Aktuelles
Die
nachstehend aufgeführten Personen und Unternehmen waren in jüngerer
Zeit Gegenstand von Presseveröffentlichungen oder haben durch
Mitteilung von Anlegern unsere Aufmerksamkeit erregt. Die Aufzählung
bedeutet nicht zwingend, dass diese Personen und Unternehmen illegal
oder unredlich gehandelt haben und gegen sie Schadensersatzansprüche
bestehen. Die Erwähnung soll so verstanden werden, dass die Kanzlei
eine Zusammenfassung der für Anleger interessanten
Informationen erstellt hat. Selbstverständlich ist es denkbar, dass die
uns vorliegenden Informationen sachlich unzutreffend oder rechtlich
anders zu werten sind, so dass sie nicht den Anspruch der
Unangreifbarkeit für sich erheben.
Anleger sollten skeptisch sein: Wenn eine Kapitalanlage in Schieflage
oder insolvent ist, folgen gerne die Anwerbeschreiben von
Anwaltskanzleien, die sich dafür vorgeschalteter Tarnunternehmen
bedienen, die sich Schutzgemeinschaft, Anlegerstiftung, Aktionsbund oder
sonst wie nennen. Auch bei diesen Vereinen geht es immer nur darum, die
Anleger zum Anwalt zu lotsen. Die Erfolgsquote dieser Kanzleien ist oft
erschütternd schlecht (siehe z. B. Wirtschaftswoche „Masse
statt Klasse“).
Übersicht
-
Academy-Filmfonds
-
Accessio
AG
-
ACI
– Alternative Capital Invest
-
Admus Europe
Plc./Admus AG
-
AIF Bank/Sächsischer
Wirtschaftsdienst Dr. Hering
-
AktienPower
-
Alci
& Strunz Parqusea S. L./Albatross Invest
-
Alpha
International/Dr. Rottmann Janko
-
Anlegerberatung
Ludwigsburg (ABLB)
-
Artemis
Financial
-
Ascania
-
Asset
Investment Ltd.
-
Aufina
Holding AG - Rheingrund Capital AG
-
AvW
– Auer von Welsbach Gruppe
-
BAF
Berlin Animation Film GmbH & Co. Productions KG
-
Bavaria
Trading Company, Dortmund
-
BBV
11
-
Behring
-
Benchmark
Opportunitas Turbo Hebel-Indexzertifikate
-
BFI Bank
-
BIM-Fonds
-
BkmU Bank AG
-
Bloomfield
AG/Rosenberg
& Oppenfield AG,
Zürich
-
Boll
Medienfonds (BOLU GmbH)
-
Bond & Future
-
BVT
Gruppe
-
CAM/Turmcenter
Frankfurt
-
Capital
Sachwert Alliance AG & Co. KG
-
CBB Holding AG
-
CFB
Medienfonds Nr. 140
-
Chiemgauer Vermögens-Beratung Kurt Burkl
e.K.
-
Cinerenta/Investor
Treuhand
-
Clean
Konzept GmbH/Clean Patent GmbH/BDF u. a.
-
Clerical
Medical
-
Crescent
Hydropolis Resorts Plc.
-
Contracts
for Difference (CFD)
-
Copro Media AG,
CP Medien AG, KC Medien AG
-
DAT Finance AG
-
db
Kompass Life
-
DBVI
AG
-
DCM
Capital Management Inc./Drittenpreis
-
Deep Sea Exploration
Plc.
-
De Medici Invest Ltd.
-
Deutsche Mentor für Finanzen
(DMFF)
-
Deutsche
Vermögensfonds I KG
-
Diamantenverkäufe
-
Direktzinsen
AG
-
DM Beteiligungen AG
-
DOBA
17 KG
-
Domes AG
-
Dr.
Amann AG
-
Dr. Ulrich AG, Düsseldorf
-
Dreiländer-Fonds (DLF), Kapital-Consult
(KC), AWD
-
Drexel Management GmbH, Düsseldorf
-
DS-Rendite-Fonds
Nr. 36 MS Cape Byron GmbH & Co. Containerschiff KG
-
DSS
Vermögensverwaltung AG & Co. KG
-
Dubai
1000 HotelFonds
-
Duesenberg Financial Group Inc.
-
Ecovest
-
Econ-Air
-
EECH-Group
AG
-
Engler,
Ulrich/Private
Commercial Office Inc.
-
Equity
Pictures
-
ErbGruppe/CBB Holding/EBC Asset Management
-
ESKY
-
ETF
(Exchange Traded Funds)
-
EURO Pacific Securities Service GmbH &
Co. KG
-
EuropLeasing
KG
-
EURO-SUISSE
Plus AG
-
Euroventa
AG/Euroventa Ltd.
-
Excon GmbH/Inc., Dörflinger
-
Fahlenbach/Procunia
-
Falk
Gruppe
-
FEBA
Bau AG/FEBA Gruppe
-
Ferienpark
an der Westernstadt KG/Pullmann
City II
-
Filmfonds/Medienfonds
-
FIS-AG, Landmark, Bank of London, GFM-Finanz
-
FlexA-Fonds
-
Flugzeugfonds
-
Fondshaus
Hamburg (FHH)
-
Forum/CHD/Fin
Select
-
F & P
Aktiengesellschaft & Co. KG Fonds 5
-
FPS Ltd. (Financial Planning Systems Ltd.)
-
Frankonia
(Deutsche Frankonia Beteiligungs AG)/Futura Finanz AG
-
Fundus
Fonds
-
Futura Finanz
AG
-
GAF
Active Life 1 Renditebeteiligungs-GmbH & Co. KG
-
German Asset
Managers AG (GAMAG)
-
German
European VCP II GmbH & Co. KG
-
German
Filmproductions – GFP I, GFP II und GFP III
-
Geschlossene
Fonds und Wertpapiere
-
GHF (Gesellschaft
für Handel und Finanz GmbH)
-
Global
Capital Management AG
-
Global
Swiss Capital AG
-
Global
View Great Wheel Beteiligungs KG
-
Göttinger
Gruppe/Securenta
-
Göttler Finanz AG
-
Grundbesitz-Invest
-
Haberent
-
Hannover
Leasing
-
Hanseatische AG (HAG)
-
HCI
Shipping Select XV
-
Helvag/GfB
-
Helvetia
Internationale Treuhand AG
-
Hölter-Gruppe
-
HUP
Treuhand/BUV GmbH
-
Hypo
Real Estate/IKB Bank
-
IBB GmbH/Trade
Direct GmbH
-
IIBI
Inc./IBI Capital AG
-
Immofinanz
-
Immorenta-GmbH
-
Infratec
III Umwelttechnologie GmbH & Co. Heizkraftwerk Betriebs KG
-
Inncona
-
Integral Finanz AG,
Enettbaden, Schweiz
-
Integro
Capital Partners
-
Inter Capital Bank
-
Intercontinental Brokerage Corporation
(ICB), Offenburg Münchner Gruppe
-
International
West Pictures
-
ISS
AG
-
ITL-Enterprises Inc.
-
IWP
(International West Pictures)
-
Johnsons
Banking Group
-
Juragent
Prozesskostenfonds
-
Käthe-Kollwitz-Wohn
OHG Haberent GmbH & Co.
-
Kaupthing
Edge Bank
-
K. B. P. Vermögensverwaltung Roland Walter
Kroner, Ulm
-
KGAL
(Filmfonds)
-
Kiener/K1/X1
-
Klinik
Sellin GmbH & Co. KG
-
Klinik
Sylt GmbH & Co. KG
-
Kompass
Life
-
LAM
AG
-
Langbar
Action Group
-
Langenbahn KG
-
LBB/IBV Fonds
-
Lebensversicherung
mit Darlehen
-
Lebensversicherung
mit Fremdfinanzierung
-
Lehman
Brothers
-
Leipzig-West
AG
-
Madrixx
-
MAXIMA Holding AG - Köln
-
MBP
I, MBP II, MBP NY 121
-
Mediastream
IV (Ideenkapital)
-
Mediastream/Ideenkapital
-
Melzer
Vermögensanlagen- und Liegenschaftsbeteiligungs KG
-
Mercer Capital-Partners GmbH
-
Moment
Invest AG
-
MPC
Global Equity
-
MS
Charline (Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG)
-
MSF
(Master Star Fund) Deutsche Vermögensfonds I KG
-
München-Fonds
Projekt GmbH & Co. Investitions KG II
-
MWB AG
-
NATIONWIDE
FINANCE & INVESTMENTS LTD./Frau Gertraud Schweigert
-
New Basis AG
-
NEW YORK International Inc., Quentin International Corp.
-
Ostcom Holding
AG/Unia Holding AG/Freiherr
von Lepel
-
OSTWEST
Leasing
-
OwnerShip
V GmbH & Co. KG
-
Oxybiotica
plc
-
Paladium Investment Group/Edelmetall GmbH
-
Parkstraße
GbR
-
PASF (Phillip Alexander Securities Futures
Ltd)
-
Phalanx
AG
-
Phoenix
Kapitaldienst GmbH
-
Playa
Canaria Inter Touristik S. L.
-
Plenum
Life AG
-
PP Finanz Service/Word Financial
Services/Paulangelo Salvatore
-
Private
Commercial Office Inc./Ulrich Engler
-
Primes
Life One Portfolio
-
Prokon
-
Prokon
regenerative Energien GmbH & Co. KG
-
RA-Fonds
-
RDV GmbH, RVG GmbH, CEF GmbH und Peter S.
-
REFCO
-
Reithinger
Bank/DBVI
-
Results Securities
-
RIG
REAL/Financial Notes Dynamic Ltd.
-
Rip
Deal
-
Röbke
& Partner GmbH/Schnee GmbH u. a.
-
Rottmann/Pro
Futura Investment AG
-
Rottmann,
Dr. Janko/Alpha International
-
R+W
Care concept
-
R+W
Vermögensmanagement
-
Safera
-
Schiffsfonds
-
Schnee-Gruppe
-
Screenland
Movieworld Investitions GmbH & Co. KG
-
SEB
AG
-
Securenta AG
-
SMC-TRUST
Investitionsgesellschaft mbH & Co. KG
-
SMP AG
-
Steward
& Spencer AG
-
Surge Trading S. A.
-
Swiss
Financial Partners AG, Zug
-
Swiss
Hawk AG
-
Swiss
Select
-
Systracom Bank AG
-
The
Armstrong Group (TAG)
-
The
Wall AG
-
Treuhand
Galtera AG
-
TSI
Consulting
-
Usecom Software AG
-
Value
Secur Vermögensfonds I
-
Vario-Renta
-
"Vatikan-Darlehen",
Exklusiv Cars GmbH
-
V.CTB Vermögen.Trust Capital Berlin GmbH
& Co. KG und F.CT Fonds.Trust Capital GmbH & Co. KG
-
Venturion
AG
-
Victory
-
Vif Babelsberger Filmproduktion GmbH &
Co. Dritte KG
-
VIP
2
-
VIP
Medienfonds
-
WABAG, Trentec + Trentec II AG, Biokraftwerk
AG, Kompact AG
-
WBB
-
Westminster Financial Management Ltd.
-
WFS World Financial Services Ltd./PP Finance
Service GmbH
-
WIBAG
-
WiRe Zeitschriften und Medien AG
-
WiSa
Investments Ltd.
-
WOGASY
Finanz AG
-
World
Media Fonds I-V (WMF), First/Second Global Motion Picture
Fonds (GMPF), In-Motion AG
-
Zertifikate
Academy-Filmfonds
Aktuelle Informationen erfolgen in
Kürze.
Driver
& Bengsch AG, nunmehr: Accessio AG
Das Geschäftsmodell der Kundenakquise der Accessio AG gleicht sich in
allen der Kanzlei vorliegenden Fällen: Attraktive Konditionen führen
zur Eröffnung eines Tagesgeldkontos – kontoführende Stelle ist in
den meisten Fällen die DAB-Bank. Kurz nach der Eröffnung werden die
Anleger telefonisch durch die Berater der Accessio AG kontaktiert und
mit dem Versprechen einer sicheren Kapitalanlage bei gleichzeitig hoher
Rendite zum von tatsächlich hochspekulativen und hochrisikobehafteten
Unternehmensanleihen sowie Zertifikaten überredet. Eine Risikoaufklärung
oder Offenlegung der gezahlten Innenprovisionen findet in der Regel
nicht statt. Ebensowenig wird über die Verflechtungen informiert, die
zwischen der Muttergesellschaft Accessio AG und vielen der Unternehmen
bestehen, von denen Anleihen und/oder Zertifikate vermittelt werden.
Gleiches gilt für den Investmentfonds Adviser II: Viele der
Unternehmen, die sich im Portfolio wiederfinden, sind personell oder
kapitalmäßig mit der Accessio AG verbunden. Darüber hinaus werden
viele der im Portfolio enthaltenen Produkte den Anlegern zusätzlich
gesondert angeboten, was eine Risikostreuung verhindert.
Die aggressiven Platzierungsmethoden des Wertpapierhandelshauses sind
auch der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nicht
unbekannt geblieben; diese reagierte im Frühjahr 2009 und entzog die
Erlaubnis zur Durchführung des Platzierungsgeschäfts und von
Finanzdienstleistungen; das Verwaltungsgericht Frankfurt hat diesen
Entzug zunächst im Eilverfahren gestoppt; eine Entscheidung im
Hauptsacheverfahren steht aber noch aus.
Die Kanzlei vertritt zahlreiche geschädigte Anleger und wird gegen die
Accessio AG und deren Verantwortliche Schadensersatzklagen bei Gericht
einreichen.
Admus
Europe Plc./Admus AG
Die Firma Admus aus Düsseldorf bietet laut ihrem
Internetauftritt Anlegern den Erwerb sog.
"Immobilienaktien" an und verspricht den Anlegern,
Kursgewinne profitabler Immobilieninvestments zu erzielen. Diese
sollen mit dem Erwerb "guter Objekte" aus Notverkäufen,
Bankverwertungen und Konkursen erzielt werden. Nach Kenntnis der
Kanzlei sind dort aggressive Telefonverkäufer ehemaliger
Anlagebetrugsfirmen tätig.
Die Kunden werden von den Verkäufern derart bedrängt und
belogen, bis der Anleger nachgibt und Kapital zur Verfügung
stellt. Es ist davon auszugehen, dass keinerlei Investitionen in
Immobilien vorgenommen wurden. In der Tat befindet sich die ADMUS
mittlerweile in der Insolvenz. Die Anleger haben Strafanzeigen
wegen Betruges und anderer Delikte erstattet. Vorsitzender des
Aufsichtsrates ist ein Rechtsanwalt,
der offenbar zur Herstellung besonderen Vertrauens eingesetzt
wurde. Die Anleger sollten Schadensersatzansprüche gegen
Vorstände und Aufsichtsräte geltend machen.
Hier finden Sie den Beitrag in
französischer Sprache (en Francais).
AIF Bank/Sächsischer Wirtschaftsdienst
Dr. Hering
Von einem sächsischen Wirtschaftsdienst Dr. Hering in Dresden
wurde ein so genanntes Prime Account bei der AIF Bank vertrieben.
Angeblich sollte das Geld der Anleger in Aktien investiert werden.
In dem Prospekt wird unter anderem behauptet, dass der sächsische
Wirtschaftsdienst Mitglied der Entschädigungseinrichtung der
Wertpapierhandelsunternehmen ist. Die Staatsanwaltschaft Dresden
führt Ermittlungen gegen Dr. Hering und weitere Verantwortliche.
Eine Anlage der Kundengelder ist nicht nachgewiesen. Die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat bereits im
Juni 2002 dem sächsischen Wirtschaftsdienst Dr. Hering die
Erlaubnis zur Anlagevermittlung entzogen. Haftungsansprüche
können auch gegenüber dem jeweiligen Vermittler geltend gemacht
werden. Bereits aus den Unterlagen war erkennbar, dass es sich um
ein Nonsensangebot handelt. Die AIF Bank mit Sitz in
"Commonwealth of Dominica" verfügte nicht einmal über
eine Banklizenz. Ein Vermittler ist aber verpflichtet, eine
Kapitalanlage zu überprüfen und Hintergründe zu recherchieren.
Eine solche Recherche hätte zu dem Ergebnis "Ablage"
führen müssen.
Mittlerweile wurden die Hauptverantwortlichen von der
Staatsanwaltschaft Dresden in Untersuchungshaft genommen. Die
Staatsanwaltschaft hat zudem Vermögenswerte in mehrfacher
Millionenhöhe beschlagnahmt. Die Kanzlei hat bereits zahlreiche
Arreste zur Pfändung des vorhandenen Vermögens erwirkt.
Die Kanzlei Mattil & Kollegen hat Vermögenswerte des
Herrn Hoischen in der Schweiz ausfindig gemacht und dort mit
Arrestbefehlen gepfändet. Das Konkursamt bzw. Betreibungsamt
hat die gepfändeten Beträge inzwischen zugunsten unserer
Mandanten ausbezahlt.
AktienPower
Die Kanzlei ist bereits für Geschädigte aktiv. Weitere
Information folgen in Kürze.
Alci
& Strunz Parqusea S. L./Albatross Invest
Die Kanzlei hat gegen die Firma Albatross in Rom Klage
eingereicht. Die Firma Albatross hat Bürgschaften für die
gewährten Darlehen gestellt und diese nicht erfüllt.
Alpha
International/Dr.
Rottman Janko
Die
Staatsanwaltschaft hat Vermögenswerte beschlagnahmt.Anleger
müssen ihre Ansprüche im Wege eines zivilrechtlichen
Arrestverfahrens sichern.
Anlegerberatung
Ludwigsburg (ABLB)
Die ABLB
schreibt Anleger nicht nur unerbeten an, sondern telefoniert
sogar penetrant hinterher. Diese Erfahrung mussten viele
Anleger der Falk Fonds machen. Die Anleger wurden dabei mit
falschen Versprechungen geködert. Ein Herr Eggenweiler
behauptete u. a., die mit ihm kooperierenden Anwälte hätten
günstige Vergleiche erzielt. Anlegern ist nur zu raten,
sich von der ABLB fernzuhalten.
Artemis
Financial
Die Aufsichtsbehörden in Frankreich, Österreich und
Norwegen warnen vor der Gesellschaft, die unverlangt Bürger
anruft und angeblich günstige Aktien anbietet. Die Fa
Artemis verfügt über keine Erlaubnis für solche Geschäfte
und die telefonische Anbahnung.
Ascania
Die Kanzlei hat Strafanzeige erstattet. Die von der
Kanzlei beantragten Arreste zur Sicherung von Vermögenswerten
wurden zwischenzeitlich von dem Landgericht München I
erlassen. Anlegern wird geraten, sich ausschließlich an Rechtsanwälte
zu wenden und nicht "Nachabzockerfirmen" zu
beauftragen, die angeblich Gelder aufspüren wollen. Derzeit
scheint eine derartige Firma aus dem Ruhrgebiet ihr Unwesen zu
treiben.
Asset
Investment Ltd.
Die Gesellschaft wendet sich an notleidende Immobilienfonds
und bietet eine Übernahme des Anteils gegen Befreiung von den
Belastungen an. Die Asset Investment Ltd. verlangt aber von
den Anlegern, dass diese ihm Voraus 13 % der Einlage an Asset
Investment Ltd. bezahlen. Der Gesellschaft kommt es offenbar
nur auf die Erlangung dieser Vorauszahlungen an. Es ist kein
Grund ersichtlich, weshalb die finanzierenden Banken oder die
Geschäftsführung
der Fondsgesellschaft den Anleger aus den Verbindlichkeiten
entlassen sollen.
Aufina Holding AG - Rheingrund Capital AG
Die Kanzlei Mattil & Kollegen hat zwei Aufsichtsräte der
Aufina Holding AG erfolgreich auf Schadensersatz in Anspruch
genommen. Die Aufsichtsräte wurden verurteilt, an Anleger der
Kanzlei Schadensersatz zu bezahlen, da sie die Geschäftstätigkeit
des Vorstandes nicht ordnungsgemäß überwacht haben. Erstmals
wurden damit Aufsichtsräte einer Publikums-AG zum Schadensersatz
direkt an Anleger verurteilt.
Haftung
des Aufsichtsrates gegenüber Anlegern
Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigt die erstinstanzliche
Verurteilung.
Anleger der Kanzlei Mattil & Kollegen haben die Aufsichtsräte
Prof. Dr. S. und Prof. Dr. H. der insolventen Aufina Holding AG
auf Schadensersatz verklagt. Das Landgericht Düsseldorf hat die
Aufsichtsräte mit der Begründung zum Schadensersatz verurteilt,
dass die Aufsichtsräte die Tätigkeit des Vorstandes nicht
ausreichend überwacht haben. Eine Haftung eines
Aufsichtsratsmitglieds ist zu bejahen, wenn er ein strafbares oder
sittenwidriges Verhalten des Vorstandes veranlasst oder unterstützt.
Bei der Aufina Holding AG hatte es sich um eine betrügerische
Aktiengesellschaft gehandelt. Die Anlegergelder wurden nicht zum
Betrieb eines operativen Geschäfts verwendet, sondern von den
Vorständen veruntreut. Dies musste den Aufsichtsräten bei
ordnungsgemäßer Ausübung ihrer Aufsichtspflichten klar gewesen
sein. Wer keine echte Kontrolle durchführt, leistet Beihilfe zu
betrügerischem und sittenwidrigem Verhalten.
Das OLG Düsseldorf hat nun die Verurteilung des Landgerichts Düsseldorf
bestätigt (Aktenzeichen I-IX U 22/08).
Genussscheine
der Auer von Welsbach Gruppe (AvW)
Die Auer von Welsbach Gruppe mit Sitz in Krumpendorf am Wörthersee
in Österreich besteht seit 1991. Es handelt sich bei ihr um
eine Beteiligungsgesellschaft, deren Geschäftsmodell die
strategische Beteiligung an kleinen und mittelständischen
Unternehmen und Immobilien ist.
Seit dem Jahr 1995 vergibt die AvW sogenannte
Substanzgenussscheine, deren Inhaber durch Genussrechte am
wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens partizipieren. Es
bestehen für die Inhaber der Genussscheine jedoch weder
Mitspracherechte noch ein Anspruch auf Dividendenzahlungen.
Von Anlegerschützern wird dieses Genussscheinmodell seit
Jahren wegen seiner Intransparenz kritisiert. Will ein Anleger
die Genussscheine veräußern, so ist er darauf angewiesen,
dass die AvW Gruppe diese zurücknimmt oder dass er einen
anderen Abnehmer für die unter anderem im Frankfurter
Freiverkehr gelisteteten Papiere findet.
