Schlichtungsverfahren für Bankkunden

Ein Bankkunde kann eine Beschwerde bei dem Ombudsmann des Bundesverbandes Deutscher Banken einreichen, falls noch kein gerichtliches Verfahren anhängig ist. Der Schlichtungsspruch des Ombudsmannes ist für die Bank bindend. Das Schlichtungsverfahren beim Ombudsmann hemmt die Verjährung von Schadensersatzansprüchen für die Dauer des Schlichtungsverfahrens.