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Sonntagszeitung (CH) vom 25.11.2001:
Anlagebetrüger kaum zu stoppen
Über Grenzen operierende Gauner profitieren von uneinheitlichen
gesetzlichen Bedingungen
von Andreas Kneubühler
Zürich – Den Anlagebetrügern gehen die Opfer nicht aus.
Immer wieder trifft es auch Leute, die glauben, gegen die Versprechungen der
luschen Finanzberater immun zu sein: Juristen, Ärzte und Personen, die den
Franken sonst eher zweimal umdrehen, bevor sie ihn ausgeben. Doch die Gauner
sind bestens trainiert und ihre Methoden raffiniert. Sie rechnen mit
misstrauischen Kunden und wissen genau, wie sie diese um den Finger wickeln
können.
Meistens ist es zu spät, wenn die Kunden das Kleingedruckte in
den Verträgen nachlesen. Im Ohr hatten sie bei der Unterzeichnung immer nur die
mündlich gemachten Versprechungen von der todsicheren Rendite.
Eine zunehmend beliebte Methode ist die Abzockerei durch hohe
Gebühren und Kommissionen, die vor allem bei Optionsgeschäften eingesetzt
wird. Nur die wenigsten Kunden dürften bei den komplizierten
Gebührenstrukturen mit Agio, Disagio oder Roundturn-Kommissionen den Durchblick
behalten. Wenn dann die ersten Belastungen ins Haus flattern, ist es meistens zu
spät – und das Geld weg.
Ein entscheidendes Kriterium für den Erfolg der Anlagebetrüger
ist der Anstrich von Seriosität, den sie sich geben. Da wird einiges in eine
noble Adresse, in Hochglanzprospekte oder Internetauftritte investiert. Beliebt
ist die Mitgliedschaft bei seriös klingenden Verbänden. In Deutschland wirkt
beispielsweise ein Firmensitz in der Schweiz vertrauenerweckend. "Das gilt
aber auch umgekehrt", sagt der Münchner Anwalt Peter Mattil, der immer
wieder mit Betrugsfällen zu tun hat.
Anlagebetrüger operieren gerne über die Grenze und profitieren
dabei von den unterschiedlichen gesetzlichen Bedingungen. Ein Beispiel dafür
lieferte die Basler Centracon, die über Vermittler ausschliesslich in
Deutschland Kunden akquirierte. Für einen Sitz in der Schweiz braucht es einen
Schweizer Verwaltungsrat. Im Fall der Centracon war dies der Treuhänder Marius
Zimmermann, der bei der im Sommer vom Bund lancierten Kampagne Stoppbetrug.ch in
der Arbeitsgruppe vertreten war.
"Solche Anfragen gibt es häufig", sagt Zimmermann.
das Unternehmen sei ihm von einer Grossbank vermittelt worden. Doch der VR-Sitz
in der Centracon brachte ihm einen Vermerk in deutschen Anlagebetrugsarchiven
ein. Bei der Centracon sei es für ihn schwierig gewesen, die Finanzströme
zwischen Kunden und Unternehmen zu verfolgen. "In der Schweiz lief alles
sauber ab", betont er. Der Firma und einem ihrer Broker, der Compact
Trading Vermittlungs GmbH aus Duisburg, wurde dann aber von deutschen Kunden die
Verrechnung massiv überhöhter Gebühren vorgeworfen.
Die mit Getöse lancierte Kampagne Stoppbetrug.ch bringt
wenig Hilfe
Mehrere Anleger reichten Klage ein. Zumindest in einem Fall mit
Erfolg. Vom Oberlandesgericht Düsseldorf wurde der Geschäftsführer der
Centracon AG zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt. Die Centracon ging 1997
in Konkurs und ist inzwischen aufgelöst worden. Selbstkritisch stellt
Zimmermann fest, dass er damals über die Akquisitionen von Kunden durch
Vermittler in Deutschland zu wenig wusste. "Das war ein Schock und hat
einiges in Bewegung gebracht." Er habe miterlebt, wo die Schwachstellen bei
solchen Geschäften lägen. Dazu gehöre die oft ungenügende Ausbildung der
Leute an der Front oder mangelhafte Vertragswerke. Heute mit dem
Geldwäscherei-Gesetz seien die Anforderungen an die Kontrolle viel strikter.
