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EUGH
zum Erwerb von Eigentumswohnungen (Schrottimmobilien)
Im
Schlussantrag hat der Generalanwalt eine neue Variante vorgestellt,
wie die Rückabwicklung eines Darlehensvertrags nach Widerruf zu
behandeln sei: Der Anleger sei verpflichtet, das Darlehen an die
finanzierende Bank zurückzuzahlen, allerdings ohne Zinsen. Auf
Vorlage des Landgerichts Bremen beschäftigt sich der EUGH mit der
Frage, ob der Anleger die Rückzahlung des Kredits gegenüber der
finanzierenden Bank verweigern und die erworbene Eigentumswohnung
übertragen könne. Das Gericht ist an die Anträge des Generalanwalts
gebunden. Das Urteil bleibt abzuwarten.
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