Seit dem 22.10.2008 ist dem Vorstand der AvW Invest AG, einer
Tochter der AvW Gruppe, durch die österreichische
Finanzmarktaufsicht ein Wirtschaftsprüfer als
Regierungskommissär beigestellt, um Gefahren für die
finanziellen Belange der Kunden abzuwehren. Notwendig wurde
diese Maßnahme, nachdem ein Prokurist der AvW-Gruppe unter
bislang ungeklärten Umständen einen Schaden von, nach
Unternehmensangaben, mindestens 50 Millionen Euro verursacht
hat. Der Prokurist, der inzwischen entlassen wurde, hat
anscheinend geheime Transaktionen durchgeführt, um
Nachschussverpflichtungen zu verstecken.
Den Schaden haben derweil die ca. 12.000 Anleger, die auf
ihren Genussscheinen sitzen bleiben und nur hoffen können,
dass den Beschwichtigungen des Gründers und
Vorstandsvorsitzenden der AvW, Dr. Wolfgang Auer von Welsbach,
dass die Lage nicht existenzbedrohend sei, Glauben geschenkt
werden kann. Dies kann jedoch bezweifelt werden, nachdem die
AvW Gruppe noch am 17.10.2008, fünf Tage, bevor der
Regierungskommissär bei der AvW Invest AG eingesetzt wurde,
behauptete, die AvW Invest AG sei nicht betroffen. Jedenfalls
hat die AvW-Gruppe bereits verlautbaren lassen, dass sie
zurzeit keine Liquidität mehr habe und daher der
Genussscheinrückkauf bis Ende 2008 eingestellt sei. Die AvW-Gruppe
ist somit de facto zahlungsunfähig. Ob die Verhandlungen mit
Banken über einen Überbrückungskredit für den finanziellen
Engpass, gerade vor dem Hintergrund der aktuellen
Finanzmarktkrise, zu einem Erfolg führen, bleibt abzuwarten.
Bei der Kanzlei Mattil & Kollegen haben sich inzwischen
erste besorgte Kleinanleger gemeldet. Die Kanzlei prüft nun,
wer für den Schaden zur Verantwortung gezogen werden kann.
Neben dem hauptverantwortlichen Prokuristen kann nämlich
nicht ausgeschlossen werden, dass auch die Geschäftsführung
ein Organisations- bzw. Überwachungsverschulden trifft, wenn
es möglich ist, dass eine einzelne Person das
Vier-Augen-Prinzip umgeht und allein Schäden dieses Ausmaßes
anrichtet. Zudem werden Strafanzeigen vorbereitet.
BAF
Berlin Animation Film GmbH & Co. Produktions KG
Die
Filmfondsbeteiligung an der BAF KG wurde Anlegern
von der Dresdner Bank AG im Jahre 1999 und 2000 als
abgesicherte Anlage verkauft. Als Absicherung smechanismus
sollte u.a. eine Erlösausfallversicherung dienen . Der
Filmfonds läuft zum 30.06.2009 aus, die Anleger können
kaum mehr mit Ausschüttungen rechnen. Nach Ansicht
der Kanzlei Mattil & Kollegen ist der Verkaufsprospekt
fehlerhaft, da das Verlustrisiko v.a. im
worst-case-Szenario unzutreffend dargestellt ist ; es
fehlt ein Hinweis auf ein Totalverlustrisiko. Hierauf hätten die
Anleger von der Dresdner Bank hingewiesen werden müssen.
Die Kanzlei Mattil & Kollegen konnte in einem ähnlichen
Filmfonds (Vif Dritte KG) vor dem Bundesgerichtshof am
14.06.2007 (III ZR 300/05) ein für zahlreiche Anleger
bedeutendes Urteil erstreiten, wonach ein Verkaufsprospekt
fehlerhaft ist, wenn das Verlustrisiko, insbesondere im
worst-case Szenario, falsch dargestellt wird. Dieses Urteil
ist nach Auffassung der Kanzlei Mattil & Kollegen auf den
Prospekt der BAF KG übertragbar. Es besteht
die Möglichkeit, die beratende Bank (Dresdner Bank AG) aus
Falschberatung zu verklagen, wenn dem Anleger die Beteiligung
mit unzutreffenden Angaben über das Verlustrisiko verkauft
wurde. Die Kanzlei Mattil & Kollegen empfiehlt daher
dringend , durch einen Rechtsanwalt die Möglichkeit,
Schadensersatzansprüche geltend zu machen, überprüfen zu
lassen. Verjährung dürfte nach Ansicht der Kanzlei Mattil
& Kollegen bislang noch nicht eingetreten sein.
Bavaria
Trading Company, Dortmund
Wie der DFI Gerlach Report meldete, befindet sich der
Geschäftsführer Andreas Schmidt in Untersuchungshaft, Horst
Hesselmann wird per Haftbefehl gesucht. Bei der Staatsanwaltschaft
Dortmund ist ein Ermittlungsverfahren anhängig. Die Gesellschaft
hat Kapitalanlagegeschäfte ohne Erlaubnis der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht betrieben. Als Treuhänderin war eine
Firma Euro American Trading Bank in New York beauftragt, die nach
Recherchen des DFI nicht existierte.
BBV
11
Die Fondsgesellschaft hat Insolvenz angemeldet.Die Insolvenz hätte
mit einem Betrag von ca. 800.000 € abgewendet werden können.Die
Patronatsgeberin (Bürgschaft) hatte die entsprechende Zahlung
verweigert. Anleger formieren sich bei der Kanzlei Mattil & Kollegen.
Behring
Am 19.10.2004 wurden Dieter Behring und weitere Personen
wegen des Verdachts auf Anlagebetrug in Untersuchungshaft
genommen. Behring wird verdächtigt, tausende Anleger mit
hohen Zinsversprechungen gelockt und um mehrere 100 Millionen
Franken betrogen zu haben. Die Presse berichtete, dass er auch
der Geldwäscherei verdächtigt werde.
Am 28.10.2004 wurde die einstweilige Liquidation über die
Gesellschaft verfügt. Der Liquidator führt in seinem Bericht
von 2006 aus, dass er keine Nachweise für
Investmentaktivitäten gefunden habe. Die Gelder der Kunden
wurden also nicht angelegt. Die Merkmale der Kontenauswertung
weisen, so der Insolvenzverwalter, eindeutig auf ein
Schneeballsystem hin.
Benchmark
Opportunitas Turbo Hebel-Indexzertifikate
Anleger, die Anteile des „Commerzbank AG Benchm.Opp.Index
Zt. (05/09v.)“ mit der ISIN DE000CB1C4S9 erworben haben, können
Ansprüche gegen die Emittentin auf Kaufpreiszahlung und aus
Prospekthaftung geltend machen.
Im Prospekt ist den Anlegern ein Andienungsrecht eingeräumt,
das Ihnen einen Anspruch gegen die Emittentin auf Zahlung des
zum Stichtag zu berechnenden Kaufpreises gibt. Die
verpflichtete Emittentin beruft sich zur Begründung ihrer
Zahlungsverweigerung ebenfalls auf den Prospekt und eine
angeblich bestehende Marktstörung, die eine Berechnung unmöglich
macht.
Bei der entsprechenden Klausel in den Zertifikatebedingungen
handelt es sich aber um eine Klausel, die für den Anleger überraschend
ist und ihn darüber hinaus unangemessen benachteiligt, sodass
die Klausel nicht den rechtlichen Anforderungen an AGB
(Allgemeine Geschäftsbedingungen) entspricht und damit
unwirksam ist. Daraus resultiert auch ein Prospektfehler, der
den Anleger zur Schadensersatzleistung berechtigt.
Die Kanzlei Mattil & Kollegen bereitet entsprechende
Klagen für geschädigte Anleger vor.
BFI Bank
Das Insolvenzverfahren wurde eröffnet. Nach dem vorläufigen
Bericht des Insolvenzverwalters gibt es keinen Investor, der
ernsthaft an einer Übernahme der BFI Bank interessiert wäre.
Nach den Feststellungen des Insolvenzverwalters herrschte in der
BFI Bank eine totale Misswirtschaft. Die Geschäftsleitung war
nicht einmal in der Lage, ordnungsgemäße Kreditakten zu führen.
Außerdem wurden Kundengelder treuhänderisch angenommen, entgegen
der Vereinbarung aber nicht treuhänderisch verwaltet, sondern mit
dem Vermögen der BFI Bank vermischt. Dadurch wurde der Tatbestand
der Untreue erfüllt. Die BFI Bank hat Verbindlichkeiten in Höhe
von ca. 220 Mio € angehäuft. Das Insolvenzverfahren wird
voraussichtlich einige Jahre dauern.
Aufgrund der bisherigen Erkenntnisse können
Schadensersatzansprüche gegen die verantwortlichen
Geschäftsleiter der BFI Bank geltend gemacht werden. In dem uns
vorliegenden Lagebericht zur Bilanz 2001 befindet sich der Hinweis des Vorstands,
dass die Fortführung der Bankgeschäfte ernsthaft gefährdet ist.
Dennoch wurden weiter Anleger eingeworben.
Viele Anleger haben über die BFI Bank Immobilienfondsanteile
erworben. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (II ZR
387/02) können Einwendungen gegen die Fondsgesellschaften aus
Falschberatung auch der BFI Bank entgegengesetzt werden, wenn es
sich um ein verbundenes Geschäft handelt. Ein verbundenes
Geschäft liegt vor, wenn das Darlehen und die Fondsbeteiligung
vom gleichen Vermittler angeboten wurden. In jedem Einzelfall ist
daher zu prüfen, ob die Zahlungen an die finanzierende Bank
verweigert werden können.
Weitere Informationen gibt es unter: www.bfi-kunden.de
Die BFI Bank hat sich nun bereit erklärt, die Anteile an
den Sachwert-Plus-Fonds zurückzunehmen und auf die gewährten
Darlehen zu verzichten. Nach diesem ersten Erfolg wird sich die
Kanzlei nun den anderen Produkten der BFI Bank und den
entsprechenden Klagen zuwenden.
Arrest gegen Dr. Karl-Heinz Wehner! Der Kanzlei ist es
für ihre Anleger gelungen, die in Deutschland bekannten
Vermögenswerte des BFI-Bank-Gründers sicherzustellen und zu
pfänden. Der Arrestbefehl wurde damit begründet, dass der
Gründer zugleich der faktische Geschäftsführer war und den
Anlegern persönlich für die Insolvenz verantwortlich ist.
Ein Arrestgrund liegt vor, da die Besorgnis der Vereitelung
der Zwangsvollstreckung besteht. Am 07.07.2006 hat das
Landgericht Würzburg nochmals einen Arrestbefehl erlassen,
mit dem Immobilienvermögen des Herrn Dr. Wehner gepfändet
wurde, das die Kanzlei Mattil bei ihren Recherchen aufgefunden
hat.
Veröffentlichungen
zur BFI-Bank:
BIM-Fonds
Informationen erfolgen in Kürze.
BkmU Bank AG
Über das Vermögen der BkmU Bank AG in Berlin
wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter
wurde Rechtsanwalt Hartwig Albers in Berlin bestellt.
Die Bank ist zahlungsunfähig. Ca. 2.133 Gläubiger haben
Forderungen in Höhe von mehr als 273 Mio. € angemeldet.
Das Insolvenzverfahren wurde am 31. August 2002 unter dem
Aktenzeichen 101 IN 2398/02 eröffnet. Die Bank hatte bis
zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Inhaberschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von 24.557.949,60
€ ausgegeben. Mit Bescheid vom 26. April 2002 wurde die
Erlaubnis der BkmU Bank zum Betreiben von Bankgeschäften durch
das Aufsichtsamt aufgehoben. Am 6. Mai 2002 war bereits ein
Moratorium erlassen worden. Die Entschädigungseinrichtung
Deutscher Banken (EDB) sichert nur sogenannte Einlagen (z. B.
Sparbriefe, Termingelder und Kontoguthaben) bis zu einem
Höchstbetrag von 20.000,00 €. Inhaberschuldverschreibungen,
Aktien u. a. unterliegen nicht der Einlagensicherung.
Schadensersatzansprüche können beim Insolvenzverwalter zur
Insolvenztabelle angemeldet werden. Kunden erheben massive
Vorwürfe gegen die Verantwortlichen des Bankinstituts. Ob
Ansprüche geschädigter Anleger gegen die Verantwortlichen
persönlich geltend gemacht werden können, wird von der Kanzlei
geprüft.
Bloomfield AG/Rosenberg
& Oppenfield AG, Zürich
In Zürich ist die Bloomfield AG ansässig, die bereits
seit einigen Jahren mit aufdringlicher Telefonwerbung in
Deutschland Kunden sucht. In den Vorgesprächen bezeichnet sich
die Bloomfield AG als Börsenspezialist mit besten Verbindungen zu
renommierten Brokerhäusern. In einem uns bekannten Fall hatte der
so geworbene Kunde einen Betrag von etwa 1.200.000,00 DM zum
Börsenhandel zur Verfügung gestellt. Innerhalb von 3 Monaten
wurde das Konto auf Null reduziert. Bei Betrachtung der
Kontoauszüge wurde festgestellt, dass das Konto mit exzessiven
Kommissionen belastet wurde. Mit einer Gebührenbelastung von fast
900.000,00 DM (!) hatte der Kunde natürlich keine Chance, Gewinne
zu erzielen. In den 3 Monaten hatte die Bloomfield AG über den
von ihr beauftragten Broker das Kundenguthaben derart
be"handelt", dass praktisch das gesamte Geld bei der
Bloomfield AG verblieb. Und dies, obwohl dem Kunden vor Einzahlung
schriftlich von der Bloomfield AG bestätigt wurde: "Bessere
Konditionen finden Sie nirgendwo".
Die Staatsanwaltschaft Zürich führt Ermittlungen
gegen die Verantwortlichen der Bloomfield AG wegen Betrugs und
anderer Delikte. Anlegern wird geraten, sich an die
Bezirksanwaltschaft Zürich zu wenden und Strafanzeige zu
erstatten.
Auf den Kontoauszügen der Anleger wird eine Münchener Firma als "Your representative" angegeben,
obwohl die Anleger mit dieser Gesellschaft keinerlei vertragliche
Beziehung haben. Diese Gesellschaft erhält von dem
amerikanischen Broker Rückzahlungen den den Kunden berechneten
exzessiven Kommissionen. Auch dadurch wird deutlich, dass der
Kunde von Beginn an keine Chance auf einen Gewinn hat und sein
Kapital nur dazu dient, zwischen den beteiligten Gesellschaften
aufgeteilt zu werden.
Die drei Verantwortlichen der Gesellschaft wurden am 11.09.2005
wegen gewerbsmäßigen Betrugs zu Freiheitsstrafen verurteilt.
Boll Medienfonds
(BOLU GmbH)
Seit 1999 hat Uwe Boll mit seiner Firma BOLU GmbH bereits 10
Medienfonds (Boll 1.–10. KG) mit dem Schwerpunkt Horror- und
Videospielverfilmungen aufgelegt. Wer in Boll-Beteiligungen
investiert, muss allerdings mit erheblichen Kapitalverlusten
rechnen. Die Fondsgesellschaften spielen die prospektierten
Einnahmen nicht ein und die Ausschüttungen bleiben weit
hinter den Erwartungen zurück. Die Emissionsprospekte leiden
nach Ansicht der Kanzlei Mattil & Kollegen an vielfältigen
Fehlern, die zur Rückabwicklung der Beteiligung berechtigen können.
Die Boll 7. KG soll zum 30. Juni 2009 liquidiert werden. Bei
der Boll 8. KG müssen noch 17 Mio. Euro Lieferantenkredite
bedient werden. Im „worst case“ droht daher die Überschuldung
und die Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft. Bei der
Verleihung der „Goldenen Himbeere“ im Jahre 2009, dem
Anti-Oscar, erhielt Boll die zweifelhafte Auszeichnung als
schlechtester Regisseur!
Zudem bekam er eine Sonder-Himbeere für das „Schlechteste
bisherige Lebenswerk“.
Neuerdings sucht der
Horror-Filmer knapp 400.000 Anleger, die für 33 Euro
Mitproduzenten an seinem neuen Werk „Black-out“ werden können.
Aufgrund der bisherigen Leistungsbilanz der Boll-Fonds ist ein
Engagement kritisch zu bewerten. Zumal das Projekt nur
zustande kommt, wenn mindestens 43 % der angestrebten
Summe bis zum 31.03.2009 einbezahlt werden. Wird der
budgetierte Betrag innerhalb der genannten Frist nicht
erreicht, soll pro Einzahlung nur ein Betrag von mindestens 27
Euro zurücküberwiesen werden.
Bond & Future
Gegen die Verantwortlichen der Bond & Future wird
seitens der Staatsanwaltschaft wegen Betruges und Verleitung zu
Börsengeschäften ermittelt. Die Kundenguthaben wurden
systematisch und planmäßig in eigene Einnahmen umgeschichtet,
Gewinnaussichten bestanden von vornherein nicht. Die angelegten
Kundenguthaben wurden nicht einmal an der Börse platziert. Die
staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakten liegen der Kanzlei
bereits vor.
BVT
Gruppe
In einzelnen geschlossenen Immobilienfonds der Münchner
BVT-Gruppe sind Anleger derzeit aufgefordert, auf
Gesellschafterversammlungen den Sanierungskonzepten zur Rettung
der Fonds zuzustimmen. Es wird
mit der Angst der Anleger über die Haftungslage bei Wegfall
des einzig persönlich haftenden Gesellschafters gespielt. Eine
oHG-Haftung der Anleger bei Wegfall des Komplementärs ist
unwahrscheinlich.
Gefahr droht für BVT-Anleger von anderer Seite. Sofern
Anleger aufgefordert werden, "Nachschüsse" an die
Fondsgesellschaft zu leisten, raten wir dazu, anwaltlichen Rat
einzuholen. Nach der Rechtsprechung sind die Anleger nicht dazu
verpflichtet Rückzahlungen zu viel erhaltener Ausschüttungen
oder Nachschusszahlungen zu leisten, auch wenn die
Fondsgesellschaft sich in Insolvenzgefahr befindet. Dies selbst
dann nicht, wenn die Satzung dies vorsieht oder wenn ein
entsprechender Gesellschafterbeschluss vorliegt.
Anleger, die aktuell zu
Gesellschafterversammlungen ihrer Fondsgesellschaft eingeladen
werden, sollen unbedingt Rechtsrat einholen, da zu befürchten
ist, dass die Anleger von Banken und dem Fondsinitiator ein
weiteres Mal zur Kasse gebeten werden um marode
Fondsgesellschaften weiter am Leben zu halten. Schadensersatzansprüche
aus Prospekthaftung unterliegen einer sehr kurzen Frist!
CAM/Turmcenter
Frankfurt
Ausweislich des Prospekts der Kapitalerhöhung wurde ein
Eigenkapital in Höhe von DM 56 Mio. von neuen
Gesellschaftern eingeworben. Diese Summe ist überwiegend für
zahlreiche Kosten abgeflossen, z. B.
|
Vermittlung
Endfinanzierung (obwohl die Finanzierung bereits
stand) |
3.500.000,00 DM |
|
Mietgarantie |
6.500.000,00
DM |
|
Platzierungsgarantie
des Hauptgesellschafters Kreuzer |
1.500.000,00
DM |
|
Nebenkosten
der Kapitalerhöhung |
8.000.000,00
DM |
|
Haftungsvergütung
Komplementärin |
3.000.000,00
DM |
|
Beratungsgebühr |
2.000.000,00
DM |
|
Vorabentnahme
Hauptgesellschafter |
3.500.000,00
DM |
Die
Kapitalerhöhung diente offensichtlich allein dem Zweck der
Bereicherung des Initiators Kreuzer. Herr Kreuzer ist
überraschend Anfang 2006 verstorben. Die Kanzlei prüft,
gegen welche Beteiligten und Rechtsnachfolger
Schadensersatzansprüche gestellt werden können.
Capital
Sachwert Alliance AG & Co. KG
Be der Betrachtung des Geschäftsberichts 2003 fällt auf,
dass die Gesellschaft bei unglaublichen Mittelabflüssen
praktisch kein Anlagevermögen aufweist. Einem betrieblichen
Ertrag von 1.847.000,00 € stehen sonstige betriebliche
Aufwendungen in Höhe von 35.515.000,00 € gegenüber!
In den Erläuterungen heißt es dazu knapp, dass diese
sonstigen betrieblichen Aufwendungen mit
27.614.000,00 € zu einem Großteil auf
Vertriebsübernahmekosten entfallen. Bei einem offenbar
eingeworbenen Kapital in Höhe von 42 Mio. € hat
die Gesellschaft ein Anlagevermögen von minimalen
2.1000.000,00 €, bei dem es sich um "Ausleihungen
an verbundene Unternehmen" handelt.
Aus dem Geschäftsbericht für das Jahr 2004 ist ersichtlich,
dass praktisch kein Anlagevermögen vorhanden ist. Bei einem
gezeichneten Kapital von 107 Mio. € findet sich ein
Anlagevermögen von nur 2,1 Mio. €! Die Gesellschaft
hat also so gut wie keine Investitionen vorgenommen.
CBB Holding AG
Die CBB sieht sich selbst ohne Nachschüsse als
zahlungsunfähig an. Die Bankverbindlichkeiten liegen in der
Größenordnung von fast 800 Mio. €. Die ausgewählten Objekte
waren überteuert sowie schlecht vermietet und verwaltet. Der
Vorstand hat Sanierungsvorschläge unterbreitet, deren
Durchführbarkeit nicht schlüssig erscheint. Die CBB Holding AG
ist im August 2000 aus der Concordia Bau und Boden AG
hervorgegangen. Seit 1995 bestehen massive Liquiditätsprobleme.
Die Schweizer Erb-Gruppe, die mit 49,8 % an der CBB Holding AG
beteiligt ist, hat beträchtliche Beträge in die CBB investiert.
Die Geschäftsführung der Gesellschaften Nr. 3 und 4 haben
angekündigt, die Rückzahlung der Ausschüttungen zu verlangen,
da es sich hierbei um Entnahmen gehandelt habe. Für die
Gesellschaften wurde zwischenzeitlich Insolvenzantrag gestellt, so
dass mit einer Inanspruchnahme durch den Insolvenzverwalter
gerechnet werden muss. Die Gesellschafter sollten prüfen lassen,
ob sie tatsächlich zur Rückzahlung verpflichtet sind. Dies gilt
insbesondere, wenn kein Hinweis erfolgt ist, dass es sich um eine
Kapitalrückzahlung mit Wiederaufleben der Haftung handelt und die
Gesellschafter deswegen die Ausschüttungen in gutem Glauben
erhalten haben.
