|
Prospekt-Richtlinie
Richtlinie 2003/71/EG
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 betreffend
den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei
deren Zulassung zum Handel zu veröffentlichen ist, und zur Änderung der
Richtlinie 2001/34/EG.
Die Richtlinie zielt ab auf
die Angleichung sowie die Harmonisierung der Bedingungen für die
Erstellung, die Kontrolle und die Verbreitung des Prospekts, der
"beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren bzw. bei der Zulassung
von Wertpapieren zum Handel an einem geregelten Markt, der in einem
Mitgliedstaat gelegen ist oder dort funktioniert, zu veröffentlichen
ist" (Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie). Darüber hinaus errichtet sie
einen "Europäischen Pass für Emittenten", d.h. errichtet eine
einmalige Zulassung von Prospekten im Herkunftsland, mit der die
Wertpapierfirma auch in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union
tätig werden kann.
a) Text der Richtlinie
b) Verwandte Rechtsakte
|