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Richtlinie
2004/39 (MIFID)
Das
Bundesministerium der Finanzen hat zur Konkretisierung der durch das
Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz geänderten oder neu in das
Wertpapierhandelsgesetz eingefügten Vorgaben eine Verordnung zur
Konkretisierung der Verhaltensregeln und Organisationsanforderungen für
die Wertpapierdienstleistungsunternehmen und eine Änderungsverordnung
zur Verordnung für die Analyse von Finanzinstrumenten erlassen (WpDVerOV-FinAnV).
Beide
Verordnungen dienen der Umsetzung der technischen Durchführungsmaßnahmen
der Richtlinie 2006/73/EG der Kommission. Die Verordnung konkretisiert
die neuen rechtlichen Vorgaben für Wertpapiergeschäfte. Dabei
handelt es sich um folgende Themen: Einstufung von Kunden, Form der
Bereitstellung von Informationen, Werbung und Informationen des
Kunden, Berichtspflichten, Bearbeitung von Kundenaufträgen, Details
zur bestmöglichen Auftragsausführung, Grundsätze zum
Interessenkonfliktmanagement und Aufzeichnungspflichten.
Die
Anlageberatung, Dienstleistungen im Zusammenhang mit Warenderivaten
und der Betrieb eines multilateralen Handelssystems werden künftig
eigenständige Dienstleistungen sein. Sie unterliegen damit der vollen
Aufsicht der BaFin. Diese Anbieter profitieren bei grenzüberschreitenden
Dienstleistungen von
dem Europäischen Pass.
Personen,
die lediglich Anlageberatung und Vermittlung in Bezug auf
Investmentfondsanteile betreiben, werden nicht als
Wertpapierdienstleistungsunternehmen eingestuft. Diese Personen
profitieren demgegenüber auch nicht von dem Europäischen Pass.
Der
amtliche Handel als Börsensegment wird abgeschafft. Künftig gibt es
statt geregeltem und amtlichen Markt lediglich ein gesetzliches
Marktsegment, den regulierten Markt. Daneben bleibt es den Börsen
unbenommen, zusätzliche Qualitätsmerkmale für ihren Handelsplatz zu
schaffen.
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