CFB
Medienfonds Nr. 140 (IWP International West Pictures GmbH
& Co. Erste Produktions KG; IWP KG I)
Mit
Beschluss vom 20.01.2009, Az. XI ZR 510/07, hat der BGH einem
Anleger des CFB Medienfonds 140 (IWP KG I) wegen
fehlerhafter Anlageberatung gegen die Commerzbank AG
Schadensersatz zugesprochen. Der Schadensersatzanspruch des
Anlegers liegt darin begründet, dass die Commerzbank AG Rückvergütungen
(Kick-backs), die sie vom Fondsinitiator erhalten hat, nicht
offengelegt hat. Der BGH hat am 20.01.2009 klargestellt, dass
Banken ihren Kunden nicht verschweigen dürfen, wie viel
Provision sie selbst für die Vermittlung von geschlossenen
Fonds kassieren. Andernfalls machen sie sich
schadensersatzpflichtig. Anleger sollten daher etwaige
Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung
(hier: der Commerzbank AG) von einem spezialisierten
Rechtsanwalt prüfen lassen. Dies gilt auch dann, wenn sie das
Vergleichsangebot der AVANCIA bereits angenommen haben, da sie
zumindest in Höhe des Differenzbetrags einen Schaden erlitten
haben. Es wird darauf hingewiesen, dass Schadensersatzansprüche
wegen fehlerhafter Anlageberatung innerhalb von drei Jahren ab
Kenntnis der Falschberatung verjähren. Es kommt damit
entscheidend darauf an, wann der einzelne Anleger Kenntnis von
den Kick-back-Zahlungen an die Commerzbank AG erhalten hat und
ob im Rahmen des Beratungsgesprächs hierüber aufgeklärt
wurde. Auch bei anderen geschlossenen Fonds, die über die
Commerzbank verkauft wurden, sollten Anleger die Durchsetzung
von Schadensersatzansprüchen prüfen lassen, da die
Entscheidung des BGH vom 20.1.09 auch auf alle anderen
Beteiligungsmodelle (z. B. Medienfonds, Schiffsfonds,
Immobilienfonds, Windkraftfonds), bei denen versteckte Kick-backs
bezahlt wurden, übertragbar ist.
Hier
finden Sie Informationen zur aktuellen
BGH-Entscheidung zu
Provisionszahlungen (kick-back) an Commerzbank.
Chiemgauer Vermögens-Beratung Kurt Burkl
e.K.
Die Chiemgauer Vermögens-Beratung Kurt Burkl e.K. in Inzell schloss mit ca.
200 Kunden Verträge über eine Gesamtsumme von ca. 1,7 Mio. €, die auf das
Treuhandkonto der Steuerkanzlei Schabik und Hast einbezahlt wurden, ab. Die
Vermittlung erfolgte über die Firmen Cura Unternehmensberatung Heisler &
Leinz GbR und die Mittelständische Systemberatung GmbH Machartzki. In
sämtlichen Fällen stellte die Chiemgauer Vermögens-Beratung Kurt Burkl
e.K.
den Kunden in Aussicht, dass bei einer Überweisung einer Geldanlage auf die
Konten der Chiemgauer Vermögensberatung Kurt Burkl e.K. nach ca. 4 1/2
Monaten das bis zu 6 bzw. 7-fache des einbezahlten Eigenkapitals netto
ausbezahlt werde. Der Gewinn sollte angeblich durch Zinsdifferenzgeschäfte
erwirtschaftet werden. Dabei wusste der Inhaber Burkl von vornherein, dass
keine konkrete Möglichkeit bestand, das eingesammelte Geld gewinnbringend
anzulegen und nach der in Aussicht gestellten Zeit vielfach vermehrt an die
Kunden auszuzahlen. Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Traunstein
ist das eingezahlte Kapital auch nicht gewinnbringend angelegt worden. Herr
Kurt Burkl wurde in Untersuchungshaft genommen. Die Staatsanwaltschaft hat
Vermögenswerte zur Sicherung der Ansprüche der Geschädigten beschlagnahmt.
Die Ansprüche der Geschädigten können mittels zivilrechtlicher Arreste
gesichert werden.
Cinerenta/Investor
Treuhand (Cinerenta Fonds I bis V)
Aktuelle
Anlegerinformation, Stand 7.11.09 zu Cinerenta I–V: Verjährung
droht zum Jahresende; Vorsicht bei Einzelbekanntgabe des
Grundlagenbescheids
Die
Kanzlei Mattil & Kollegen hat mittlerweile über 60
Urteile gegen die Contor GmbH (Treuhänderin), die Cinerenta GmbH
(ehem. Geschäftsführerin) und die Berintreg GmbH (vormals
Investor Treuhand GmbH) vor dem LG München I, dem OLG München
und dem Kammergericht Berlin für Cinerenta-Anleger erstritten.
Die Beklagten wurden jeweils zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe
des eingesetzten Kapitals zzgl. Agio abzgl. erhaltener Ausschüttungen
verurteilt. Die Schadensersatzansprüche von
Cinerenta-Anlegern drohen nunmehr aber Ende
2009 zu verjähren.
Hier
finden Sie eine Auflistung unserer
bisherigen Urteile zugunsten von Cinerenta-Anlegern
Seit
dem 29.05.2008 hat die Kanzlei außerdem 10 (Grundsatz-)
Urteile in Sachen Cinerenta vor dem BGH zugunsten von Anlegern
erstritten. Die Kanzlei Mattil & Kollegen hat am 29.05.2008 für
einen Cinerenta-III-Anleger vor dem BGH gegen die
Wirtschaftsprüfunggesellschaft Contor ein bahnbrechendes
Urteil erstritten, das für alle Cinerenta-Anleger von maßgeblicher
Bedeutung ist: Der BGH sieht eine Verletzung der Aufklärungspflicht
des Treuhänders, wenn die im Prospekt aufgelisteten
Fondsnebenkosten („Weichkosten“) in Wirklichkeit zweckwidrig
als Vertriebsprovisionen verwendet werden sollten
(„Innenprovisionen“). Außerdem müsse ein Prospekt darüber
aufklären, wenn verflochtenen Unternehmen, wie die
Investor-Treuhand, besondere Konditionen für den
Eigenkapitalvertrieb gewährt werden. Mehrheitsgesellschafter der
Cinerenta GmbH sind zugleich Gründungsgesellschafter und
Komplementär des Filmfonds. Diese Verflechtung war im Prospekt
nicht offengelegt. Der Bundesgerichtshof hat daher das Urteil des
Oberlandesgerichts München aufgehoben und das Verfahren zur
erneuten Verhandlung an das Oberlandesgericht München zurück
verwiesen. Der BGH bestätigte zudem, dass eine
Verjährungsregelung im Treuhandvertrag, wonach
Schadensersatzansprüche in fünf Jahren nach Entstehung verjähren,
unwirksam sei, da diese eine unzulässige Freizeichnung von grobem
Verschulden der Contor GmbH beinhalte. Die Entscheidung des BGH lässt
sich auf die anderen Cinerenta-Fonds übertragen, da in den
Cinerenta-Fonds I–V jeweils 20 % Provisionen an die
Investor-Treuhand geflossen sind. Auf die Verflechtungen von
Mehrheitsgesellschaftern der Cinerenta GmbH und einer
Vertriebsfirma wurde in keinem der Prospekte hingewiesen. Die
Kanzlei Mattil & Kollegen konnte am 06.11.08, 12.02.2009 und
am 23.07.2009 vor
dem Bundesgerichtshof weitere Urteile gegen die Contor GmbH erstreiten:
Der BGH hat den Anlegern Recht gegeben, da das Verschweigen der
Provisionsabsprachen und der Verflechtungen des Herrn Mario
O. einen Prospektfehler darstelle.
Mittlerweile
hat das Landgericht - Strafgericht - München I am 29.09.2009
die ehemaligen Geschäftsführer der Cinerenta-Medienfonds wegen Steuerhinterziehung
zugunsten von Cinerenta- Anlegern zu Freiheitsstrafen von je zwei
Jahren auf Bewährung verurteilt (6 KLs 323 Js 30919/04). Außerdem
wurden nun bei allen Fonds Cinerenta I bis V die
Verlustzuweisungen aberkannt.
Die
Anleger der Cinerenta Medienfonds I bis V sollten dringend
durch einen Rechtsanwalt die Erfolgsaussichten der Durchsetzung
von Schadensersatzansprüchen gegen die verantwortlichen
Funktionsträger prüfen lassen, da zum 31.12.2009
die Verjährung der zivilrechtlichen Schadensersatzanprüche droht . Im
Rahmen eines Schadensersatzprozesses können übrigens auch die Säumniszinsen
in Höhe von 6 % pro Jahr (§ 233a ff AO), die die Anleger wegen
der verspäteten Steuerzahlung zusätzlich an das Finanzamt
zahlen müssen, gegen die Contor GmbH geltend gemacht werden.
Diese Säumniszinsen konnten wir bereits für Cinerenta-Anleger in
zahlreichen Urteilen als Schadensposition erstreiten.
Die
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus
Filmfondsbeteiligungen ist übrigens in den meisten Fällen von
einer Rechtsschutzversicherung abgedeckt (allerdings sollte die
Deckungsanfrage unbedingt einem im Anlagerecht versierten
Rechtsanwalt überlassen werden). Im Übrigen sollten sich Anleger
nicht von der aggressiven Mandantenwerbung von diversen
Anwaltskanzleien und vermeintlichen Anlegerschutzorganisationen
beeinflussen lassen, die - mangels eigener Erfolge - auf den
von der Kanzlei Mattil & Kollegen erstrittenen Urteilen "Trittbrett
fahren".
Vgl.
auch Juve-Handbuch
2005/2006 (Anwalts-Ranking): Hier ist die Kanzlei Mattil &
Kollegen als häufig empfohlene Kanzlei im Anlegerschutz erwähnt und
u. a. wie folgt beschrieben: "...
laut Auskunft von Mitbewerbern 'wohl führend im Bereich
Medienfonds' ..."
Veröffentlichung
zu Cinterenta/Investor Treuhand:
Hier
finden Sie aktuelle Informationen zu "Super-Gau
für Cinerenta-Anleger: Fiskus
kippt bei allen Cinerenta-Filmfonds Verlustzuweisungen".
Clean Konzept
GmbH/Clean Patent GmbH/BDF u. a.
Für
Anleger hat die Kanzlei Mattil & Kollegen Arrestbefehle
gegen Freiherr von L. und den Geschäftsführer Benno K.
erwirkt, mit denen Grundeigentum in Frankreich gepfändet und
verwertet wurde.
Clerical
Medical
Viele Anleger haben Lebensversicherungen mit
Kreditfinanzierung erworben. Bei der Beratung wurde behauptet,
das angesparte Vermögen würde zur Tilgung des Darlehens
ausreichen. Die besonderen Risiken wurden verschwiegen,
insbesondere eine mögliche Unterdeckung zum Ende der Laufzeit
und die Gefahr, dass die finanzierende Bank Nachsicherheiten
verlangt. Viele Anleger haben sich an die Kanzlei mit dem
Auftrag gewandt, das riskante Anlagemodell rückabzuwickeln
und Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Ansprüche
bestehen insbesondere gegenüber den Beratern, die über
Risiken nicht aufgeklärt haben, aber auch gegenüber der
finanzierende Bank und der Versicherung, die als Mitinitiator
des Modells anzusehen sind und denen die fehlerhafte Beratung
nach den Prinzipien des verbundenen Geschäftes zuzurechnen
ist.
Crescent
Hydropolis Resorts Plc.
Zahlreiche Anleger haben sich an dem Projekt
„Unterwasserhotel“ beteiligt. Ein Baubeginn ist jedoch
nicht festzustellen. Offenbar handelt es sich um ein
Phantomobjekt, das still und heimlich untergegangen ist. Die
Anleger sollten sich nicht länger vertrösten lassen und ihre
geleistete Einlage zurückfordern.
Contracts
for Difference (CFDs)
Bei den sog. Contracts for Difference (Abk. CFD) handelt es
sich um Wetten auf Kursdifferenzen. Diese Geschäfte sind
hochspekulativ und für den durchschnittlichen Privatanleger völlig
ungeeignet! Private sollten in CFDs, wenn überhaupt, nur sehr
geringe Geldbeträge einsetzen, bei denen ein Totalverlust
einfach zu verschmerzen sind. Die enormen Risiken bis hin zu
einer unbeschränkten Nachschusspflicht stehen in einem
krassen Missverhältnis zu den durchschnittlich
erwirtschafteten Renditen.
Erwirbt ein Anleger über eine der einschlägigen
Handelsplattformen (z. B. CMC-Markets, FXdirekt Bank, IG
Markets, E*Trade o.a.), so schließt er mit dem Anbieter einen
Vertrag über die Kursdifferenz bei einem bestimmten
Basiswert. Dies können Aktien, Indizes, Rohstoffe, Währungen,
Anleihen oder andere Wertpapiere sein. Es kann dabei auf
steigende und fallende Kurse gewettet werden. Bewegt sich der
Kurs des Basiswertes in die richtige Richtung, bekommt der
Anleger laufend die Differenz zum Einstiegskurs auf seinem
Konto gutgeschrieben. Geht der Kurs in die falsche Richtung,
wird die Differenz dem Konto belastet. Dies geht so lange, bis
die Position mit Gewinn oder Verlust aufgelöst wird.
Der Kapitaleinsatz ist bei dieser Form der Spekulation relativ
gering, da nur ein kleiner Geldbetrag als sog. Margin, also
als Sicherheit für eventuell zu zahlende Kursdifferenzen,
hinterlegt werden muss. Aber genau hierin liegt das
Hauptrisiko der CFDs. CFDs haben nämlich einen extrem hohen
Hebel. Dies soll an einem Beispiel erläutert werden.
Wettet man über einen CFD bei einem DAX Stand von 5.000
Punkten auf einen steigenden Index, muss man nur 250 Euro als
Margin hinterlegen. Steigt der DAX nun auf 6.000 Punkte, erhält
man seinem Konto EUR 1.000 gutgeschrieben. Im Verhältnis zum
gebundenen Kapital hat man einen Gewinn von 400 % gemacht. Hätte
man mit EUR 5.000 direkt die im DAX vertretenen Aktien
gekauft, hätte man beim Verkauf EUR 6.000 erhalten. Im Verhältnis
zum eingesetzten Kapital in Höhe von EUR 5.000 hätte man nur
20 % erwirtschaftet.
Entwickelt sich der Kurs aber nicht so wie erwartet, so fallen
auch die Verluste dementsprechend gravierend aus. Fällt der
Index beispielsweise auf 4.750 Punkte, so hätte man bei einer
Direktanlage in DAX Aktien einen Verlust von 5 % gemacht. Bei
einer Anlage in CFDs würde der Verlust aber bereits EUR 250
und somit 100 % des gebundenen Kapitals ausmachen. Aber es
geht noch schlimmer. Fällt der Index nämlich weiter, kann
man bei einer Aktienanlage maximal das eingesetzte Kapital
verlieren, während es bei CFDs eine Nachschusspflicht gibt.
Das heißt, man kann auch Geld verlieren, das man ursprünglich
gar nicht in dieser Anlage binden wollte.
Das Ganze geht so weit, bis auf dem Konto nicht mehr genügend
Geld vorhanden ist, um die Sicherheit für die vorhandenen
Positionen zu stellen. In diesem Fall kommt es zum sog. Margin
Call, d. h. die bestehenden Positionen werden mit Verlust
aufgelöst. Das Geld ist weg.
Der durchschnittliche private Anleger ist dabei kaum in der
Lage, die Auswirkungen extremer Kursveränderungen auf sein
Vermögen vorauszusehen oder unterliegt dem Fehler, dass er
vermeintliche Gewinnchancen bei seiner Entscheidung stärker
gewichtet als die Verlustrisiken im Falle einer
Fehlentscheidung. Zudem neigen viele Leute, animiert durch die
relativ geringen Margins, dazu, viel zu viele oder zu große
Positionen einzugehen, sodass häufig nicht genug Kapital in
der Hinterhand ist, um Kurstäler durchzustehen. Es findet
dann zwangsläufig eine Zwangsauflösung der Position zu einem
geringeren Kurs als dem Einstiegskurs statt.
Neben diesen durch den hohen Hebel bedingten Risiken, ist aber
auch zu beachten, dass man bei einem CFD keinen reellen
Gegenwert erhält. Es handelt sich, wie gesagt, nur um eine
Wette. Wettet man auf einen steigenden Goldpreis, erhält man
dadurch kein Gold, sondern lediglich das Versprechen, bei
einem steigenden Goldpreis Geld zu bekommen. Man sollte sich
daher genau darüber Gedanken machen, mit wem man diese Wette
eingeht. Es bringt einem nämlich nichts, wenn man mit der
Markteinschätzung richtig lag, der Wettpartner aber am Ende
nicht zahlungsfähig ist. Zudem häufen sich bei fast allen
Handelsplattformen Beschwerden über die Zuverlässigkeit.
Regelmäßig brechen die Systeme zusammen und das natürlich
normalerweise in den Momenten, wo es an den Börsen zu großen
Ausschlägen kommt und die Handelsvolumina rasant ansteigen.
Aber gerade in diesen Momenten kann es extrem kostspielig
werden, wenn man eine Position, egal ob mit Gewinn oder mit
Verlust, nicht auflösen kann und die extremen
Marktschwankungen durch das Konstrukt des CFDs noch potenziert
werden.
Alles in allem raten wir dem normalen Kleinanleger davon ab,
in CFDs zu investieren. Mit Sorge stellen wir fest, dass in
letzter Zeit vermehrt von dubiosen Veranstaltern Konten bei
CFD-Anbietern vermittelt werden. Die Anleger werden dabei mit
hohen Renditeversprechen geködert und über die wahren
Risiken im Dunkeln gelassen. Aus gegebenem Anlass weisen wir
an dieser Stelle noch einmal darauf hin, dass man bei jeder
Geldanlage die Fragen zum Risikoprofil und zur Erfahrung in
Kapitalanlagen unbedingt richtig beantworten sollte. Wird man
von einem Berater dazu gebracht, falsche Angaben zu machen,
damit man das Produkt erwerben kann, hat dies damit zu tun,
dass das Produkt eigentlich für einen Anleger mit diesem
Anlegerprofil nicht geeignet ist. Dem Anlageberater geht es
nicht um eine gute Beratung, sondern um seinen Profit um jeden
Preis.
Copro
Media AG, CP Medien AG, KC Medien AG
Die Hamburger
Fondsanalysten Fondscope hatten nach einer Analyse des
geschlossenen Medienfonds MBF 02 wegen des außerordentlich
negativen Chancen-Risiko-Verhältnisses bereits im Juli 2003 vor
einer Beteiligung gewarnt: da Sicherungsinstrumente fehlten, sei
das Verlustrisiko für die Zeichner in nur unzureichendem Maße
begrenzt. Im ungünstigsten Falle verliere der Anleger bis zu 100
% seiner Einlage. Ausschlaggebend für diese Einschätzung sei
neben dem Fehlen einer überzeugenden Investitionsstrategie nicht
zuletzt die negative Bewertung des Fondsmanagements: die
Leistungsbilanz der CP Medien AG ergebe bei dem Vorgängerfonds
des MBF 02 teils erhebliche Unterschreitungen der Planwerte.
Daraus resultieren u.U. nicht nur Prospekthaftungsansprüche des
Anlegers, sondern auch Ansprüche gegen den Anlagevermittler:
Anleger, denen diese Negativbeurteilung von ihrem Vermittler
verschwiegen wurde, können ihren Anlagevermittler bzw. -berater
daher ggf. auf Schadensersatz verklagen.
Prospekthaftungsansprüche verjähren innerhalb von sechs Monaten
ab Kenntnis des Prospektfehlers, spätestens aber innerhalb von
drei Jahren ab Beitritt, Schadensersatzansprüche gegen den
Vermittler verjähren innerhalb von drei Jahren.
DAT Finance AG
Die DAT Finance AG aus Trübbach (CH) vertrieb in Deutschland
so genannte "Investment-Anlagen mit Bankgarantie und
Gewinnbeteiligung". Die den Kunden versprochenen
Inhaberschuldverschreibungen wurden zum Teil gar nicht erst
herausgegeben. Oder sie wurden von den Kunden wieder
zurückgefordert, wenn diese ihre Investitionen zurückverlangten,
ohne dass es dann jedoch zu Kapitalrückzahlungen kam. Der
deutsche Hintermann wurde vom Landgericht Kaiserslautern wegen
Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt.
Gegen den schweizerischen Verwaltungsrat der DAT Finance AG läuft
in der Schweiz ein Strafverfahren.
db
Kompass Life Fonds I und II
Die db Kompass Life Fonds I und II wurden
von einer Großbank aufgelegt und v. a. in den Jahren
2004 und 2005 an Anleger verkauft. Diese investierten in die
Fonds für den Kauf von US-Lebensversicherungen hunderte
Millionen Euro. Nach dem Ableben der ursprünglichen Inhaber
der Lebensversicherungspolicen sollte das Geld an den Fonds
fließen. Den Anlegern drohen nun aber hohe Verluste, da die
Fondskalkulation nicht aufgeht. Die Versicherten sterben nicht
so, wie dies seitens der Fondsinitiatoren kalkuliert worden
war. Zum einen leben viele Versicherte länger als kalkuliert,
zum anderen wurde der Aufkauf der Policen aber auch wegen der
hohen Nachfrage immer teurer. Darüber hinaus wurden aufgrund
einer gesetzlichen Änderung in Deutschland amerikanische
Lebensversicherungsfonds erstmals steuerpflichtig. Da die
Fondskonstruktion höchst kompliziert ist, waren viele Anleger
mit dem über 100-seitigen Verkaufsprospekt überfordert und
vertrauten auf ihren Bankberater. Die Berater hatten
offensichtlich vor allem die eigene Provision vor Augen, als
sie Anlegern den Fonds als „sichere Anlage“ verkauften.
