broker LFG Europe, ebenfalls mit Sitz in Zürich, zusammen. Diese Firma ist auf der EBK-Liste der Niederlassungen ausländischer Effektenhändler zu finden. Noch im letzten Jahr hatte LFG in der NZZ eine Serie von ganzseitigen Inseraten platziert und unter anderem für ihre mit modernster Technologie ausgestattete Infrastruktur geworben: "Statt bei Börsengeschäften in eine Falle zu tappen, gehen Sie doch lieber gleich ins Netz." Die Doppeldeutigkeit dieser Warnung ist den Anlegern zu spät bewusst geworden. Gegen Bloomfield und LFG läuft bei der Bezirksanwaltschaft Zürich ein Strafverfahren. Es gehe um "Gebührenschinderei", bestätigt Mattil. Seinem Mandanten seien von Bloomfield für jeden Optionsschein 175 Dollar Kommission berechnet worden. Es seien horrende Beträge zusammengekommen: "In  drei Monaten fielen 900 000 Mark an Gebühren an." Gewinne seien so nicht mehr möglich gewesen. Der Broker LFG müsse die Höhe der Kommissionen gekannt haben, ist Mattil überzeugt. Wie es mit dem Strafverfahren weitergeht, ist noch offen. Inzwischen haben die Verantwortlichen bei Bloomfield gewechselt und LFG Europe wurde vom US-Unternehmen Refco übernommen.

"Wenn uns etwas zu Ohren kommt, reagieren wir", hört man von der EBK

Noch immer ist LFG Europe auf der EBK-Liste zu finden, obwohl die Bankenkommission über die Vorwürfe informiert ist. "Eine Klage ist noch kein Grund, ein Unternehmen von der Liste zu streichen", stellt EBK-Sprecherin Tanja Kocher fest. Klar sei allerdings: "Wenn uns etwas zu Ohren kommt, reagieren wir." Läuft gegen LFG Europe eine Untersuchung? "Das fällt unter das Amtsgeheimnis", lautet die wenig ergiebige Auskunft. Für die Anleger bleibt damit nur der Schluss, dass auch die EBK-Listen keinen Persilschein darstellen.

Es bleibt der Eindruck zurück, dass es in der Schweiz nach wie vor an wirksamen Instrumenten fehlt, mit denen man den raffinierten Anlagebetrügern auf die Schliche kommen könnte. Mit dem bisherigen Angebot bringen Kampagnen wie diejenige von stoppbetrug.ch wenig. Die Schutzgemeinschaft der Investoren bietet zwar eine so genannte graue Liste im Internet an. Doch die ist nur für Mitglieder abrufbar. Ein Serviceangebot wie das frei zugängliche Archiv von anlagebetrug.de, das auch Berichte der Zeitschrift "Finanztest" oder des "Spiegels" auswertet, fehlt.