Prospektfehler – BGH vom 03.12.2007 (II ZR 21/06)  

Ein Prospektfehler ist auch dann ursächlich für die Anlageentscheidung, wenn der Prospekt von dem Vermittler als Arbeitsgrundlage des Beratungsgesprächs benutzt wird. Es kommt nicht darauf an, ob der Prospekt dem Anleger übergeben worden ist.