Die Großbank hat eine Vermittlungsprovision in Höhe von 9,5 %
erhalten. Anleger, denen das Produkt als risikolos verkauft
wurde, sollten dringend die Durchsetzung von
Schadensersatzansprüchen aus fehlerhafter Anlageberatung
gegen die Bank überprüfen lassen. Die beratende Bank
kann sich auch nicht auf einen etwaigen Verkaufsprospekt
hinausreden, wenn dieser erst am Tag der Unterschriftsleistung
oder gar erst danach übergeben wurde. Nach Rechtsprechung des
BGH ist es erforderlich, dass ein Anleger den Verkaufsprospekt
so rechtzeitig vor der Zeichnung erhält, dass er ihn in Ruhe
durchsehen kann. Zudem hätten die Anleger von ihrem
Anlageberater im Beratungsgespräch über die an die Bank fließenden
Vertriebsprovisionen in Höhe von 9,5 % informiert werden
müssen (wir haben bereits für zahlreiche Anleger der VIP
Medienfonds 3 und 4 Schadensersatz gegen die beratende Bank
erstritten, da diese den Anlegern ebenfalls die tatsächliche
Provisionshöhe verschwiegen hat). Darüber hinaus prüfen wir
Schadensersatzansprüche gegen weitere Beteiligte,
insbesondere z. B. wegen einer möglichen
Nichtoffenlegung von Verflechtungen mit beteiligten
Vertragspartnern. Da Schadensersatzansprüche aus fehlerhafter
Anlageberatung bereits nach drei Jahren ab Kenntnis der
Falschberatung verjähren und die prospektierten Ausschüttungen
bereits über zwei Jahre ausgeblieben sind, sollten Anleger
der Kompass Life Fonds I und II dringend anwaltlichen Rat
einholen. Die Deutsche Bank hat jetzt flächendeckend ein
Vergleichsangebot von 80 % der Zeichnungssumme unterbreitet.
Wir geben Ihnen gerne unverbindlich eine Ersteinschätzung,
wenn Sie uns Ihre Beteiligungsunterlagen zusenden. Gerne können
Sie auch direkt Kontakt zu Rechtsanwältin Katja Fohrer
aufnehmen: fohrer@mattil.de
(vgl. auch Global View KG).
DBVI
AG
Die Gesellschafterversammlung vom 26.11.2004 der Fonds 1 und 2
verlief völlig chaotisch. Die Geschäftsführung war nicht
einmal in der Lage, die Abstimmungen der beiden Fonds getrennt
durchzuführen. Während eine Abstimmung bezüglich des
Deutschlandfonds 1 stattfand, war an der Leinwand die
Beschlussfassung für den Deutschlandfonds 2 eingeblendet. Die
Anträge von Gesellschaftern wurden nicht behandelt. Ein
Gesellschafter hatte beantragt, dass die in der Versammlung
gestellten Fragen ausführlich protokolliert und an die
Gesellschafter versandt werden. Der Treuhänder der
Gesellschaft stimmte gegen diesen Antrag (!), obwohl dieser
eindeutig im Interesse der Gesellschafter lag und für die
Gesellschaft weder Mühe noch Aufwand mit sich gebracht
hätte. Es ist zweifelhaft, ob der Treuhänder im Interesse
seiner Treugeber, nämlich der Gesellschafter, handelt. Auch
andere Fragen der Anwesenden wurden nur ausweichend oder gar
nicht beantwortet. Der Geschäftsführer musste auf
drängendes Nachfragen zugeben, dass er (angeblich
persönlich) an Herrn Tannhuber einen hohen Betrag bezahlt
hatte, damit ihn dieser (angeblich) von der persönlichen
Haftung im Innenverhältnis freistellt. Hier besteht also eine
ganz klare Abhängigkeit des Geschäftsführers.
Weiterhin
stellte sich heraus, dass der Vorstand der DBVI AG zugleich
auch bis vor einem halben Jahr Geschäftsführer der
Mietgarantin (Bayernland) war. Die entsprechende Frage eines
Gesellschafters wurde zunächst falsch beantwortet und die
Tatsache erst auf Nachhaken zugegeben. Die Gesellschafter
sollten sich darüber Gedanken machen, ihre Rechte
wahrzunehmen. Andernfalls steht zu befürchten, dass durch die
Vollmachtsmehrheit des Treuhänders auch künftig jede
Transparenz der Gesellschaftsangelegenheiten fehlen wird.
Wie zwischenzeitlich bekannt wurde, hat die Treuhänderin
Procurator GmbH für die Vermittlung der Anleger Provisionen
von einem Unternehmen der Thannhuber Gruppe erhalten! Diese
Provisionen wurden den Anlegern verschwiegen.
Die Anleger der Deutschland Fonds werden derzeit angeschrieben
und um die Zustimmung zum Verkauf der Immobilien gebeten. Die
Banken drängen auf einen Verkauf, sonst wird eine
Zwangsversteigerung der Immobilien stattfinden. Auch die
Deutschland Fonds hatten (wertlose) Schuldverschreibungen der
insolventen Reithinger Bank erworben und sich dadurch selbst
in finanzielle Schwierigkeiten gebracht.
DBVL (Leasing
Fonds)
Der Fonds ist laut dem Fondstelegramm akut in seiner Existenz
gefährdet. Aus dem Finanzvermögen müssen die in die
Privatbank Reithinger investierten Genussrechte und
Schuldverschreibungen ausgebucht werden. Die
Fondsgesellschafter sollten hier prüfen, ob
Schadensersatzansprüche auf deliktischer Grundlage geltend
gemacht werden können. Aufgrund der Misswirtschaft in der
Reithinger Bank war schon länger abzusehen, dass die
Investitionen in die Reithinger Bank wertlos sind.
DCM
Capital Management Inc./Drittenpreis
Hermann Drittenpreis, der sich derzeit wegen dringenden
Verdachtes des gewerbsmäßigen Betrugs in U-Haft in der JVA
Augsburg befindet, gründete bereits 1998 die Firma Trust
Vermögensverwaltungs-GmbH, die im Jahr 2000 umfirmierte in
die Firma DCM Drittenpreis Capital Management GmbH.
Im Jahr 2001 gründete Hermann Drittenpreis die Firma DCM
Capital Management Inc. mit Sitz auf den Cayman Islands.
Kunden sollten sich an der Firma DCM Inc. unmittelbar durch
Erwerb von Anteilsscheinen, d. h. durch stimmrechtlose
Inhaber-Aktien, beteiligen und so am Gesellschaftszweck der
Firma DCM, Gesellschaftsgelder "renditeträchtigen
Kapitalanlagen zuzuführen", teilhaben.
Derzeit ist noch nicht bekannt, ob bzw. in welcher
Größenordnung es der Staatsanwaltschaft Augsburg im Rahmen
ihrer Ermittlungen gelang, werthaltige Vermögenswerte zum
Zwecke der Rückgewinnungshilfe zu sichern.
Wie die StA Augsburg ankündigte, wird Akteneinsicht
Mitte/Ende Juli gewährt werden. Es ist damit zu rechnen, dass
auch in diesem Zeitraum etwaige, gesicherte Vermögenswerte
bekannt gegeben werden. Den Geschädigten obliegt es,
schnellstmöglich auf die Gelder per Arrest Zugriff zu nehmen.
Die Staatsanwaltschaft wird keinesfalls eine Verteilung der
Gelder an die Geschädigten vornehmen. Dies ist den
Geschädigten auf dem Zivilrechtsweg vorbehalten, wobei im
Arrestverfahren, d. h. der Sicherung von vorhandenen
Vermögenswerten durch die Geschädigten, das
Prioritätsprinzip gilt.
Deep Sea Exploration
Plc.
Die Firma Deep Sea Exploration Plc. weckt das Interesse der
Anleger mit der Bergung von Schiffswracks und der
Unterwasserschatzsuche. Anleger könnten Aktien an der Deep Sea
Exploration Plc. erwerben. Laut einem Zeitungsbericht stammen 80 %
der etwa 1.800 Aktionäre aus Deutschland. Die Staatsanwaltschaft
Düsseldorf wird ein Ermittlungsverfahren gegen die
Verantwortlichen wegen des Verdachts des Betruges einleiten. In
den Geschäftsräumen wurden aufgrund des Untersuchungsbeschlusses
Unterlagen beschlagnahmt. Die Staatsanwaltschaft erhebt den
Verdacht, dass die vereinnahmten Anlegergelder nicht für
Maßnahmen zur Realisierung des vorgegeben Geschäftszwecks
verwendet wurden.
De Medici Invest Ltd.
Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf führt ein
Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen der genannten
Gesellschaft. Das Polizeipräsidium Düsseldorf führt zur Zeit
eine Befragung der Anleger durch. Die Staatsanwaltschaft
Düsseldorf und die Behörden in Luxemburg haben Konten zur
Rückgewinnungshilfe beschlagnahmt. Die Anleger müssen ihre
Forderungen zivilrechtlich mit einem Rechtsanwalt sichern, da die
Staatsanwaltschaft keine Gelder verteilt.
Deutsche Mentor für Finanzen
(DMFF)
Die Deutsche Mentor für Finanzen e. K. bot die Zeichnung von
Genusskapital an, das die Anleger trotz Kündigung und Fälligkeit
nicht zurückerhalten haben. Die DMFF platziert zurzeit eine
Anleihe in der Größenordnung von € 100 Mio. Zwischenzeitlich
wurde bekannt, dass das Bundesaufsichtsamt für
Finanzdienstleistungen (BaFin) die DMFF zur Auskunft und
Offenlegung ihrer Anleger aufgefordert hat, da die DMFF offenbar
das erlaubnispflichtige Finanzkommissionsgeschäft ohne
entsprechende Erlaubnis betreibt.
Die Staatsanwaltschaft Fulda führt Ermittlungen
wegen Betrugs. Zwischenzeitlich liegen der Kanzlei bereits
zivilrechtliche Schadensersatzurteile gegen den Inhaber der DMFF
vor.
Diamantenverkäufe
Diverse Firmen
bieten Anlegern wertlose bzw. falsche Diamanten an. Diese
werden als lukrative und sichere Anlage angepriesen. Die
Firmen gehen dabei immer nach demselben Muster vor: Die Opfer
werden unverlangt zu Hause angerufen und von Verkäufern
veranlasst, in Diamanten zu investieren. Diese sollen günstig
von den Anlegern erworben werden und später an potenzielle Käufer
gewinnbringend weiterverkauft werden. Die Verkäufer
verpflichten sich sogar zur Vermittlung von potenziellen Käufern
und garantieren eine Rückgabe des Kaufpreises. Hohe und
sichere Gewinne werden angekündigt.
Doch zum Weiterverkauf der Diamanten kommt es nie, die
Diamanten erweisen sich in den meisten Fällen als wertlose Fälschungen.
Folgende Firmen sind im Zusammenhang mit betrügerischem
Diamantenverkauf in Erscheinung getreten:
-
DIA
Holding AG, Dietlikon (CH)
-
AKV
Sachwertvermarktung e. K., Grötzingen (D)
-
DALIA
Ltd., Obertshausen (D)
-
DALIA,
Frankfurt am Main (D)
-
Deutsche
Sachwert GmbH, Offenbach (D)
-
Unternehmensgruppe
GPS GmbH, Offenbach (D)
-
Brandt
Invest GmbH, Hanau (D)
-
Skyline
Invest GmbH, Frankfurt am Main (D)
-
Firma
DCC-Dubai Carat Company, Bregenz (A)
-
Dansa
Edelsteinhandels GmbH, Staat (CH)
Direktzinsen
AG
Die Strafbehörden in Wien führen ein Ermittlungsverfahren
gegen die Verantwortlichen der Firma Direktzinsen AG.
DM
Beteiligungen AG
Die Gesellschaft befindet sich in der Insolvenz
(505 IN 159/06). Der Insolvenzverwalter teilte mit, dass die
Staatsanwaltschaft Düsseldorf ein Ermittlungsverfahren wegen
verschiedener Delikte führt. Zwischen der DM Beteiligungen AG und
der Leipzig West AG bestehen Verbindungen, da die Gesellschaften
von derselben Person kontrolliert wurden. Das Unternehmen verfügt
über nur geringe Liquidität, der Insolvenzverwalter wird die
festgestellten Vermögenswerte (einige Immobilien) verwerten.
DOBA
17 KG
Die Kanzlei hat für Anleger Klagen auf Rückabwicklung
gegen die Fondsinitiatoren eingereicht.
Domes AG
Die Gesellschaft in der Schweiz verspricht - natürlich gegen
Vorkasse - die Vermittlung von Bankgarantien einer internationalen
Großbank zum Zwecke der Sicherung von Krediten. Ein von der
Kanzlei vertretener Kunde zahlte im August 2002 € 50.000,00 für
diese Besorgung. Die Bankgarantie sollte innerhalb von 10
Arbeitstagen vorliegen. Der Kunde wartet bis heute auf die
versprochene Bankgarantie. Als er die € 50.000,00
zurückforderte, bestritt die Domes AG, das Geld erhalten zu
haben, obwohl eine unterzeichnete Quittung vorliegt. Hier zeigt
sich wieder: Keine Vorkasse bei angeblichen Kreditvermittlungen!
Dr.
Amann AG/Dr. Amman Fonds
Die in der Schweiz ansässigen Amann-Fonds sind per Verfügung
der Eidgenössischen Bankenkommission aufzulösen. Grund hierfür
ist das seit 01.01.2007 geltende Kollektivanlagengesetz (KAG),
das alle offenen und geschlossenen Fonds der Aufsicht und
Bewilligung durch die EBK unterwirft. Viele Anleger der
Amann-Fonds haben sich an die Kanzlei gewandt und machen
Schadensersatzansprüche gegen verschiedene Beteiligte
geltend. Aufgrund der angeordneten Liquidation ist davon
auszugehen, dass den Anlegern ein Totalverlust ihrer Einlage
droht.
Dr. Ulrich AG,
Düsseldorf
Ausweislich einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft Düsseldorf vom
27.10.2000 wird gegen die Verantwortlichen der Dr. Ulrich AG in
Düsseldorf ein Ermittlungsverfahren geführt. Durch unerbetene
Telefonanrufe wurden die Kunden zum Erwerb von Aktien verleitet. Nach
dem Stand der Ermittlungen wurden die Anleger über den Wert von
geplanten Investitionen in Immobilien, die zu erwartenden Renditen und
die Entwicklung der übernommenen Aktienkurse getäuscht. Die
Staatsanwaltschaft hat auch Konten der Dr. Ulrich AG mit erheblichen
Guthaben gepfändet. Anleger können daher gegebenenfalls im Wege des
Arrestes ihre Schadensersatzforderungen sichern.
Dreiländer-Fonds (DLF),
Kapital-Consult (KC), AWD
Von dem Stuttgarter Initiator Walter Fink bzw. der
Stuttgarter Gesellschaft Kapital-Consult GmbH, deren
geschäftsführender Gesellschafter Walter Fink ist, wurden im
Laufe der Jahre zahlreiche Dreiländer-Fonds aufgelegt. Vielen
Anlegern wurde versprochen, dass die Anteile nach einigen Jahren
wieder veräußerlich seien und mit sicheren Renditen kalkuliert
werden könne. Insbesondere beim Fonds 94/17, dem größten der
Fonds (im Jahre 1996 Erhöhung des Volumens von 1,6 Mrd. DM auf
2,2 Mrd. DM) haben sich u.a. die Mieteinnahmen seit der Insolvenz
des Hauptmieters Stella AG drastisch verschlechtert. Die
ursprünglich vereinbarte Fixmiete war für die Musicalbranche
nicht üblich und die vereinbarte Jahresmiete zu hoch. Auf diese
Tatsachen hätte der Anleger im Emissionsprospekt hingewiesen
werden müssen. Zwischenzeitlich wurde bekannt, dass die
Staatsanwaltschaft gegen Walter Fink wegen des Verdachts der
Veruntreuung ermittelt und die Geschäftsräume durchsucht wurden.
Die AWD in Hannover, die als einer der Hauptvermittler fungierte,
ist zwischenzeitlich wegen Falschberatung (Unterlassung einer
wirtschaftlichen Plausibilitätsprüfung und unterlassene
Inkenntnissetzung des Anlegers von der negativen Berichterstattung
in der Wirtschaftspresse) zum Schadensersatz verurteilt worden.
Das erstinstanzliche Urteil des LG Hannover wurde nunmehr vom OLG
Celle bestätigt (vgl. Pressemitteilung Nr. 21/2002 des OLG
Celle vom 15.08.2002). Sofern der Anleger die Kapitalanlage
z.B. über die Berliner Bank fremdfinanziert hat, ist ggf. auch
eine Haftung der Bank zu prüfen.
Drexel Management GmbH, Düsseldorf
Bis ca. Herbst 1999 warb die in Düsseldorf
ansässige Firma Drexel Management GmbH ahnungslose Kunden zur Geldanlage
in Börsengeschäften an. Die angebliche Geldanlage sollte über die
Drexel Global Inc. mit Sitz in den Niederlanden und Großbritannien
erfolgen. Bei diesen handelt es sich jedoch nicht um an der Börse
zugelassene Broker, sondern um Briefkastenfirmen, die keine
Geschäftstätigkeit ausübten. Die Kunden erhielten fingierte
Phantasiekontoauszüge, ihre Guthaben wurden planmäßig unterschlagen.
Die Namen der Hauptverantwortlichen sind bekannt; die Ermittlungen der
Staatsanwaltschaft wegen Betruges dauern noch an.
Das BAKred (Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen) hat am 13.04.2000
den Entschädigungsfall hinsichtlich der Fa. Drexel Management GmbH
festgestellt. Die Geschädigten können daher eventuell mit einer
staatlichen Entschädigung nach dem ESAEG (Einlagensicherungs- und
Anlegerentschädigungsgesetz, vgl. kmi-spezial 10/99,
21/00) rechnen! Zu beachten ist hierbei,
dass für die Anmeldung der Ansprüche Fristen laufen!
DS-Rendite-Fonds
Nr. 36 MS Cape Byron GmbH & Co. Containerschiff KG
Die Fondsgesellschaft schreibt die Anleger an und „kündigt die als
Darlehen zu behandelnden gewinnunabhängigen Ausschüttungen“. In
Wahrheit handelte es sich aber nicht um Darlehen, sondern um
vorbehaltlose Ausschüttungen, zu deren Rückzahlung die Anleger nicht
verpflichtet sind. Die Behauptung einer Darlehensgewährung und die
ausgesprochene Kündigung stellen unserer Ansicht nach eine Einschüchterung
und auch Täuschung der Anleger dar.
DSS
Vermögensverwaltung AG & Co. KG
Die DSS wirbt als "Garantie-Spezial-Fonds" und behauptet, sie
habe einen Gewinn in Höhe von 31,68 % im Durchschnitt der letzten 6
Jahre erwirtschaftet. In einem uns vorliegenden Prospekt behauptet die
DSS weiter, die genannte Rendite von 31,68 % sei von einer Depotbank und
einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und bestätigt. Wir
haben die DSS aufgefordert, uns diesen angeblichen Gewinn nachzuweisen
und die Bestätigungen der Bank und der Wirtschaftsprüfungskanzlei
vorzulegen. Eine Antwort der DSS haben wir aber nicht erhalten.
Dubai
1000 HotelFonds
Die eingeworbenen Einlagen der
Anleger wurden offenbar von den Initiatoren nicht für die Errichtung
eines Hotels in Dubai, wie der Prospekt versprach, verwendet. Baumaßnahmen
sind nicht festzustellen, der Initiator Recker ist angeblich
untergetaucht. Die Kanzlei wird die in Deutschland ansässigen
Vertragspartner in Anspruch nehmen. Entsprechende Verträge zugunsten
der Anleger liegen der Kanzlei vor.
Die Geschäftsführung lässt in einem Umlaufverfahren über die
Liquidation des Fonds abstimmen. Der Fonds ist, auf gut deutsch, pleite.
Anleger sollten der Beschlussvorlage auf keinen Fall zustimmen. Darin
heißt es nämlich u. a., dass die Gesellschafter auf Ansprüche
gegen die Geschäftsführung, Mittelverwendungskontrolle und Treuhänder
verzichten.
Duesenberg Financial
Group Inc.
Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat bereits Anklage gegen die
vier Hauptverantwortlichen erhoben, darunter ein Rechtsanwalt. Nach den
Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wurden die Kunden planmäßig über
die Verwendung des eingesetzten Kapitals getäuscht. Von Anfang an war
vorgesehen, die eingenommenen Kundengelder zu
"verwirtschaften" und durch Kommissionen und Gebühren für
sich selbst zu vereinnahmen. Das zwischenzeitlich ergangene Urteil haben
wir bei der Staatsanwaltschaft angefordert.
Ecovest
Nähere Informationen folgen in Kürze.
Econ-Air
Die Gesellschaft befindet sich in der Insolvenz. Bei Betrachtung des
Prospekts fällt auf, dass, obwohl die Gesellschaft erst 1998 gegründet
wurde, bereits für das Jahr 2000 Überschüsse in Höhe von ca. 8 Mio.
DM bei "realistischer/optimistischer Betrachtung" prospektiert
wurden. In dem Prospekt heißt es an anderer Stelle, dass der
Geschäftsbetrieb der Gesellschaft "nicht von Patenten
abhänge". Dies heißt nichts anderes, als dass die Gesellschaft
über keinerlei Patente verfügte. Es bestehen erhebliche Zweifel, ob
die Unternehmenskonzeption je eine realisierbare Geschäftsgrundlage
besaß. In erster Linie ging es wohl um die Anwerbung von Anlegerkapital
ohne Rücksicht auf die Durchführbarkeit des Geschäftsbetriebs. Wir
prüfen daher Schadensersatzansprüche gegen den Vorstand und den
Aufsichtsrat persönlich wegen falscher Prospektangaben.
Zwischenzeitlich wird eine Nachzahlung für eine Auffanggesellschaft
eingeworben. Angeblich sollen die Anleger bei Nichtzustandekommen des
Konzepts ihr Geld zurückerhalten. Ähnliche Gestaltungen sind schon aus
der Vergangenheit, insbesondere von der WABAG-Gruppe, bekannt. Trotz
entsprechender Zusicherung wurden die geleisteten Gelder nicht
zurückbezahlt.
EECH-Group
AG
Die Stiftung Warentest führt die Gesellschaft schon länger auf
ihrer Warnliste. Die Zahlungen für die Anleihen wurden nicht
fristgerecht erfüllt. Anleger sollten anwaltlichen Rat in Anspruch
nehmen.
Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat Geschäftsräume der EECH-Group
durchsucht und Beweismittel sichergestellt. Die Staatsanwaltschaft wirft
der EECH Kapitalanlagebetrug vor. Das Geld der Anleger soll
zweckentfremdet worden sein.
Equity
Pictures
Nach einer Meldung des Fondstelegramms haben mittlerweile
auch bei dem Filmfondsanbieter "Equity Pictures"
Durchsuchungen der Staatsanwaltschaft München und der
Steuerfahndung stattgefunden. Anleger der
Equity-Pictures-Fonds sollten daher schnellstmöglich
Schadensersatzansprüche prüfen lassen.
Rechtsschutzversicherungen sind hierfür grundsätzlich
eintrittspflichtig; die Kanzlei empfiehlt, die Deckungsanfrage
von einem versierten Rechtsanwalt stellen zu lassen.
