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Banken aus Nicht-EWR-Staaten in
Deutschland
Banken aus Staaten außerhalb des Europäischen
Wirtschaftsraums (EWR) müssen künftig eine Niederlassung in Deutschland
gründen, wenn sie hierzulande ihre Dienste anbieten. Damit unterliegen
sie der deutschen Finanzdienstleistungsaufsicht. Betroffen sind
Unternehmen, die ihre Dienste über Internet oder Telefon anbieten. Die in
der BRD eröffneten Konten und Depots müssen bei der deutschen
Niederlassung geführt werden.
Anders ist es bei Unternehmen aus den EWR-Staaten: Wer hier den so
genannten Europäischen Pass besitzt, darf seine Dienstleistungen auch
ohne Präsenz im Inland anbieten (EWR = Europäische Union +
Island, Liechtenstein und Norwegen).
Der Verwaltungsgerichtshof Kassel hat am 21.01.2004 - 6 TG 1568/04 -
entschieden, dass ein Unternehmen mit sitz außerhalb des Gebiets der
Europäischen Union nicht der Erlaubnispflicht des
§ 32 I KWG unterliegt, wenn es keine Präsenz in
Deutschland unterhält. In diesem Verfahren des einstweiligen
Rechtsschutzes hat das Gericht ausgeführt, dass entsprechende
Vorschriften des KWG in der summarischen Prüfung nicht so weit
ausgelegt werden können, dass solche Unternehmen in Deutschland der
Aufsichtspflicht unterliegen.
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