Sonderprüfung durch Aktionäre

Aktionäre können die Bestellung von Sonderprüfern verlangen, wenn begründete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass in den Jahresabschlüssen der Aktiengesellschaft eine erhebliche Unterbewertung stattgefunden hat ( § 258 Abs. 2, S. 4 AktG); OLG München - 31 Wx 036/06..