Auf den Gesellschafterversammlungen der Fonds 1 bis 3 am
30.11.2006 konnten die Anleger auf vehementes Nachhaken von
Rechtsanwältin Katja Fohrer erfahren, dass sich das
strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen die
Fondsgeschäftsführung richtet und die Durchsuchungen der
Staatsanwaltschaft nicht nur anlässlich eines
Ermittlungsverfahrens gegen einen anderen Fondsanbieter
stattgefunden hatten, wie dies die Fondsgeschäftsführung
vorher noch dargestellt hatte. Auf der
Gesellschafterversammlung blieb die Fondsgeschäftsführung
zahlreiche Antworten schuldig. Vermittler und Anleger waren
verunsichert. Statt Anlegern offen Auskunft zu erteilen,
versucht die Fondsgeschäftsführung derzeit, gefürchtete
Anlegeranwälte durch Behauptung falscher Tatsachen zu
diffamieren und sich so vom Leib zu halten: die Equity
Pictures GmbH hat hierzu ein Rundschreiben an ihre Anleger
versandt, in dem die Kanzlei Mattil & Kollegen
verunglimpft wird. Zudem ist dort ein klageabweisendes
Cinerenta-Urteil vorgelegt worden, ohne zu erwähnen, dass
dieses Urteil erstens nicht rechtskräftig ist und
zweitens die Einzelrichterin sich ausdrücklich gegen ein von
der Kanzlei Mattil & Kollegen erstrittenes Urteil des
Oberlandesgerichts München (Az. 21 U 5051/05) stellt, mit
dem die Treuhänderin der Cinerenta Fonds zum
vollumfänglichen Schadensersatz an die geschädigte Anlegerin
verurteilt wird (noch nicht rechtskräftig; Revision nicht
zugelassen). Es ist offensichtlich, was die
Fondsgeschäftsführung hiermit bezweckt: Durch die
Diffamierung unserer Kanzlei will man sich einen ernst zu
nehmenden Gegner vom Leib halten. Die Diffamierung der Kanzlei
Mattil & Kollegen erfolgte aufgrund vorheriger
anwaltlicher Beratung durch Herrn Rechtsanwalt H., der auch
die Cinerenta GmbH vertritt, und hat somit Methode.
Statt die berechtigten Fragen der Anleger über das
Ermittlungsverfahren zu beantworten, werden Hetzkampagnen
geführt. Auffällig ist, dass auch schon die Cinerenta in
ähnlicher Weise versucht hat vorzugehen und es sich in beiden
Fällen um Fonds handelt, bei denen die Staatsanwaltschaft
vorstellig wurde. Anleger sollten sich ihre Gedanken darüber
machen, ob sie einer Geschäftsführung vertrauen wollen, die
mehr Engagement in Pressekampagnen gegen Anwälte der Anleger
steckt, anstatt Rede und Antwort zu stehen.
ErbGruppe/CBB Holding/EBC Asset
Management
Gegen die Verantwortlichen der Winterthurer Erbgruppe ist eine
Strafuntersuchung der Schweizer Behörden eingeleitet worden.
Vorabklärungen haben erhebliche Verdachtsmomente ergeben. Die
Staatsanwaltschaft hat Beweismaterial sichergestellt. Gegen die
Verantwortlichen besteht der Verdacht auf Bilanzfälschung und
Vermögensdelikte. Unter anderem geht es um den Verbleib von 400
Millionen Schweizer Franken, die in Beteiligungen wie CBB sowie die
Londoner Finanzgesellschaft EBC Asset Management investiert wurden.
ESKY
Mit einem angeblichen Börsengang wurden potenzielle Kunden
unverlangt telefonisch geworben. Die Berater mit klingenden
Namen wie "von Habsburg" fabulierten dabei über Börsengänge
in London und New York. Seit Oktober ist die Homepage der
Gesellschaft aus dem Netz verschwunden, in der Gesellschaft
ist niemand mehr erreichbar. Geprellte Anleger sollten
dringend einen Rechtsanwalt aufsuchen und Strafanzeige
erstatten.
ETF
(Exchange Traded Funds)
Die Bank von
England hat vor börsengehandelten Indexfonds (ETF) gewarnt.
Diese bergen Risiken, die die Stabilität des Finanzsystems gefährden
könnten. Die Produkte zeichnen sich durch zunehmende Komplexität,
unklare Konzeption und hohe Risiken aus. ETF arbeiten in der
Regel mit Fremdkapital als Renditehebel, wodurch sich weitere
Risiken ergeben. Auch die US-amerikanische SEC will prüfen, wie
klar die ETF-Prospekte die Risiken darlegen und ob sie sich für
Privatanleger eignen. Der in den USA gehandelte größte
Goldfonds der Welt, der SPDR Goldtrust, hält inzwischen ca.
1.000 Tonnen Gold. Diese Ankäufe führen wiederum zu steigenden
Rohstoffpreisen.
EURO Pacific Securities Service
GmbH & Co. KG (EuPac)
Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BaKred) hat den
Entschädigungsfall bei der EuPac festgestellt und im Bundesanzeiger Nr.
176 am 16.09.2000 veröffentlicht. Dies bedeutet, dass nach Feststellung
des BaKred die EuPac nicht mehr über ausreichende finanzielle Mittel
verfügt, um ihre Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften zu
erfüllen. Unter bestimmten Voraussetzungen haben die Kunden daher einen
Anspruch auf Entschädigung gegen die EdW (Entschädigungseinrichtung
der Wertpapierhandelsunternehmen). Eine Klage wurde beim Landgericht Berlin eingereicht. Ein Urteil liegt
noch nicht vor.
EuropLeasing
KG
Haftung von Wirtschaftsprüfern – Die Kanzlei Mattil & Kollegen
vertritt zahlreiche Anleger der insolventen EuropLeasing KG. Die
Schadensersatzansprüche der geschädigten Anleger werden sich auch
gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft richten, die eine
„Mittelverwendungskontrolle“ durchgeführt hatte. Für einen
Fachmann war das Geschäftsmodell der EuropLeasing KG erkennbar betrügerisch
konzipiert. Durch die Werbung mit einer Mittelverwendungskontrolle
wurden die Anleger zusätzlich getäuscht. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
hätte den Auftrag schlichtweg ablehnen müssen. Die Kanzlei sieht daher
in der Bereitstellung eines „Mittelverwendungskontrollvertrages“ die
Beihilfe zum Kapitalanlagebetrug. Der Kanzlei liegen Nachweise vor, dass
die Gesellschaft durch exorbitante Geschäftsführervergütungen von
Beginn an ausgeplündert wurde.
Die Klagen gegen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften stellen besondere
rechtliche Anforderungen, weshalb nur wenige Fachkanzleien derartige
Klagen führen. Gerade in jüngerer Zeit ist es der Kanzlei Mattil &
Kollegen in mehreren Fällen gelungen, Urteile gegen Wirtschaftsprüfer
zu erlangen (z. B. bei mehreren Filmfonds).
EURO-SUISSE
Plus AG
Informationen folgen.
Euroventa
AG/Euroventa Ltd.
Das Unternehmen wurde erst im August 2006 gegründet. Die Euroventa
versprach den Anlegern volle Sicherheit für das angelegte Kapital und
hohe Renditen. Die Gewinne sollten angeblich in Interbankengeschäften
über sogenannte Bankgarantien erzielt werden. Anleger sollten sich
dringend an einen Rechtsanwalt wenden, um dieses „Investment“ zu prüfen.
Es muss sonst mit einem Totalverlust gerechnet werden.
Excon GmbH/Inc., Dörflinger
Über die Briefkastengesellschaften Excon GmbH, Excon
Inc., FFB Dörflinger GmbH und andere Gesellschaften wurden über Jahre
Kunden für angebliche Börsengeschäfte zu erheblichen Investitionen
verleitet. Eine Geldanlage erfolgte jedoch nicht, der vermeintliche
Börsenhandel wurde mit fingierten Kontoauszügen "belegt".
Die Verantwortlichen sind namentlich bekannt und seit kurzem liegt die
Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Bochum vor. Die Beschuldigten
befinden sich allerdings sämtlich auf freiem Fuß.
Fahlenbach/Procunia
Die Angelegenheit ist zwar abgeschlossen, jedoch wieder
aktuell. Wie die Abendzeitung am 23.10.2006 berichtete, steht
Herr Fahlenbach schon wieder wegen gewerbsmäßigen Betruges
vor Gericht.
Herr Fahlenbach hatte mit seiner Firmengruppe Procunia Ende
der 90er Jahre Millionen von Anlegern eingesammelt und für
seinen aufwendigen Lebensstil verbraucht. Die Kanzlei Mattil
& Kollegen hatte damals in der Schweiz Arreste auf
Vermögen des Herrn Fahlenbach gelegt und beträchtliche
Summen zugunsten der Anleger gepfändet. Die weiteren
Recherchen über den Verbleib der Anlegergelder lesen sich wie
ein Wirtschaftskrimi: Der damalige Vertriebsbeauftragte
Gossner hatte zweistellige Millionenbeträge nach
Liechtenstein geschafft, wo sie mithilfe eines dort
ansässigen Notars verschwunden sind. Nach Jahren hat die
Kanzlei die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft
Liechtenstein zur Einsicht erhalten. Daraus ergibt sich, dass
die Gelder von einem in Liechtenstein befindlichen Konto von
einer unbekannten Person abgehoben wurden und danach
verschwunden geblieben sind. Die Kanzlei Mattil gibt sich
hiermit jedoch nicht zufrieden und wird in der Angelegenheit
weiter ermitteln.
Falk
Gruppe
Am 02.03.2005 fand die Gesellschafterversammlung für 25 Falk
Immobilienfonds statt. Im Vorfeld der Versammlung wurden die
Anleger darüber informiert, dass sie im Falle der Ablehnung
des angeblichen Sanierungskonzeptes für die Schulden
persönlich haften würden! Diese Behauptung ist absolut
falsch. Die Firma Falk und auch der Treuhänder haben
zwischenzeitlich bestätigt, dass es keine automatische
Umwandlung der KG in eine OHG mit der persönlichen Haftung
gibt. Die Anleger haben bei der Versammlung nicht auf
Schadensersatzansprüche gegenüber Herrn Falk, dem
Management, dem Treuhänder u. a. Personen
verzichtet.
Insbesondere beim Falk Fonds 80 besteht eine Sondersituation:
Dort wurde im Prospekt vom August 2004 eine so genannte
Platzierungsgarantie abgegeben. Das bedeutet, dass die
Mietgarantin dafür garantiert, das Fondsvolumen
(90 Mio. €) einzubezahlen, wenn sich nicht
entsprechend viele Anleger beteiligen. Dieser Garantiefall ist
eingetreten, da nur 45 Mio. € eingeworben werden
konnten. Die Mietgarantin kann nun aber nicht
bezahlen. Die offensichtlich bereits bei Fondskonzeption vermögenslose
Mietgarantin hat für diese wertlose Garantie eine Gebühr in
Höhe von 1 Mio. € erhalten! Die Falk Gruppe hat
eine "Komplementärvergütung" in Höhe von ca.
8 Mio. € kassiert, die Steuerberater fast
3 Mio. € (!), obwohl der Fonds nur etwa die
Hälfte des konzeptionierten Volumens einwerben konnte.
Die Banken haben das Sanierungskonzept der Sanierungsberater
der Falk Gruppe offenbar abgelehnt. Alle vier Gesellschaften
der Falk Gruppe haben Insolvenz angemeldet. Nicht die
Immobilienfonds selbst sind deswegen insolvent, sondern nur
deren jeweiliger Komplementär. Einige Fonds sind vielleicht
zu retten, andere haben eine erhebliche Unterdeckung. Jeder
Fonds muss gesondert geprüft und beurteilt werden.
Weitere aktuelle Hinweise siehe unter:
Falk
Zinsfonds
Seit Monaten haben wir
den Anwalt des Zinsfonds (Dr. Schiessl) aufgefordert, verjährungsunterbrechende
Maßnahmen gegenüber den Prospektverantwortlichen zu
ergreifen. Noch vor kurzem lehnte Herr Dr. Schiessl dies ab
und behauptete, es bestehe dafür keine Notwendigkeit, außerdem
sehe er keine Prospektfehler. Ganz kurz vor Eintritt der Verjährung
hat Herr Schiessl nun doch die Anleger angeschrieben und zu
verjährungsunterbrechenden Maßnahmen geraten. Auch? dies
haben wir für unsere Mandanten schon vor etlichen Wochen
getan. Die Aufforderung des Herrn Schiessl dürfte viel zu spät
kommen, in der Kürze der Zeit sind verjährungsunterbrechende
Maßnahmen kaum noch durchführbar. Herr Schiessl hätte die
Zinsfonds-Gesellschafter allerspätestens Anfang August
entsprechend informieren müssen, da eine entsprechende
Vorlaufzeit erforderlich ist (Anfrage
Rechtsschutzversicherung, Mandatsverhältnis mit dem Anwalt
usw.). Herr Schiessl hatte am 23.06. in unserer Kanzlei
nachgefragt, gegen wen wir verjährungsunterbrechende Maßnahmen
ergreifen!
Weitere Informationen zur Falk Gruppe:
BHW
Bank und andere Kreditinstitute: Falls der Anteilserwerb finanziert
wurde, besteht für die Anleger vielleicht die Möglichkeit, die
Rückzahlung des Kredits zu verweigern, die bisher geleisteten Zahlungen
zurückzuverlangen und den Fondsanteil auf die Bank zu übertragen. Der
Bundesgerichtshof hat am 14.06.2004 entschieden, dass ein Anleger, der
bei Fondsbeitritt getäuscht wurde, seine Beteiligung über einen
Treuhänder erwarb oder in einer Haustürsituation abschloss, die
vorgenannten Rechte geltend machen kann.
Erstes
Urteil in Sachen Falk Fonds
Falk Zinsfonds GbR
zur Rückzahlung der vollen Einlage an den Anleger
verurteilt
(Az. 10 O 2211/05 des LG München I, Urt. v. 17.08.2005)
Hintergrund
Der Kläger hatte seine Beteiligung an der Falk Zinsfonds
GbR im letzten Jahr zum 31.12.2004 gekündigt. Diese Kündigung
wurde ihm von Falk mit den Worten bestätigt: "Ihr Kündigungsschreiben
vom ... haben wir erhalten. Wir bestätigen hiermit Ihre Kündigung
zum 31.12.2004. Wir werden zu diesem Termin Ihre Einlage in
Höhe von ... Euro zuzüglich Zinsen auf das benannte Konto
überweisen. (...)"
Die von der Kanzlei Schiessl & Partner vertretene
Falk Zinsfonds GbR hatte die Zahlung mit der Begründung
verweigert, der Kläger hätte nur einen Anspruch auf das
Abfindungsguthaben, das nahe Null ist. Das Gericht sah
in der Kündigungs- und Rückzahlungsbestätigung ein
Schuldversprechen und gab dem durch die Kanzlei Mattil &
Kollegen vertretenen Anleger Recht. Die Kanzlei wird
heute für weitere von ihr vertretene Anleger vergleichbare
Urkundenklagen bei Gericht einreichen.
Anleger, die Ihre Beteiligung am Zinsfonds im Jahr 2004 kündigten,
wurde die Kündigung regelmäßig mit dem genannten Wortlaut
(Kündigungstermine zum 30.9.04/31.12.04/31.3.05/30.6.05)
bestätigt. Die heutige Entscheidung des Gerichts gibt jenen
Anlegern Hoffnung, ihre volle Beteiligung zuzüglich Zinsen
zurückzuerhalten.
FEBA
Bau AG/FEBA Gruppe
Die FEBA Gruppe mit Sitz zunächst in der Schweiz und dann in
Liechtenstein bot Anlegern Beteiligungen in verschiedenen Projekten
an, meistens Ferienimmobilien in Spanien und Portugal. Über Jahre
wurden die Anleger damit vertröstet, dass angeblich
Baugenehmigungen nicht vorliegen würden. Auffällig ist, dass alle
Projekte nicht zur Durchführung gelangten und die Anlegergelder
verschwunden sind. Die angeblichen Aktivitäten der FEBA Gruppe sind
völlig intransparent, die Geschäftsleitung hatte weder Bilanzen
noch sonstige nachvollziehbare Geschäftsunterlagen vorgelegt. Aus
Sicht der Kanzlei können betroffene Anleger nicht nur
Schadensersatzansprüche gegen die Initiatoren der FEBA Gruppe
geltend machen, sondern auch gegen deren Vermittler, da die
Beteiligungen nicht empfehlenswert waren.
Ferienpark
an der Westernstadt KG/Pullmann City II
Bei der Kommanditbeteiligung an der HHB GmbH & Co. Ferienpark an der
Westernstadt KG handelt es sich entgegen den Versprechungen der
Vermittler um eine riskante unternehmerische Beteiligung. Diese
Beteiligung wurde zum großen Teil von einem Herrn P. vermittelt, der
auch Geschäftsführer der Ferienpark Westernstadt KG ist. Die Anlage
wurde als zur Altersvorsorge geeignet und sicher verkauft. Vermittler
warben mit Zuschüssen und Fördermitteln der Länder für die
Sicherheit und Rentabilität dieser Anlage. Die Fördermittel wurden
tatsächlich nie realisiert; der Ferienpark sowie die Westernstadt haben
nur Verluste eingefahren. Die versprochenen Ausschüttungen an die
Anleger sind nicht erfolgt. Pullmann City II musste mittlerweile
Insolvenz anmelden. Die Anleger sollten Schadensersatzansprüche gegen
die Vermittler wegen Aufklärungspflichtverletzung geltend machen. Für
eine "Altersvorsorge" waren diese Beteiligungen völlig
ungeeignet.
Filmfonds/Medienfonds
Die Kanzlei vertritt zahlreiche Anleger verschiedener Fonds und
hat bereits erfolgreich Urteile erstritten. Rechtsanwältin Fohrer
wird als die Expertin für die Vertretung geschädigter Anleger
gesehen (siehe z. B. JUVE Anwaltsranking 2005/2006: „wohl
führend im Bereich Medienfonds“). Siehe
auch Leistungsbilanz, Filmfonds
FIS-AG, Landmark, Bank of London, GFM-Finanz
Die Staatsanwaltschaft Basel ermittelt gegen die Verantwortlichen
o.g. Firmen wegen des Verdachts des Betruges. Die Hauptverantwortlichen
wurden in Untersuchungshaft genommen. Bislang besteht kein Nachweis, dass die Kundengelder in Südamerika oder in sonstiger Weise
tatsächlich investiert wurden. Den gutgläubigen Kunden gegenüber
behaupten die Vermittler, das Geld sei in einen südamerikanischen
Flughafen investiert worden.
FlexA-Fonds
Die BaFin hat der FlexA-Fonds Beteiligungsgesellschaft mbH & C.
und deren Komplementärin C. S. Management GmbH untersagt,
Bankgeschäfte zu betreiben. Die BaFin hat einen Rechtsanwalt
eingesetzt, der die Geschäfte der Gesellschaft rückabwickeln soll.
Gleichzeitig hat die Behörde angeordnet, dass auch die Aurelium
Treuhandgesellschaft mbH, die das Anlegergeld aus den
FlexA-Fonds-Geschäften entgegengenommen hat, ihre Geschäfte abwickeln
muss.
Die Flexa Fonds KG hat ohne Erlaubnis Bankgeschäfte betrieben. Aus
diesem Grund mussten die Anlegergelder zurückbezahlt werden, die jedoch
nicht mehr vorhanden sind. Die Anleger können daher gegen die
Initiatoren und Geschäftsführer der Flexa Fonds KG persönlich
Schadensersatzansprüche geltend machen.
Flugzeugfonds
Auch in vielen der als sichere Kapitalanlage angebotenen Flugzeugfonds
treten nunmehr Schwierigkeiten in steuerlicher Hinsicht auf, die in den
Prospekten bzw. der Anlageberatung nicht berücksichtigt wurden. Wenn
die Anleger der Fonds nicht den Schaden allein tragen wollen, müssen
sie prüfen, ob Schadensersatzansprüche gegenüber den
Prospektherausgebern und Beratern geltend gemacht werden können. Die geänderte
steuerliche Beurteilung kann z.B. zu Gewerbesteuernachzahlungen führen,
die die Fondsgesellschaft nicht aufbringen kann. Dies kann zur Insolvenz
und entsprechenden Nachforderungen gegenüber den Anlegern führen. Die
Kanzlei verfügt über die entsprechenden Unterlagen und Erfahrungen, um
Ansprüche zu prüfen und gegebenenfalls durchzusetzen.
Fondshaus
Hamburg (FHH)
Die Pleitewelle deutscher Schifffondsbeteiligungen zieht immer größere
Kreise. Nach mehreren Presseberichten benötigt das Fondshaus Hamburg
voraussichtlich für acht seiner Schiffsfonds zusätzliches Geld der
Anleger und das, obwohl die Anleger teilweise noch keine Ausschüttungen
erhalten haben.
Bevor Anleger einen möglichen Nachschuss leisten, raten wir dringend
dazu, die Anlage rechtlich auf mögliche Schadensersatzansprüche überprüfen
zu lassen. Anleger, denen ihre Beteiligung an einem Schiffsfonds als
sichere Kapitalanlage ohne Hinweis auf die Möglichkeit eines
Totalverlusts vorgestellt wurde, steht grundsätzlich ein
Schadensersatzanspruch zu. Wegen drohender Verjährung raten wir zu
einer Prüfung noch im laufenden Jahr.
Forum/CHD/Fin
Select
Die Staatsanwaltschaft Darmstadt führt gegen die Verantwortlichen
der verschiedenen Unternehmen ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts
des Kapitalanlagebetrugs und der Urkundenfälschung, des versuchten
Scheckbetrugs und anderer Delikte. Nach den ersten Erkenntnissen der
Staatsanwaltschaft wurden die Gelder der Anleger nicht angelegt und die
ausgezahlten Renditen von Neuanlagen vorgenommen.
F & P
Aktiengesellschaft & Co. KG Fonds 5
Die BaFin hat die Rückabwicklung wegen Betreibens unerlaubter
Finanzkommissionsgeschäfte angeordnet. Von eingesammelten ca.
50 Mio. € sind nur noch 20 Mio. € vorhanden. Der
Verbleib der Differenz ist nicht geklärt. Bei der Staatsanwaltschaft
wird ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts von Vermögensdelikten
geführt (Betrug, Untreue).
Die Fachzeitschrift Kapital Markt Intern warnte bereits frühzeitig vor
einer Anlage in diesen Fonds mit dem Fazit: "Wir raten zur
Vorsicht".
Anlegern wird geraten, umgehend anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
FPS Ltd. (Financial Planning
Systems Ltd.)
