|
Sonderprüfung
durch Aktionäre
Aktionäre
können die Bestellung von Sonderprüfern verlangen, wenn begründete
Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass in den Jahresabschlüssen der
Aktiengesellschaft eine erhebliche Unterbewertung stattgefunden hat (
§ 258 Abs. 2, S. 4 AktG); OLG München - 31 Wx 036/06..
|