EUGH zum Erwerb von Eigentumswohnungen (Schrottimmobilien)

Im Schlussantrag hat der Generalanwalt eine neue Variante vorgestellt, wie die Rückabwicklung eines Darlehensvertrags nach Widerruf zu behandeln sei: Der Anleger sei verpflichtet, das Darlehen an die finanzierende Bank zurückzuzahlen, allerdings ohne Zinsen. Auf Vorlage des Landgerichts Bremen beschäftigt sich der EUGH mit der Frage, ob der Anleger die Rückzahlung des Kredits gegenüber der finanzierenden Bank verweigern und die erworbene Eigentumswohnung übertragen könne. Das Gericht ist an die Anträge des Generalanwalts gebunden. Das Urteil bleibt abzuwarten.