Die Gesellschaft mit Sitz in London und Zweigstelle in Kehl
bietet stille Beteiligungen bei einer angeblichen monatlichen
Rendite von garantierten 2 % an. Die Anlage ist angeblich
risikolos und abgesichert. Aus den Vertragsunterlagen ist nicht im Entferntesten
ersichtlich, wie die Anlegergelder investiert werden und woraus sich
eine Absicherung ergeben soll. Eine Beteiligung sollte nicht ohne
anwaltliche Beratung eingegangen werden.
Frankonia
(Deutsche Frankonia Beteiligungs AG)/Futura Finanz AG
Die Frankonia AG hebt in den Prospekten die Sicherheit ihrer
Beteiligungsmodelle heraus. Ohne Zweifel handelt es sich um
unternehmerische Beteiligungen, bei denen die Bereiche Immobilien,
Venture Capital, Wertpapiere u.a. Gegenstand der Investitionen sein
sollen. Bei einer unternehmerischen Beteiligung ist grundsätzlich der
Begriff "Sicherheit" fehl am Platz. Dies gibt Anlass für
weitere Recherchen.
Über den Finanzvetrieb Futura werden nicht nur Kunden zur
Anlage, sondern gleichzeitig als Berater angeworben. In der Beratung
wird die Frankonia Beteiligung als Altersvorsorge empfohlen, obwohl es
sich um eine unternehmerische Beteiligung mit dem Risiko eines
Totalverlusts handelt. Nach einem Bericht der Finanztest werden von
den Vermittlern die Risiken bewusst verschwiegen. Anstatt des
Emissionsprospekts werden nur einfache Werbeprospekte ausgehändigt.
Nach der Beurteilung der Finanztest muss sich ein Anleger Sorgen um
seine "Vorsorge" machen.
(siehe auch Capital Sachwert Alliance AG &
Co. KG)
Fundus
Fonds
Viele Anleger traten der Fundus Fonds 27 KG in den Jahren 1998 bis
2000 bei, da die Fundus Fonds Verwaltungen GmbH eine Ausschüttungsgarantie
abgegeben hatte. Obwohl der Garantiefall eingetreten ist, weigert
sich die Fundus GmbH, die Garantie zu erfüllen. Zahlreiche
Anleger haben Klagen eingereicht.
Fundus Fonds 17:
Die Gesellschaft kann bestehende Auseinandersetzungsguthaben nicht
ausbezahlen. Die Geschäftsführung vertröstet die Anleger auf
den Verkauf der Immobilie. Die Anleger sollten sich nicht
hinhalten lassen und ihre Ansprüche geltend machen.
Fundus Fonds 34:
In Rostock läuft ein Strafverfahren im Zusammenhang mit der ECH (Entwicklungs
Company Heiligendamm). Die Akteneinsicht wird den Anwälten aus
unerfindlichen Gründen verweigert.
Die Kanzlei vertritt auch Anleger anderer Fundus Fonds.
Futura
Finanz AG
Der Finanzvertrieb Futura Finanz in Hof wurde Anfang Juli von
der Staatsanwaltschaft Hof zusammen mit der Steuerfahndung durchsucht.
Der vielfach gelobte Finanzvertrieb steht wegen seiner dubiosen
Beratungspraxis bei der Stiftung Warentest auf der Liste der
zweifelhaften Angebote des grauen Kapitalmarkts. Für die neu
gegründete Deutsche Anlagen AG (DA) hat der Firmenchef und Gründer
der Firma Futura Finanz vor kurzem den Vertrieb für geschlossene
Fonds übernommen. Zu den von der Firma Futura Finanz vermittelten
Produkten gehören auch die Beteiligungsmodelle der Frankonia AG (vgl.
Frankonia).
GAF
Active Life 1 Renditebeteiligungs-GmbH & Co. KG
Der Beirat hat
empfohlen, den geschäftsführenden Kommanditisten keine Entlastung
zu erteilen und den Jahresabschluss nicht festzustellen. Der Beirat
hat berichtet, dass die Verwaltungsgesellschaft Coventry First LLC
erhebliche Provisionszahlungen je Police erhalten hat und weitere
sechsstellige Servicegebühren erhält. Die Fondsgesellschaft hat
zur Sicherung der Liquidität des Fonds fast 70 Millionen
Dollar (!) Kredit in Anspruch genommen. Aufgrund der
wirtschaftlichen Lage und der bisher abgeflossenen Gebühren ist
kaum damit zu rechnen, dass die Anleger in absehbarer Zeit Ausschüttungen
erhalten.
Die Kanzlei vertritt Anleger, die Schadensersatzansprüche aus
Berater- und Prospekthaftung geltend machen. Da Ansprüche einer
Verjährung unterliegen, sollten Anleger baldmöglichst eine
Beratung und Prüfung Ihrer Erfolgsaussichten in Anspruch nehmen.
German
Asset Managers AG (GAMAG)
Die BaFin hat einen Abwickler für das
unerlaubte Finanzkommissionsgeschäft der German Asset Managers AG (GAMAG)
bestellt. Die GAMAG hatte laut BaFin so genannte Master- und
Minizertifikate ausgegeben, die für Rechnung der Investoren in
Aktienoptionsgeschäfte und Hedgefonds angelegt werden sollten. Dabei
handelt es sich um das Finanzkommissionsgeschäft, für das die GAMAG
keine Erlaubnis hatte. Die BaFin hatte zunächst verfügt, dass die
GAMAG keine Gelder mehr für die betreffenden Zertifikate entgegennehmen
dürfe, die Investitionen aufzulösen und das Geld an die Anleger
zurückzuzahlen habe. Die GAMAG ist dieser Aufforderung nicht
nachgekommen, sondern hat die Anlegergelder auf ein Unternehmen mit Sitz
auf den Bahamas übertragen. Die BaFin hat deshalb einen Abwickler
bestellt. Die GAMAG hat dagegen einstweiligen Rechtsschutz beantragt,
allerdings erfolglos. Laut BaFin geht es um zweistellige
Millionenbeträge, wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung am 22.05.2004
berichtete.
German
European VCP II GmbH & Co. KG
Ein Gesellschafter hat von der Geschäftsführung die Nennung der
Mitgesellschafter verlangt, um sich mit ihnen auszutauschen. In
dem über die Treuhandgesellschaft abgeschlossenen Vertrag wurde
die Möglichkeit der Einsicht in das Treuhandregister ausdrücklich
vereinbart. Die Geschäftsführung verweigert die Bekanntgabe der
Mitgesellschafter, was im Hinblick auf den unbefriedigenden
Verlauf höchst befremdlich ist. Anleger sollten sich einen
solchen Umgang nicht gefallen lassen und die Geschäftsführung
der letzten Jahre sorgfältig überprüfen.
German
Filmproductions – GFP I, GFP II und GFP III
Die Zweite Medienfonds German Filmproductions GFP GmbH & Co.
KG (GFP II) sowie die Zweite Medienfonds German Filmproductions
GFP GmbH & Co. Dritte Beteiligungs KG (GFP III) haben im Jahr
2005 zahlreiche Anleger mit hohen Renditeversprechen geworben und ihnen
unrealistische Erlöse bei der Produktion und Vermarktung
deutscher Fernseh- und Kinoprojekte in Aussicht gestellt.
Tatsächlich haben jedoch diejenigen Anleger, die Beteiligungen an
den GFP II und GFP III gezeichnet haben, nur einen Bruchteil ihres
investierten Kapitals zurückerhalten. Angesichts der Tatsache,
dass die Anleger lediglich 70 % des gezeichneten Kapitals
einzahlen mussten und die restlichen 30 % des Kommanditkapitals
durch eine Innenfinanzierung aufgebracht wurde, ist zu befürchten,
dass die Kommanditisten neben ausbleibender Ausschüttungen mit
erheblichen Nachzahlungsforderungen konfrontiert werden.
Hinzu kommt, dass die Fonds GFP II und GFP III entgegen
ihrer prospektierten Beteiligungsstrategie (Produktion und
Vermarktung deutscher Fernseh- und Kinoprojekte) mittlerweile
nahezu das gesamte Kommanditkapital zum mehrheitlichen Erwerb der
Odeon Film AG genutzt haben. Angesichts eines zwischenzeitlich
abgestürzten Aktienkurses der Odeon Film AG und des nunmehr
beabsichtigten bzw. notwendigen Verkaufs dieses Aktienpakets wurde
hier eine ganz erhebliche Kapitalvernichtung zulasten der Anleger
betrieben.
Die Emissionsprospekte der GFP II- und GFP III-Fonds leiden nach
unserer Ansicht an vielfältigen Fehlern, die zum
Schadensersatz berechtigen können.
Geschlossene
Fonds und Wertpapiere
Der Deutsche Gesetzgeber plant angeblich, bei der Umsetzung der
MiFID (Richtlinie über Märkte in Finanzinstrumente), den
Wertpapierbegriff auf "Anteile an Personengesellschaften"
auszudehnen. Dies würde bedeuten, dass Beteiligungen an
Fondsgesellschaften in der Rechtsform der BGB-Gesellschaft, der OHG und
der KG unter den Wertpapierbegriff fallen würden. Rechtsgrundlage
hierfür soll Artikel 4 Nr. 18 der MiFID sein, wo der Begriff
Personengesellschaften ausdrücklich erwähnt ist. Dort ist allerdings
die Einschränkung enthalten, dass Wertpapiere an einem Kapitalmarkt
gehandelt werden können. Dies ist nach Auffassung der Kanzlei bei
Anteilen an Personengesellschaften nicht der Fall, da dort ein
Gesellschafter persönlich haftet (bei der KG in Höhe der Einlage) und
die Gesellschaftsverträge meistens ein Zustimmungserfordernis bei der
Abtretung vorsehen. Bei der Anwendung der Wertpapierregeln (WpHG, Teile
des KWG) würden die strengen Aufsichtsvorschriften zur Anwendung
gelangen. Dies wäre allerdings wünschenswert.
GHF
(Gesellschaft für Handel und Finanz GmbH)
Detailinformationen erfolgen in Kürze an dieser Stelle.
Global
Capital Management AG
Die Gesellschaft bot Anlegern Genussscheine an. Ein von der
Kanzlei vertretener Anleger beteiligte sich im Jahr 2000 und
erhielt seit dem weder Bilanzen noch sonstige nachvollziehbare
Geschäftsunterlagen. Bei Überprüfung wurde festgestellt, dass
die Gesellschaft aufgelöst ist. Die Kanzlei prüft die
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Vorstand und
Aufsichtsrat sowie die Erstattung einer Strafanzeige.
Offensichtlich wurde außer der Einwerbung von Anlegerkapital
keine Geschäftstätigkeit ausgeübt.
Global
Swiss Capital AG
Die Gesellschaft, die vorwiegend an deutsche Anleger
Inhaberschuldverschreibungen veräußerte, hat Insolvenz angemeldet. Als
sogenannte Zahlstelle trat eine Firma namens Alfa Vermögensplanung GmbH
in Hannover auf.
Die Kanzlei Mattil, die ein Büro in der Schweiz unterhält, prüft
Ansprüche in jede Richtung.
Global
View Great Wheel Beteiligungs KG
Anleger, die sich in den
Jahren 2006 und 2007 an dem Fonds Global View Great Wheel
Beteiligungs GmbH & Co. KG beteiligt hatten, der in Riesenräder
nach dem Vorbild des zum Wahrzeichen avancierten "London Eye"
in Touristenmetropolen, z. B. in Berlin, Peking oder Orlando investieren
sollte, fühlen sich von ihrem Bankberater und dem Prospektinitiator
erheblich getäuscht: Die Kanzlei Mattil & Kollegen hat auf der
außerordentlichen Gesellschafterversammlung am 7.8.09 einige
Anleger vertreten. Hier mussten wir erfahren, dass die gesamten Fondsmittel
nahezu aufgebraucht sind und nur für das Fundament eines einzigen
Riesenrads in Peking ausgereicht haben. Im Prospekt war aber mit
dem Bau von mehreren Riesenrädern, z. B. in Berlin, Dubai,
Tsingtao und anderen Standorten geworben worden. Wir mussten weiter
erfahren, dass die anderen Riesenräder in der Planungs- und
Entwicklungsphase stecken geblieben sind, nun für alle Projekte
das weitere Kapital fehlt und die Anlegergelder offenbar ohne
gesicherte Finanzierung investiert worden waren. Infolge der
Finanzkrise sei laut Geschäftsführung die Anschlussfinanzierung
gescheitert. Die Beteiligung wurde den meisten Anlegern vom
Bankberatern verkauft, indem v. a. mit den positiven
Erfahrungen des London Eye sowie mit den besonderen Renditechancen
am Standort Peking insbesondere durch die in Peking zur Olympiade
in 2008 anreisenden Menschenmassen geworben wurde. Bis dahin sollte
das Riesenrad in Peking fertiggestellt sein. Außerdem waren die
Anleger mit der besonderen Erfahrung des Initiators und der Qualität
der von diesem vorher aufgelegten Fonds geworben worden. Tatsächlich
waren die Anleger daher davon ausgegangen, dass man sich der
bereits aus London bewährten Technik bedienen und mit diesen Experten
zusammenarbeiten würde. Außerdem wurde den Anlegern von ihrem
Berater nicht gesagt, dass die beratenden Banken 10 % Vertriebsprovision erhalten.
Rechtsanwältin Katja Fohrer, Fachanwältin für Bank- und
Kapitalmarktrecht aus der Münchner Kanzlei Mattil & Kollegen,
bereitet daher Schadensersatzklagen gegen die beratenden Banken vor
und prüft Ansprüche gegen die Prospektverantwortlichen. Wir
verteten derzeit bereits zahlreiche geschädigte Anleger dieses Fonds.
Durch eine Bündelung der Interessen der Anleger soll mehr Druck auf die
beratenden Banken ausgeübt
werden. Wir unterbreiten Ihnen gerne unverbindlich ein Angebot über
die Kosten unseres Tätigwerdens und übernehmen auch gerne die
Einholung der Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung. Übersendung
Sie uns hierzu einfach Ihre Beitrittserklärung, Ihren
Versicherungschein der Rechtsschutzversicherung (die zum Zeitpzunkt des
Fondsbeitritts bestanden haben muss) oder nehmen Sie unmittelbar Kontakt
zu Rechtsanwältin Katja Fohrer auf (fohrer@mattil.de).
Siehe
auch den Artikel in der Berliner Morgenpost vom 13.08.2009: "Berliner
Riesenrad könnte Anleger Millionen kosten".
Siehe
auch den Artikel in der Süddeutschen Zeitung vom 11.08.09, S. 22:
"Am
großen Rad gedreht".
Siehe
auch den Artikel im Kölner Stadtanzeiger vom 14.8.09: "Großes
Rad gedreht mit Riesenrädern."
Siehe
auch den Artikel in Finanztest 10/09: "Schlechte
Aussicht"
Außerdem:
Deutschlandfunk/Deutschlandradio
Kultur: 20.08.2009: Interview
mit Rechtsanwältin Katja Fohrer
Göttinger
Gruppe/Securenta
Die Göttinger
Gruppe vertrieb über die Securenta Vertriebs GmbH u. a. atypische
stille Beteiligungen. Den Anlegern wurde diese Investition als eine Art
"Altersvorsorge" präsentiert. Über 127.000 Anleger
investierten insgesamt über 1 Mrd. € in die Göttinger Gruppe. Die
eingezahlten Gelder sollten in Immobilien und Unternehmensbeteiligungen
angelegt werden. Die Anleger waren am Gewinn, aber auch am Verlust
beteiligt. Am Ende der Laufzeit sollten die dann vorhandenen Guthaben
nach Wahl der Anleger nicht in einer Summe, sondern als monatliche Rente
("SecuRente") ausgezahlt werden. Der stehen bleibende
Restbetrag sollte jeweils mit 7 % pro Jahr verzinst werden. Die
versprochenen Ausschüttungen erfolgten jedoch nicht, ordnungsgemäß
gekündigte Gesellschaftsverträge wurden nicht bedient. Das Bankhaus
Partin und die dazugehörige Securenta Bank AG wurden durch das
Bundesaufsichtsamt für Kreditwesen geschlossen.
Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat festgestellt, dass die
Anleger ihre Beteiligung mit sofortiger Wirkung kündigen können. Der
Kündigungsgrund liegt in der Ankündigung der Göttinger Gruppe, die
Guthaben künftig nur noch in einer Summe auszuzahlen. Da damit die
versprochene Verzinsung wegfällt, ist den Anlegern die Fortsetzung der
Verträge nicht zumutbar. Sie haben aufgrund der Kündigung einen
Anspruch auf sofortige Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens, also
des Wertes, den ihre Beteiligung zur Zeit hat. Unabhängig von dem
gegenwärtig noch bestehenden Wert ihrer Beteiligung können die Anleger
ihre gezahlten Einlagen in voller Höhe zurückverlangen. Maßgeblich
ist nach den Urteilen des Senats, ob der einzelne Anleger bei dem
Vertragsschluss nicht ordnungsgemäß über die Nachteile und Risiken
der Anlage aufgeklärt worden ist. Bei Verträgen, die nach dem 1.
Januar 1998 abgeschlossen worden sind, hat der Senat einen solchen
Aufklärungsmangel bereits darin gesehen, dass den Anlegern die
Rentenzahlung am Ende der Vertragslaufzeit als sicher dargestellt worden
ist. Die Anleger hätten über die Unsicherheit der Rechtslage durch die
Änderung des Kreditwesengesetzes informiert werden müssen.
Bei den Vertragsschlüssen aus der Zeit vor 1998 bestand diese
Aufklärungspflicht noch nicht, weil nach der alten Fassung des
Kreditwesengesetzes die Rentenzahlung zweifelsfrei zulässig war. Bei
diesen Verträgen kommt es deshalb für den Erfolg der Klagen darauf an,
ob die Anleger in Bezug auf andere Umstände nicht ordnungsgemäß
aufgeklärt worden sind. Der Anleger muss in diesem Fall beweisen, etwa
durch Vernehmung von Zeugen, dass der Vermittler der Göttinger Gruppe
dem Anleger die Risiken der Anlage verschwiegen oder dazu falsche
Angaben gemacht haben. Der Anleger kann auch vorbringen, dass nach dem
Anlagekonzept nur ein ganz geringer Teil der Anlegergelder für die
Investitionstätigkeit bestimmt war und der weit überwiegende Teil die
sog. weichen Kosten, wie etwa die Provisionen für die Vermittler und
die allgemeinen Verwaltungskosten, abdecken sollte. Über die Verwendung
der weichen Kosten hätte der Anleger aufgeklärt werden müssen.
Die Kanzlei hat bereits einige zivilrechtliche Klagen gegen die
Göttinger Gruppe sowie deren Initiatoren eingereicht und gerichtliche
Vergleiche mit der Göttinger Gruppe geschlossen. Die Göttinger Gruppe
zahlt auf die geschlossenen Vergleiche jedoch nicht freiwillig, sodass
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Göttinger Gruppe eingeleitet
werden müssen.
Einige Geschädigte der Göttinger Gruppe werden zudem seit kurzem von
ihrem Finanzamt in Anspruch genommen auf Rückzahlung der geltend
gemachten Verlustzuweisungen/Steuervorteile.
Gegen die Securenta AG, Herzstück
der umstrittenen Göttinger Gruppe, wurde inzwischen ein vorläufiges
Insolvenzverfahren eröffnet. Dies erfolgte auf Antrag eines Anlegers,
dessen gerichtlich erstrittener Vergleichsbetrag in Höhe von € 17.000
nicht beglichen wurde.
Die Göttinger Vermögensverwaltung KG a. A. und die Securenta AG haben
die Insolvenz angemeldet. Neben dem Verlust der Einlagen drohen nun auch
Forderungen des Insolvenzverwalters gegenüber Ratensparern sowie evtl.
Nachschussforderungen. Anleger sollten sich dagegen mit allen Mitteln
wehren. Außerdem muss damit gerechnet werden, dass die steuerlichen
Verluste aberkannt werden..
Göttler Finanz AG
Gegen die Verantwortlichen der Göttler Finanz AG ist ein
Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Kleve anhängig.
Aufgrund der uns vorliegenden Unterlagen ist davon auszugehen, dass
die Kunden von vornherein keine Chancen hatten, Gewinne zu erzielen,
da die Firma Göttler Finanz AG exzessiv hohe Kommissionen berechnete.
Zwischenzeitlich liegt ein Gutachten vor, das den Vorwurf des "churning"
(Kontenplünderung durch Gebühren) belegt. Die Anleger können daher
Schadensersatzansprüche wegen Betrugs geltend machen.
Grundbesitz-Invest
Nach
der Schließung des Fonds stellen viele Anleger die Frage, ob
ein Handlungsbedarf besteht, um keine Rechte zu verlieren.
Hierzu ist Folgendes zu beachten:
Anleger, die erst kurz vor Aussetzung der Rücknahme
Anteilsscheine erworben haben, müssen prüfen, ob Ihnen ein
Recht auf Anfechtung wegen Täuschung und Irrtums zusteht.
Anleger, die anlässlich der Vermittlung falsch beraten wurden,
können Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter
Anlageberatung geltend machen. Eine fehlerhafte Beratung liegt
dann vor, wenn nicht deutlich auf die Möglichkeit der Abwertung
und Aussetzung des Handels hingewiesen wurde. Außerdem kommt
die Geltendmachung von Prospekthaftungsansprüchen in Betracht.
Der lapidare Hinweis in den Prospekten auf die Möglichkeit
einer Aussetzung der Rücknahme in einem Nebensatz ist nach der
Rechtsprechung unzureichend für eine ordnungsgemäße
Risikoaufklärung.
Bei Geltendmachung von Ansprüchen wegen fehlerhafter Beratung
ist zu beachten, dass eine gesetzliche Sonderregelung für den
Eintritt einer Verjährung gilt. Auch bei der Prospekthaftung
laufen besondere Verjährungsfristen.
Hannover
Leasing
Die Hannover Leasing
GmbH & Co. KG hat zahlreiche Filmfonds aufgelegt, die von der
Entscheidung der bayerischen Finanzverwaltung betroffen sind, die
steuerliche Konzeption rückwirkend abzuerkennen. Die Finanzverwaltung
ist der Ansicht, dass die im letzten Jahr der Fondslaufzeit zu zahlenden
Garantien als Vermögenswert zu aktivieren sind. Zahlreiche Anleger
haben sich an die Kanzlei mit dem Auftrag gewandt, Schadensersatzansprüche
gegen Berater, Banken und Prospektherausgeber zu prüfen und
gegebenenfalls geltend zu machen.
Die Fondsgesellschaften führen
eine Abstimmung durch, wonach auf Kosten der Fondsgesellschaft Einsprüche
gegen die zu erwartenden Steuerbescheide eingelegt und Klagen zum
Finanzgericht erhoben werden sollen. Viele Anleger stellen sich die
Frage, ob diese Klagen von denselben Kanzleien geführt werden, die die
Fehler bei der Gestaltung der Prospekte gemacht haben.
