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Richtlinie
zur Anlageberatung
Nach der
Richtlinie 2004/39/EG (MIFID) soll künftig auch
die bisher erlaubnisfreie Anlageberatung grundsätzlich erlaubnispflichtig sein,
sofern es sich um die berufliche oder gewerbliche Tätigkeit handelt. Die
Richtlinie unterscheidet zwischen Kleinanlegern und professionellen Kunden. Die
Konsequenzen einer Zugehörigkeit der Anlageberatung zum Katalog der
Wertpapierdienstleistungen wird dazu führen, dass Anlageberatung betreibende
Unternehmen künftig als Wertpapierdienstleister eingeordnet werden und somit
die Vorschriften über Insider- und Verhaltensregeln der §§ 31 ff. WpHG
beachten müssen. Allerdings können die Mitgliedstaaten die Anlageberatung
erlaubnisfrei lassen, wenn die Anlageberater keine Kundengelder
annehmen dürfen. In diesem Fall können Berater aber auch den
Europäischen Pass nicht in Anspruch nehmen.
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