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Publizitätsrichtlinie
Erste Richtlinie 68/151/EWG des Rates
vom 9. März 1968 zur Koordinierung der Schutzbestimmungen, die in den
Mitgliedstaaten den Gesellschaften im Sinne des Artikels 58 Absatz 2 des
Vertrages im Interesse der Gesellschafter sowie Dritter vorgeschrieben
sind, um diese Bestimmungen gleichwertig zu gestalten.
a) Text der Richtlinie
b) Ändernde Rechtsakte
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