|
Schlichtungsverfahren
für Bankkunden
Ein
Bankkunde kann eine Beschwerde bei dem Ombudsmann des Bundesverbandes
Deutscher Banken einreichen, falls noch kein gerichtliches Verfahren
anhängig ist. Der Schlichtungsspruch des Ombudsmannes ist für die
Bank bindend. Das Schlichtungsverfahren beim Ombudsmann hemmt die Verjährung
von Schadensersatzansprüchen für die Dauer des
Schlichtungsverfahrens.
|