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Offenlegungspflichten
von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen
Richtlinie 2003/58/EG
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2003 zur Änderung
der Richtlinie 68/151/EWG des Rates in Bezug auf die Offenlegungspflichten
von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen.
Die Richtlinie bezweckt die
Erleichterung des grenzüberschreitenden Zugangs zu
Unternehmensinformationen und die Vereinfachung der Offenlegungspflichten
der Gesellschaften.
Text der Richtlinie
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