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Prospektfehler
– BGH vom 03.12.2007 (II ZR 21/06)
Ein
Prospektfehler ist auch dann ursächlich für die Anlageentscheidung,
wenn der Prospekt von dem Vermittler als Arbeitsgrundlage des
Beratungsgesprächs benutzt wird. Es kommt nicht darauf an, ob der
Prospekt dem Anleger übergeben worden ist.
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