Tatsächlich gilt die Aufnahme in eine
Selbstregulierungsorganisation (SRO) nach dem Geldwäschereigesetz als eine Art
Gütesiegel. Fachleute warnen aber: Die SRO überprüfen nicht die eigentliche
Geschäftstätigkeit, sondern nur, ob keine Gelder krimineller Herkunft
entgegengenommen werden. Vorläufig dürften die strengen Vorschriften die
schwarzen Schafe der Branche zumindest etwas abschrecken. Für Anleger, die von
Finanzberatern mit lukrativen Angeboten bedrängt werden, ist es allerdings
nicht einfach, eine SRO-Mitgliedschaft zu überprüfen. Die entsprechenden
Listen wurden bisher noch nirgends veröffentlicht.
Keine Hilfe bietet die im August mit grossem Medienecho
lancierte Kampagne Stoppbetrug.ch. Seit dem Start hat sich das Internetangebot
unter www.stoppbetrug.ch nicht mehr verändert. Nach wie vor steht dort als
einzige konkrete Warnung der Hinweis auf die seit Jahren in der Schweiz aktiven
nigerianischen Betrügerbanden. Die für die Anleger hilfreichen SRO-Listen
fehlen. Angeboten wird bloss ein Link zur Homepage der Eidgenössischen
Bankenkommission, die ihrerseits Listen der von ihr überwachten Banken und
Effektenhändler präsentiert.
Die Aufnahme in die EBK-Liste ist keine
Unbedenklichkeitserklärung. Peter Mattil vertritt einen Anleger, der sein
Kapital der Bloomfield AG anvertraut hatte. Die Firma mit Sitz an der Zürcher
Bahnhofstrasse arbeitete unter anderem mit Broker LFG Europe, ebenfalls mit Sitz
in Zürich, zusammen. Diese Firma ist auf der EBK-Liste der Niederlassungen
ausländischer Effektenhändler zu finden. Noch im letzten Jahr hatte LFG in der
NZZ eine Serie von ganzseitigen Inseraten platziert und unter anderem für ihre
mit modernster Technologie ausgestattete Infrastruktur geworben: "Statt bei
Börsengeschäften in eine Falle zu tappen, gehen Sie doch lieber gleich ins
Netz." Die Doppeldeutigkeit dieser Warnung ist den Anlegern zu spät
bewusst geworden. Gegen Bloomfield und LFG läuft bei der Bezirksanwaltschaft
Zürich ein Strafverfahren. Es gehe um "Gebührenschinderei",
bestätigt Mattil. Seinem Mandanten seien von Bloomfield für jeden
Optionsschein 175 Dollar Kommission berechnet worden. Es seien horrende Beträge
zusammengekommen: "In drei Monaten fielen 900 000 Mark an Gebühren
an." Gewinne seien so nicht mehr möglich gewesen. Der Broker LFG müsse
die Höhe der Kommissionen gekannt haben, ist Mattil überzeugt. Wie es mit dem
Strafverfahren weitergeht, ist noch offen. Inzwischen haben die Verantwortlichen
bei Bloomfield gewechselt und LFG Europe wurde vom US-Unternehmen Refco
übernommen.
"Wenn uns etwas zu Ohren kommt, reagieren wir",
hört man von der EBK
Noch immer ist LFG Europe auf der EBK-Liste zu finden, obwohl
die Bankenkommission über die Vorwürfe informiert ist. "Eine Klage ist
noch kein Grund, ein Unternehmen von der Liste zu streichen", stellt
EBK-Sprecherin Tanja Kocher fest. Klar sei allerdings: "Wenn uns etwas zu
Ohren kommt, reagieren wir." Läuft gegen LFG Europe eine Untersuchung?
"Das fällt unter das Amtsgeheimnis", lautet die wenig ergiebige
Auskunft. Für die Anleger bleibt damit nur der Schluss, dass auch die
EBK-Listen keinen Persilschein darstellen.
Es bleibt der Eindruck zurück, dass es in der Schweiz nach wie
vor an wirksamen Instrumenten fehlt, mit denen man den raffinierten
Anlagebetrügern auf die Schliche kommen könnte. Mit dem bisherigen Angebot
bringen Kampagnen wie diejenige von stoppbetrug.ch wenig. Die Schutzgemeinschaft
der Investoren bietet zwar eine so genannte graue Liste im Internet an. Doch die
ist nur für Mitglieder abrufbar. Ein Serviceangebot wie das frei zugängliche
Archiv von anlagebetrug.de, das auch Berichte der Zeitschrift
"Finanztest" oder des "Spiegels" auswertet, fehlt.
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