Vgl.
auch
Juve-Handbuch
2005/2006 (Anwalts-Ranking): Hier ist die Kanzlei Mattil &
Kollegen als häufig empfohlene Kanzlei im Anlegerschutz erwähnt und
u. a. wie folgt beschrieben: "...
laut Auskunft von Mitbewerbern 'wohl führend im Bereich
Medienfonds' ..."
Hanseatische AG (HAG)
Die Hanseatische Elektrizitätswerk und Umwelttechnik AG (HAG) hat
von 1990 bis 1996 mehrere zehntausend Anleger für stille Beteiligungen
angeworben. Am 16.05.1997 wurde seitens des Vorstands Konkursantrag
gestellt. Aus dem ersten Bericht des Konkursverwalters vom 03.12.1997
ergeben sich Tatsachen, wonach die HAG und die damit verbundenen
Unternehmen von dem Hintermann Prof. Dr. W. und dessen Familie
ausgeplündert wurden. Die Vorstände und Aufsichtsräte haben dem
tatenlos zugesehen. Nach Einschätzung des Konkursverwalters wurden
Anlagegelder in der Größenordnung von mehreren hundert Millionen DM
vernichtet. Bislang sind mehrere oberlandesgerichtliche Urteile
ergangen, die eine Haftung der Verantwortlichen bestätigen. Die
Geschädigten müssen darauf achten, dass die Verjährung ihrer
Schadensersatzansprüche wegen Kapitalanlagebetrugs möglicherweise
schon zu laufen begonnen hat. Zivilrechtliche Klagen
wurden auch gegen die Wirtschaftsprüfer der HAG erhoben, die die
Bilanzen der HAG testierten.
Für einen der Geschädigten der Hanseatischen AG hat unsere Kanzlei in
die Eigentumswohnung des Prof. Wagner in Davos (offizieller Eigentümer:
Ehefrau Rita Wagner) vollstreckt. Die dagegen gerichtete Klage der Frau
Wagner wurde abgewiesen. Die von uns vertretenen Geschädigten können
sich daher auf die Verwertung der ca. SFR 1.000.000,00 werten
Luxuswohnung freuen. Die Eigentumswohnung wurde zwischenzeitlich
versteigert und der Erlös an uns überwiesen, sodass wir ihn an die
Mandanten auszahlen konnten.
HCI
Shipping Select XV
Auch beim Branchenriesen HCI Hanseatische
Capitalberatungsgesellschaft mbH sind nunmehr wirtschaftliche
Schwierigkeiten bei Schiffsfonds bekannt geworden. So kam im
HCI-Dachfonds HCI Shipping Select XV ein Containerschiff, die MS
„MarCatania“, mangels Anschlusscharter wirtschaftlich ins
Schlingern. Da die Gesellschafter des Dachfonds die Bereitstellung von
zusätzlichem Eigenkapital ablehnten, stellte die Fondsgeschäftsführung
für die Fondsgesellschaft der Ms „MarCatania“ am 16.07.2009 einen
Insolvenzantrag beim Amtsgericht Hamburg-Mitte.
Die Kanzlei prüft derzeit den Emissionsprospekt des im Jahr 2005
aufgelegten Fonds. Anleger, denen ihre Beteiligung an einem
Schiffsfonds als sichere Kapitalanlage ohne Hinweis auf die Möglichkeit
eines Totalverlustes vorgestellt wurde, sollten ihre Anlage dringend
rechtlich überprüfen lassen. Bei Beteiligungsabschluss im Jahr 2006
droht zum Ende des Jahres 2009 die Verjährung von Schadensersatzansprüchen.
Helvag/GfB
Karl-Heinz K. und dessen Bruder Peter K. errichteten ab dem Jahre 1998
als Initiatoren und Hauptverantwortliche eine Firmengruppe der Helvag
AG, die sie in ein völlig verschachteltes und unübersichtliches
Firmengeflecht von mehr als 50 Firmen "einbetteten", um
Anleger zur Hingabe von Anlagekapital zu veranlassen. Im Wesentlichen
handelte es sich um zwei Anlageformen: Zum einen wurden ab dem Jahre
1998 vorbörsliche Aktien der Firma Helvag AG in Zug veräußert, zum
anderen wurde eine Beteiligung an der seitens K.-H. K. initiierten Gesellschaft
GfB Gesellschaft für Beteiligung an Immobilien und Unternehmen mbH
& Co. KG angeboten, deren Gesellschaftszweck es angeblich
war, eine Restaurantkette in Deutschland zu errichten, insbesondere
jedoch Immobilien für die Restaurants zu erwerben und durch eine
Betreibergesellschaft die Restaurants zu führen. Die Staatsanwaltschaft
Würzburg leitete ein Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen
der Helvag-Gruppe ein. Die Anklagen sind bereits erhoben. Die meisten
der Verantwortlichen der Helvag-Firmengruppe befinden sich derzeit in
Untersuchungshaft. Das Ermittlungsverfahren wird geführt wegen des
Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur Begehung von
Straftaten des besonders schweren Falls des Betrugs sowie der Untreue,
des Kapitalanlagebetrugs u. a.
Die Staatsanwaltschaft Würzburg hat vorhandene Vermögenswerte
beschlagnahmt. Die Kanzlei Kärner, Mattil & Kollegen konnte bereits
einen dinglichen Arrest in das beschlagnahmte Vermögen erwirken.
Vorsicht: Die Vermögenswerte werden nicht von der Staatsanwaltschaft an
die Gläubiger der Helvag-Gruppe verteilt, sondern sind von diesen im
Wege des dinglichen Arrests auf dem Zivilrechtsweg zu sichern.
Helvetia
Internationale Treuhand AG
Die Gesellschaft mit Sitz in Zug bietet Anlegern eine
Beteiligung an einer Gesellschaft namens "MAGOI
Beteiligungen AG" an. Die MAGOI AG existiert jedoch nicht.
Die Beteiligungsangebote der Helvetia sind derart wirr und
dubios, dass Anleger dringend Rechtsrat einholen sollten. Wir
haben für einen Anleger Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft
erstattet.
Hölter-Gruppe
Die verschiedenen Unternehmungen der Hölter-Gruppe boten auch
Anlegern Beteiligungen an. Anleger, die einen Verlust ihrer Einlage
erlitten haben, sollten rechtlichen Rat in Anspruch nehmen.
Möglicherweise können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
Beispielsweise die FEP Hölter Finanzvermittlung GmbH & Co. KG zahlt
Einlagen an Gesellschafter trotz ordentlicher Kündigung nicht zurück.
Die Ausreden des Herrn Hölter - die Abwicklung von Großaufträgen
verzögert sich u. ä. - sprechen für sich. Teilweise hat Herr Hölter
die Rückzahlungsverpflichtung persönlich übernommen, hält sich
jedoch nicht daran.
Bei der Staatsanwaltschaft in Bochum wird ein Ermittlungsverfahren gegen
Professor Hölter geführt. Die Kanzlei hat die Ermittlungsakten zur
Einsicht beantragt.
HUP
Treuhand/BUV GmbH,
Paladium Investment Group/Edelmetall GmbH u. a.
Die Gesellschaften behaupten die Anlage der Kundengelder in
verschiedenen Projekten, darunter eine Goldförderung in Ghana, eine
Vermögensverwaltung über eine amerikanische Gesellschaft namens
Dorsey, Wright & Ass. Inc. sowie eine Vermögensverwaltung über
einen Paladium Fund, verwaltet von der englischen Gesellschaft Guinness
Flight. Über die angeblichen Investitionen liegt kein Nachweis vor.
Eine entsprechende Rechnungslegung wird von den Gesellschaften HUP/BUV
verweigert. Ein Anleger erfuhr von der Firma Guinness Flight, dass ihr
der Paladium Fund völlig unbekannt sei. Der Vermögensverwalter Dorsey
Wright bestätigte, dass er keine Kundengelder der Firma HUP verwalte.
Anlegern wird dringend geraten, diese Beteiligungen zu überprüfen.
Die Staatsanwaltschaft Hamburg führt Ermittlungen wegen
Betruges und anderer Delikte gegen die Verantwortlichen der HUP-Gruppe.
Der Hauptverantwortliche wurde in Untersuchungshaft genommen. Die von
uns beantragten Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft Hamburg liegen
noch nicht vor.
Das Strafurteil des Landgerichts Hannover liegt der Kanzlei
zwischenzeitlich vor. Bernd Horst wurde zu einer Freiheitsstrafe von
fünf Jahren verurteilt.
Hypo
Real Estate/IKB Bank
Gibt es eine allgemeine Staatsgarantie für Banken?
Nach der IKB Bank soll nun auch die Hypo Real Estate AG mit öffentlichen
Mitteln „gerettet“ werden. Viele Bürger fragen sich nach der
Rechtfertigung. In den vergangen Jahrzehnten sind unzählige deutsche
Unternehmen pleite gegangen. Die wirtschaftlichen Verflechtungen durch
den Verlust von Arbeitsplätzen, unter anderem bei Zulieferbetrieben,
waren in vielen Fällen ungleich höher als bei der Hypo Real Estate
oder bei der IKB Bank. Dort gab es aber keine Rettungspakete. Die IKB
und die Hypo Real Estate sind doch nur zwei von knapp 3.000 Banken und
verdienen keine Sonderbehandlung. Bei der zutrage getretenen
Misswirtschaft müssen die Konsequenzen getragen werden.
Die Bundesregierung ist aufzufordern, ihre Rettungspolitik grundsätzlich
auf den Prüfstand zu stellen.
Die insolventen Banken werden mit Milliardenbeträgen der
Bundesregierung unterstützt. Viele Bürger stellen die berechtigte
Frage, wie leichtfertig mit öffentlichen Geldern umgegangen wird. In
den vergangenen Jahrzehnten sind unzählige deutsche Unternehmen pleite
gegangen, die mit anderen Wirtschaftsteilnehmern eng verflochten waren.
Dort gab es kein „Rettungspaket“, obwohl die wirtschaftlichen Folgen
mindestens so gravierend waren. Die Hypo Real Estate ist doch nur eine
von mehreren tausend Banken in Deutschland. Es darf keine allgemeine
Staatsgarantie für private Banken geben. Bei Misswirtschaft müssen die
entsprechenden Konsequenzen getragen werden.
IBB GmbH/Trade
Direct GmbH
Die Hauptverantwortlichen der
IBB/Trade Direct
wurden im Februar 2000 zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Das
Gericht hatte festgestellt, dass allein im Zeitraum von April 1997 bis
1998 mehr als 17 Mio. Mark nicht an der Börse platziert, sondern
unterschlagen wurden.
Anleger sollten darauf achten, ihre
Schadensersatzansprüche zivilrechtlich gegen die Verantwortlichen
geltend zu machen, da die Ansprüche einer Verjährung unterliegen.
Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen hat bezüglich der IBB
GmbH den Entschädigungsfall im Sinne des Einlagensicherungs- und
Anlegerentschädigungsgesetzes (ESAEG) festgestellt. Die
Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) hält
Formulare bereit, um die Ansprüche anzumelden. Ein Anspruch auf
Entschädigung besteht dann, wenn der IBB GmbH bzw. deren
Verantwortlichen die Veruntreuung der Kundengelder nachgewiesen werden
kann. Im Falle der Nichtplatzierung an der Börse steht dies außer
Frage, im Falle der Ausplünderung des Kontos mittels exzessiver
Kommissionen (Churning) muss argumentiert werden, dass es sich ebenfalls
um einen Fall der Untreue handelt (kmi
spezial Nr. 21/00).
IIBI
Inc./IBI Capital AG
Angeblicher Geschäftsgegenstand der Gesellschaften war die
Inbetriebnahme einer Mine in Kasachstan. In den Prospektunterlagen
wurden die Anleger mit Wertangaben über die Mine geblendet und sogar
ein Testat einer großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorgelegt.
Nach einigen nichtssagenden Rundschreiben erfuhren die Anleger im Jahr
2004, dass die Gesellschaft gelöscht ist und keinerlei Vermögenswerte
vorhanden sind. Einige Anleger bezweifeln, ob die Gesellschaften jemals
eine Geschäftstätigkeit ausgeübt oder nur Anlegergelder eingeworben
haben, wofür besonders die Tatsache spricht, dass die Gesellschaft
vermögenslos liquidiert wurde und keinerlei Nachweis über aktive
Tätigkeiten vorliegen. Anleger sollten anwaltlichen Rat aufsuchen, da
Schadensersatzansprüche gegen die Initiatoren und Gründer der
Gesellschaft Ende 2007 verjähren können.
Immofinanz
Nicht nur die Aktien, auch Anleihen der Immofinanz sind von dem
Pleiteskandal betroffen. Die Anleger, die die Geltendmachung von
Schadensersatzansprüchen erwägen, können sich an die Kanzlei wenden.
Immorenta-GmbH
Bei der Staatsanwaltschaft Mannheim wird ein Ermittlungsverfahren
wegen des Verdachts der Untreue und anderer Delikte geführt. Der
Geschäftsführer, der inzwischen in Untersuchungshaft genommen wurde,
soll Scheinrechnungen in Millionenhöhe ausgestellt haben. Sobald die
Ermittlungsakte zur Einsicht vorliegt, werden genauere Details in
Erfahrung zu bringen sein.
Infratec
III Umwelttechnologie GmbH & Co. Heizkraftwerk Betriebs KG
Bereits seit 2006
informierte die Geschäftsführung ihre Anleger, dass die
wirtschaftliche Situation angespannt ist und die Zahlungsunfähigkeit
droht. Die Beteiligungen an der Fondsgesellschaft wurden in vielen Fällen
als sichere Kapitalanlage verkauft. In Wahrheit handelt es sich um eine
unternehmerische Beteiligung mit dem Risiko eines Totalverlustes.
Hierauf hätten die Vermittler hinweisen müssen. Die Anleger können
daher Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung geltend
machen.
Inncona
Die Kanzlei
vertritt zahlreiche Anleger und hat bereits erfolgreiche Urteile für
Anleger gegen beratende Banken und Anlageberater erstritten.
Das LG Stuttgart und das LG Köln haben mit Urteilen vom 29.01.2010 und
vom 18.12.2009 Inncona-Vermittler zum vollen Schadensersatz und zur Rückabwicklung
der jeweiligen Beteiligung verurteilt. Pflichtwidrig unterließen die Inncona-Vermittler
eine Überprüfung des Inncona-Anlagekonzepts auf wirtschaftliche Tragfähigkeit
und auf Bonität der wichtigen Inncona-Vertragspartner wie der Selltec
Gesellschaft für Kommunikationstechnologien mbH und der poster.tv GmbH.
Insbesondere wiesen die Inncona-Vermittler ihre Kunden in keiner Weise
darauf hin, dass die mit einem Stammkapital von DM 100.000,00 bzw.
€ 100.000,00 ausgestatteten Selltec Gesellschaft für
Kommunikationstechnologien mbH und poster.tv GmbH in keiner Weise in der
Lage waren, für ca. 450 gegründete Inncona-Gesellschaften Wirtschaftsgüter
mit einem Warenwert von insgesamt ca. € 90 Mio. anzuschaffen.
Bestätigt wurden die Urteile des Landgerichts Stuttgart vom 29.01.2010
und des Landgerichts Köln vom 18.12.2009 durch das Oberlandesgericht Köln
mit Beschluss vom 09.06.2010.
(München, den 06.
Juli 2010, 2171/09AR/eh)
Integral Finanz AG,
Enettbaden, Schweiz
Seit einigen Jahren wirbt die Firma Integral Finanz AG in der
Schweiz Kunden zur Geldanlage in Börsengeschäften an. Die uns
bekannten Anleger erlitten erhebliche Verluste durch Kommissionen und
weit überhöhte Gebühren. Wie sich im Rahmen der
staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen herausstellte, arbeitete die
Firma Integral Finanz AG bzw. dessen Begründer mit einem
Finanzdienstleister zusammen, an den das gesamte erhobene Disagio
abgeführt und mit dem Kick-backs geteilt wurden. Falls überhaupt
eine Platzierung der Kundengelder an der Börse stattfindet, werden
die Kundenguthaben auf sog. Omnibus-Konten geführt. Für einige von
uns vertretene Geschädigte haben wir Arrestbeschlüsse des
Landgerichts München erwirkt. Das Gericht hat festgestellt, dass die
Integral Finanz AG mit einem Geflecht undurchsichtiger Gesellschaften
arbeitet, die offensichtlich nicht existieren und sich mit
Scheinadressen der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen
entziehen. Die Integral Finanz AG ist nach wie vor tätig.
Integro
Capital Partners
Die Gesellschaft mit Sitz in London
versprach eine Rendite von 1 % pro Monat. Ende 2008 erfuhren die
Anleger, dass die Auszahlung der angeblichen Erträge ausgesetzt
werden muss. Zwischenzeitlich wurde bekannt, dass die
Staatsanwaltschaft ermittelt, der Geschäftsführer wurde in
Untersuchungshaft genommen. Anleger sollten sich an einen Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um Ansprüche auf Schadensersatz
zu sichern. Da Gelder beschlagnahmt wurden, ist insofern auch Eile
geboten.
Inter Capital Bank
Gegen die Verantwortlichen der Inter Capital Bank wird sowohl von der
Staatsanwaltschaft Bochum als auch von der Staatsanwaltschaft in Basel
wegen Betruges ermittelt. Es wird inzwischen von einem Mindestschaden
in Höhe von ca. DM 100 Millionen ausgegangen. Die StA Bochum konnte
im Zusammenwirken mit der StA Basel erhebliche Vermögenswerte
beschlagnahmen. Diese Vermögenswerte werden nicht etwa von der StA
automatisch an die Geschädigten verteilt, sondern die Geschädigten
müssen vollstreckbare Titel gegen die Verantwortlichen vorlegen. Den
Geschädigten wird daher dringend angeraten, über einen RA
vollstreckbare Titel gegen die Verantwortlichen zu erwirken, um die
beschlagnahmten Vermögenswerte pfänden zu können. Auch gegen die
Vermittler können Ansprüche wegen der Verletzung von
Informationspflichten bestehen.
Intercontinental Brokerage
Corporation (ICB), Offenburg Münchner Gruppe
1990 wurde bekannt, dass gegen den Verantwortlichen der
ICB, Herrn
Lutz Pilling, ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren
anhängig ist. Die Kundengelder wurden nicht angelegt, sondern im Wesentlichen
veruntreut. Die Vermittler hatten den Anlegern vorgetäuscht, dass ein
Rücknahmekurs pro Anteil und eine Versicherung gegen Veruntreuung in
den USA bestehe, dass die Geldanlage sicher sei u. Ä. Aufgrund
dieser völlig unhaltbaren Behauptungen können
Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler geltend gemacht werden.
Solche Ansprüche sind nicht verjährt, da bei Falschberatung eine
Verjährungszeit von 30 Jahren bestand, die erst mit dem
Schuldrechtsmodernisierungsgesetz am 01.01.2002 in eine dreijährige
Verjährung verkürzt wurde. Die Anleger können daher im Prinzip noch
bis 31.12.2004 ihre Schadensersatzansprüche gegen die OMG Gruppe und
andere Vermittler geltend machen. Erst im vergangenen Jahr wurde ein
ehemaliger Vermittler vor dem Landgericht Karlsruhe erfolgreich
verklagt.
ISS
AG
Die Kanzlei hat schon vor Jahren Bedenken geäußert. Anleger sollten
schnell handeln, bevor die Gesellschaft in die Insolvenz fällt und
die Ansprüche nur noch zur Insolvenzforderung werden.
ITL-Enterprises Inc.
Die Gesellschaft kündigte in den Prospekten großspurig den
Aufbau eines Internetnetzes und den bevorstehenden Börsengang an der
US-Technologiebörse Nasdaq an. Prüfungen haben ergeben, dass die ITL
ein winziges Büro ohne Personal unterhält und weder über die
technischen noch personellen Voraussetzungen für die Umsetzung des
Geschäftskonzeptes verfügt. Die Tätigkeit der Firma ITL beschränkt
sich offenbar auf die Einwerbung von Anlegergeldern. Betrogene Kunden
haben bereits Strafanzeigen erstattet.
Johnsons
Banking Group
Die angebliche Bank mit Sitz in USA und Paraguay bietet
Interessierten Kredite ohne entsprechende Sicherheiten an. Die Anleger
müssen eine "Gebühr" an einen angeblichen Notar in
Paraguay überweisen. Danach warten sie vergeblich auf ihr Darlehen.
Den Anlegern wird empfohlen, unverzüglich Strafanzeige bei der
örtlich zuständigen Polizei oder Staatsanwaltschaft zu erstatten.
Geschädigte gibt es im gesamten Bundesgebiet.
Juragent
Prozesskostenfonds
Im Februar 2009 wurde Anklage gegen verschiedene Verantwortliche
erhoben. In der Anklageschrift wird den Angeklagten zur Last gelegt,
Gelder und andere Vermögenswerte aus der Gesellschaft abgezogen und
hierdurch einen luxuriösen Lebensunterhalt bestritten zu haben. Ein
Großteil des Vermögens wurde in die Schweiz transferiert. Dort
wurden behördliche Beschlagnahmungen vorgenommen. Anleger haben die
Kanzlei mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und der
Sicherung von Vermögenswerten beauftragt.
Käthe-Kollwitz-Wohn
OHG Haberent GmbH & Co.
Nach dem bisherigen Kenntnisstand hat der Geschäftsführer
Maximilian H. über Fondsgelder unrechtmäßig verfügt und sie
damit veruntreut. Die Staatsanwaltschaft führt mehrere
Ermittlungsverfahren. Die Akten der Staatsanwaltschaft hat die
Kanzlei zur Einsichtnahme angefordert. Zu prüfen wird auch sein,
inwieweit Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler oder gegen
die finanzierende Bank bestehen. Viele der Gesellschafter wurden
z.B. durch ihren Vermittler nicht darauf hingewiesen, dass die
Rechtsform der OHG eine persönliche und unbeschränkte Haftung
bedeutet und eine solche Beteiligung stets als unternehmerisch und
damit riskant anzusehen ist. Bezüglich der finanzierenden Bank und
zur Beurteilung derer Verantwortlichkeit müssen die
Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft eingesehen werden. Einige
Anleger haben sich auch erkundigt, ob die Beteiligungen widerrufen
werden können. Hierzu ist allerdings Voraussetzung, dass bei
Abschluss der Beteiligung eine so genannte Haustürsituation vorlag
und zudem die Beteiligung an der Gesellschaft und der
Darlehensvertrag als wirtschaftliche Einheit anzusehen sind.
Problematisch ist zudem, dass die Anleger die Steuervorteile in
Anspruch genommen haben, was einer Rückabwicklung im Wege stehen
könnte. Falls seitens des Vermittlers eine unzureichende
Aufklärung über die Risiken erfolgte, kann dieses Verschulden der
Bank entgegengehalten werden, wenn der Vertrieb auch bei der
Anbahnung des Darlehensvertrags Erfüllungsgehilfe der Bank war.
Die "Handel in Teltow OHG" hat ein Sanierungskonzept
erstellt, verbunden mit einer Enthaftung gegenüber der Berlin Hyp
im Falle freiwilliger Nachschusszahlungen. Die Zahlung von
Nachschüssen und der Beitritt zur Sanierungs KG bedeutet allerdings
keine Enthaftung gegenüber der Investitionsbank des Landes
Brandenburg (ILB) betreffend die Luckenwalde OHG. Ratsam ist auf
jeden Fall, der Anrechnung der Nachschusszahlung auf ein
Auseinandersetzungsguthaben im Falle einer Kündigung zuzustimmen.
Kaupthing
Edge Bank
In der Presse war zu erfarhen, dass die Isländische
Entschädigungsbehörde eine maximale Entschädigungshöhe von
20.887,00 Euro leistet. Nach den Bedingungen des Entschädigungsfonds
werden jedoch mindestens 20.887,00 Euro gezahlt (nicht
maximal). Darüber hinausgehende Forderungen werden bedient, wenn
ausreichende Mittel im Fonds vorhanden sind. Das vorhandene Geld wird
sodann gleichmäßig an die Anspruchsteller verteilt.
K. B. P. Vermögensverwaltung Roland Walter
Kroner, Ulm
Die Firma K. B. P. Vermögensverwaltung Kroner warb zahlreiche Kunden für
Kapitalanlagen an. Die Anleger sollten nach 6 Monaten das bis zu zehnfache
des einbezahlten Kapitals zurückerhalten. Die Gelder wurden aber nicht
angelegt, sondern von Kroner veruntreut. Die Staatsanwaltschaft Ulm führt
Ermittlungen und hat Kroner in Untersuchungshaft genommen. Die Staatsanwaltschaft hat Vermögenswerte zur Rückgewinnungshilfe der
Geschädigten beschlagnahmt. Die Kanzlei hat bereits für einen Geschädigten
einen zivilrechtlichen Arrest erhalten.
KGAL
(Filmfonds)
Die Kanzlei hat für Anleger bereits Ansprüche gestellt und Anträge
bei staatlich anerkannten Gütestellen eingereicht. Dieses Vorgehen
dient zunächst der Hemmung einer Verjährung von Ansprüchen.
Kiener/K1/X1
Die Staatsanwaltschaft Würzburg
hat Herrn Helmut Kiener in Untersuchungshaft genommen. Herr Kiener
verkaufte Genussrechte an seinen „Hedge-Fonds“ K1 Global und K1
Invest mit Sitz auf den British Virgin Islands (BVI). Die Barclays
Bank emittierte ein Zertifikat X1 Global mit dem Basiswert K1. Die
Lebensversicherung Vienna Life Liechtenstein AG emittierte eine
Lebensversicherungspolice mit dem Produktnamen K1 Invest Vienna Life
Fondspolice.
Zwischenzeitlich wurde von den Liquidatoren der K1 Global und K1
Invest gemeldet, dass kein Vermögen vorhanden ist. Herr Kiener hat
das gesamte Anlegergeld wohl veruntreut. Eine Investition in die
angeblich 80 Zielfonds ist nicht festzustellen.
Anleger können Schadensersatzansprüche gegenüber verschiedenen
Beteiligten geltend machen, darunter beteiligte Banken und Treuhänder.
Auch die Barclays Bank und die Vienna Life AG sind nach Ansicht der
Kanzlei in der Haftung. Ein Emittent ist nämlich verpflichtet, seine
Produktpartner gewissenhaft auszusuchen. Bei einfacher Recherche hätte
in Erfahrung gebracht werden können, dass die BaFin Herrn Kiener das
Betreiben des Geschäfts bereits im Jahr 2001 verboten hatte. Auch
seine Renditeangaben waren derart unrealistisch, dass große Skepsis
angebracht gewesen wäre. Der Kanzlei liegen Vertragsunterlagen vor,
wonach Herr Helmut Kiener Vermittlern eine Provision in Höhe von 70 %
(!) des Gewinns versprochen hatte. Alle Beteiligten hätten von einer
Zusammenarbeit mit Herrn Kiener die Finger lassen müssen.
Wir beraten jeden Anleger persönlich und individuell. In mehreren Fällen
konnten wir bereits einen vollständigen Schadensersatz (Rückzahlung
des angelegten Geldes) erreichen.
Klinik
Sellin GmbH & Co. KG
Die Beteiligung an der Mutter- und Kind Klinik Sellin GmbH & Co.
KG wurde unter anderem von der Prosag GmbH & Co. KG vertrieben.
Der Geschäftsführer Herr P. der Prosag GmbH & Co. KG war auch im
Beirat der Klinik Sellin GmbH & Co.
KG tätig. Die Vermittlungsfirma warb mit einer staatlichen Förderung
der Klinik sowie mit einer Absicherung durch EU-Gelder. Tatsächlich
handelt es sich bei dieser Beteiligung jedoch um eine riskante
unternehmerische Beteiligung, die staatlichen Fördergelder wurden
nicht vollständig realisiert. Die Klinik Sellin befindet sich in
erheblichen Liquiditätsschwierigkeiten, so dass die Anleger sogar
aufgefordert wurden, der Gesellschaft ein Darlehen zur
Liquiditätssicherung zu gewähren. Es ist damit zu rechnen, dass die
Anlagegelder verloren sind. Die Anleger sollten
Schadensersatzansprüche gegen die Vermittlungsfirma wegen
fehlerhafter Anlageberatung geltend machen.
Klinik
Sylt GmbH & Co. KG
Die Mutter- und Kind Klinik Sylt wurde hauptsächlich von der
Prosag GmbH & Co. KG vermittelt. Die Vermittler warben mit
staatlichen Förderungen dieser Beteiligung. Den Anlegern wurde zudem
versichert, dass zusätzlich neben der Klinik die Beteiligung durch
wertvolle Grundstücke und Kurhotels abgesichert sei. Die Anleger
mussten leider feststellen, dass ab 2004 die Ausschüttungen
ausblieben. Die Gesellschaft befindet sich mittlerweile kurz vor der
Insolvenz. Den Anlegern, denen die Beteiligung als sicher verkauft
wurde, stehen Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter
Anlageberatung gegen die Vermittler zu.
LAM
AG
Die Staatsanwaltschaft führt gegen die LAM AG Ermittlungen wegen
des Verdachts des Betrugs und anderer Delikte. Der Vorstand befindet
sich auf der Flucht und wird mit internationalem Haftbefehl gesucht.
Anlegergelder sollen in Millionenhöhe veruntreut worden sein.
Auffällig ist die Verbindung zur Colonia Real Estate AG. Den Anlegern
der LAM AG war angeboten worden, die Aktien in Optionen der Colonia
Real Estate AG zu tauschen. In der Colonia Real Estate AG waren bzw.
sind Personen als Vorstand und Aufsichtsrat tätig, die bereits in der
Aufina Holding AG Positionen bekleidet hatten.
Langbar
Action Group
Die "Langbar Action Group" veröffentlicht Aufrufe an alle
Langbar-Aktionäre, sich der Action Group (einer Art Sammelklage)
anzuschließen. In England wird ein entsprechendes
Entschädigungsverfahren vorbereitet.
Bei der Firma Langbar handelt es sich um ein auf den Bermudas
registriertes und bis Oktober 2005 in Großbritannien und Deutschland
an der Börse gehandeltes Unternehmen bzw. Wertpapier. Langbar
behauptete, einen Net-Asset-Value von 365 Mio. Britischen Pfund zu
besitzen, die in Bankgarantien, Zertifikaten und festverzinslichen
Wertpapieren angelegt sein sollten. Langbar war damit die größte so
genannte Cashshell an der Londener AIM (Alternative Investment
Market). Bis Herbst letzten Jahres stiegen die Umsätze an der
Londoner Börse auf über 20 Mio. Aktien pro Tag. Im Oktober wurde
dann bekannt, dass der Vorstand einen Großteil seiner Aktien verkauft
hatte und die behaupteten Vermögenswerte nicht vorhanden waren. Gegen
die Vorstände sowie weitere Personen wurde ein Verfahren wegen
Betrugs und anderer Delikte eingeleitet. Die geschädigten Aktionäre
sollen entschädigt werden. Für die deutschen Anleger ergibt sich das
Problem, dass die in Deutschland gehandelten Aktien nicht im
Aktionärsregister verzeichnet sind. Möglicherweise haben deutsche
Anleger nur Derivate oder Zertifikate. Für die Beteiligung an dieser
Sammelklage ist der Nachweis des Aktienerwerbs erforderlich. Ob und
welche Möglichkeiten deutsche Anleger, die keine registrierten Aktien
besitzen, zur Rechtsverfolgung haben, prüft die Kanzlei mit ihren
Kollegen in London.
Aufgrund der Ansprüche gegen die
Gesellschaft wird ein Insolvenzverfahren unvermeidlich sein, es sei
denn, die betroffenen Aktionäre stimmen einem "Scheme of
Arrangement" zu. Die Firma Langbar hat bereits eine "Freezing
Order" - eine Art einstweilige Verfügung - in das Vermögen des
früheren Direktors Rybak erwirkt. Nach Section 425 des Company's Act
können die Gesellschafter mit Dreiviertelmehrheit die Gesellschaft
ermächtigen, die Ansprüche für alle Aktionäre geltend zu machen.
Langenbahn KG und
Werner Langenbahn
Anfang April 2000 wurde von Werner Langenbahn für die Langenbahn KG
Insolvenzantrag gestellt, Anfang Mai 2000 wurde Werner Langenbahn
aufgrund zahlreicher Anzeigen von Anlegern wegen des Verdachts des
Betruges und der Untreue in Untersuchungshaft genommen. Eine erste
Sichtung des sichergestellten Materials durch die Staatsanwaltschaft
München I ergab, dass Anlegergelder in dreistelliger Millionenhöhe
nicht investiert worden waren und scheinbar verschwunden sind (vgl.
Bericht in der SZ vom 26.05.00, S. 27).
Bereits seit längerer Zeit hatte die Gesellschaft Liquiditätsprobleme:
Im Jahre 1997 war die Anwerbung neuer Kunden eingestellt worden, und die
Anleger erhielten seitdem auch keine Ausschüttungen mehr. Dennoch
konnte die Fortführung des Bauträgerbereiches seitdem keine Gewinne
mehr erwirtschaften. Insbesondere Probleme mit einem Projekt in Ungarn
führten nun zur Zahlungsunfähigkeit.
Werner Langenbahn hat das persönliche Insolvenzverfahren beantragt,
obwohl sich aus dem Strafurteil des Landgerichts München ergibt, dass
sich Herr Langenbahn noch in den Jahren 1996 und 1997 fast DM 12 Mio.
entnommen hat. Aus einem Bericht des Konkursverwalters geht hervor,
dass er erhebliche Vermögenswerte auf seine Tochter und seinen Sohn
übertragen hat.
LBB/IBV
Fonds
Die Fonds der Landesbank Berlin waren mit Garantien versehen, die
den Anlegern vermeintlich Sicherheit Ihrer Kapitalanlage boten. Die
Entwicklung der jüngeren Zeit ergaben jedoch, dass die Garantien
nicht vertrags- und prospektgemäß erfüllt worden sind. Den Anlegern
wird erst jetzt bewusst, dass es sich um unternehmerische
Beteiligungen handelt, die zu einem Totalverlust führen können.
Anleger sollten eventuelle
Schadensersatzansprüche prüfen lassen, da gewisse Ansprüche am
31.12.2004 verjähren können. Für die Fonds wurden allerdings
Sonderprüfungen vorgenommen, mit deren Erhalt gegebenenfalls erst die
für den Verjährungsbeginn maßgebliche Kenntnis vorliegt. Nach der
neuesten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können Anleger, die
anlässlich des Fondsbeitritts getäuscht wurden, die
Schadensersatzansprüche der finanzierenden Bank entgegenhalten und
die Rückzahlung des Kredits verweigern.
Die Kanzlei empfiehlt jedem Anleger, sich gegebenenfalls individuell
beraten zu lassen, da wegen der Verlustzuweisungen und Ausschüttungen
eine persönliche Schadensberechnung erfolgen sollte. Die pauschale
Behauptung einer Verjährung aller Ansprüche zum 31.12.2004 ist nicht
richtig.
Der Kanzlei liegen nun die Sonderprüfungsberichte der verschiedenen
LBB- und IBV-Fonds vor. Die Kanzlei verfügt damit über ausreichend
Material, um die Klagen gegen die diversen Beteiligten begründen zu
können.
Lebensversicherung
mit Darlehen
Tausenden von Anlegern wurden Lebensversicherungen – meist der
Clerical Medical oder der Scottish Mutual – verbunden mit einer
Darlehensaufnahme angeboten. Die Initiatoren solcher sogenannter
Kapitalanlagen verschwiegen aber die damit verbundenen Risiken. Die
finanzierende Bank behielt sich nämlich die Bewertung der
Lebensversicherungspolice vor und forderte bei einer Unterdeckung zusätzliche
Sicherheiten, die meist nicht beigebracht werden können. In einem
aktuellen Fall hatte der Anleger eine Lebensversicherung bei der
Clerical Medical erworben und dafür ein Darlehen in Höhe von
738.000,00 Euro aufgenommen. Der Anleger musste dann feststellen, dass
der Wert der Police nur 350.000,00 Euro beträgt. Die Rentenzahlungen
aus der zugleich abgeschlossenen Lebensversicherung bei der Alten
Leipziger wurden reduziert, sodass die Zinsen der darlehensgebenden
Bank nicht mehr bedient werden können. Anleger können
Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler solcher Modelle geltend
machen, da in den der Kanzlei bekannten Fällen auf die erheblichen
Risiken nicht deutlich hingewiesen wurde. Ansprüche können zudem
gegen die Lebensversicherung sowie die finanzierende Bank geltend
gemacht werden, da die fehlerhafte Beratung auf die Beteiligten des
Anlagemodells durchschlägt.
Lebensversicherung
mit Fremdfinanzierung
Viele Anleger haben in den vergangenen Jahren Lebensversicherungen
verschiedener Gesellschaften erworben, darunter der CMI, SMI, Vienna
Life und anderer Versicherungsgesellschaften, bei gleichzeitiger
Aufnahme eines Darlehens. Oft wurden Anleger anlässlich der
Beteiligung nicht ordnungsgemäß über die entsprechenden Risiken
aufgeklärt. Der Darlehensgeber kann die Police während der Laufzeit
bewerten und Nachsicherheiten verlangen. Dies hat in vielen Fällen
dazu geführt, dass die finanzierende Bank den Kredit gekündigt und
fällig gestellt hat. Anleger sollten ihre Verträge prüfen (lassen),
ob eine ordnungsgemäße Beratung über die Risiken stattgefunden hat.
Die Kanzlei prüft und verfolgt Ansprüche gegenüber den
Lebensversicherungen und finanzierenden Banken sowie den Vermittlern,
die keine ordnungsgemäße Beratung geleistet haben. Die Kanzlei
Mattil & Kollegen arbeitet ständig auch mit Kollegen in England,
der Schweiz und anderen Ländern zusammen, da die Verträge teilweise
nach dortigem Recht zu beurteilen sind.
Lehman
Brothers
Fast ein Jahr nach dem spektakulären Zusammenbruch des
US-amerikanischen Bankenhauses Lehman Brothers liegen die ersten
obsiegenden, aber auch klageabweisende Urteile gegen die
Berater/Vermittler vor; die anlageberatenden Banken bieten teilweise
Kulanzlösungen und Vergleiche an; Fristen für die Anmeldung der
Anlegerforderungen im amerikanischen Insolvenzverfahren sind gesetzt.
Im Hinblick auf die Erfolgsaussichten des rechtlichen Vorgehens kommt
es aber immer auf die im Einzelfall erfolgte individuelle Beratung an,
sodass diese für jeden Anleger gesondert überprüft werden
sollte.
Die Kanzlei Mattil & Kollegen nimmt diese Prüfung gerne vor, hat
bereits Klagen für geschädigte Anleger bei Gericht eingereicht und
unterstützt bei der Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren.
Leipzig-West
AG
Etwa 30.000 Anleger haben in Anleihen der Gesellschaft investiert. Die
fälligen Anleihen werden jedoch nicht bedient. Die Staatsanwaltschaft
Leipzig ermittelt wegen Insolvenzverschleppung. Die Kanzlei prüft, ob
Ansprüche gegen die Gesellschaft und/oder die Verantwortlichen
persönlich geltend gemacht werden können.
Die
Gesellschaft hat am 20.06.2006 Insolvenz angemeldet.
Die Gesellschaft gab Inhaber-Schuldverschreibungen an bis zu 30.000
Anleger aus.
Die Leipzig-West AG hatte seit 1999 Sparer mit hohen Zinsversprechen
angeworben. Die Gesellschaft stand seit längerem auf den Warnlisten
der Stiftung Warentest/Finanztest. Die Verbindlichkeiten aus
Schuldverschreibungen belaufen sich auf über 250 Mio. Euro.
Offensichtlich bestand ein Schneeballsystem, das jetzt
zusammengebrochen ist. Anleger können ihre Ansprüche im
Insolvenzverfahren anmelden, das allerdings nur die Leipzig-West AG
betrifft. Nicht berührt sind Ansprüche gegen die Geschäftsleitung
und die Initiatoren der Gesellschaft, die außerhalb des
Insolvenzverfahrens auf deliktischer Grundlage (Betrug,
Insolvenzverschleppung) geltend gemacht werden können.
Nach Einschätzung des Insolvenzverwalters können die geschädigten
Anlegergläubiger allenfalls auf eine geringe Rückzahlung hoffen. die
Verbindlichkeiten der Gesellschaft betragen 311 Mio. Euro, denen
Vermögenswerte in Höhe von 48 Mio. Euro gegenüberstehen. Enge
Verbindungen bestehen zur Düsseldorfer DM Beteiligungen AG.
Zahlungsflüsse soll es auch in die Schweiz geben.
Madrixx
AG
Die Madrixx AG gab an Anleger Genussrechte aus. Die Gesellschaft
befindet sich seit Dezember 2006 in der Insolvenz. Nach einer
Darstellung des Marktes für REITS versprach der Prospekt festgelegte
Zinsausschüttungen und ein Kapitalabsicherungsangebot. Im Prospekt
war die Rede von Immobilienkäufen und -verkäufen unter Angabe präziser
Zahlen. Die Gesellschaft hat aber wohl keinerlei Geschäftstätigkeit
ausgeübt. Im Prospekt befanden sich Bilanzen mit "Kontennachweisen
für die Jahre 2007 und 2008"! Nach Ansicht der Kanzlei besteht
der dringende Verdacht des Kapitalanlagebetrugs, sodass Anleger
rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen sollten.
MAXIMA Holding AG - Köln
In Köln hat der Strafprozess gegen die Initiatoren der
MAXIMA-Holding AG, die Herren Simon, Hieb und Dickhäuser, begonnen.
Der Vorwurf lautet insbesondere auf Betrug, Untreue und
Steuerhinterziehung. Die Anleger hatten sich unter anderem an der
American International Pension Planers Inc. beteiligt, bei der es sich
jedoch nur um eine amerikanische Briefkastenfirma handelte, als auch
an einem Immobilienfonds in Utrecht/Holland (MIC-MAXIMA
Immobilienmanagement Consulting GmbH & Co.KG Holland-Rendite-Fonds
Utrecht-Nieuwegein).
MBP
I, MBP II, MBP NY 121
Auch der Münchner
Medienfondsanbieter MBP ist ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten: Gegen
den Initiator Rainer M., der mit seinen Filmfonds MBP I, MBP II und MBP NY
121 in den letzten Jahren insgesamt etwa 109 Mio. € von knapp 2000
Anlegern eingeworben hatte, wurde wegen des Verdachts der Untreue u. a.
ermittelt. Herr M. wurde am 17.7.09 wegen Untreue zu einer mehrjährigen
Freiheitsstrafe verurteilt. Durch Akteneinsichten bei der Geschäftsführung
der Fonds und der Staatsanwaltschaft München I konnte unsere Kanzlei in
Erfahrung bringen, dass die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
PricewaterhouseCoopers (PwC), die als Mittelverwendungskontrolleurin
eingesetzt war, zumindest ab Oktober 2000 Anlegergelder regelmäßig
freigegeben hat, obwohl die Geschäftsführung nicht die vertraglich
vorgesehenen vertraglichen Sicherheiten vollständig vorlegen konnte. Die
Staatsanwaltschaft München I sieht hierdurch den Tatbestand der Untreue erfüllt
und hat am 04.06.2008 Anklage gegenüber dem Geschäftsführer M. und zweier
Mitarbeiter von PwC erhoben. Herr M. wurde bereits wegen Untreue zu einer
mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt, das Strafverfahren gegenüber den
Mitarbeitern von PwC ist noch nicht abgeschlossen. Wir sehen
ausreichende Ansatzpunkte, um zivilrechtliche Ansprüche gegen den
Mittelverwendungskontrolleur geltend zu machen. Da zum 31.12.2009 Verjährung
dieser Schadensersatzansprüche droht, sollten Anleger sich schnellstmöglich anwaltlich
beraten lassen und verjährungshemmende Maßnahmen ergreifen! Über das
Vermögen des Fonds MBP II wurde bereits das Insolvenzverfahren eröffnet,
auch bei den beiden anderen Fonds können die Anleger keine erheblichen Rückflüsse
mehr erwarten.
Vgl.
auch Süddeutsche Zeitung vom 19./20.11.2005, S. 36, sowie "Der
Spiegel" 43/2005, S. 66 ff.
Vgl.
auch Juve-Handbuch
2005/2006 (Anwalts-Ranking): Hier ist die Kanzlei Mattil &
Kollegen als häufig empfohlene Kanzlei im Anlegerschutz erwähnt und
u. a. wie folgt beschrieben: "...
laut Auskunft von Mitbewerbern 'wohl führend im Bereich
Medienfonds' ..."
Mediastream
Vierte Film GmbH & Co. Vermarktungs KG
Die Anleger des Düsseldorfer Medienfonds Mediastream IV GmbH &
Co. KG (Initiator: Ideenkapital) müssen damit rechnen, dass sie die
steuerlichen Verluste des Fonds nicht in voller Höhe anerkannt bekommen.
Statt der prospektierten Verlustzuweisung von ca. 130 % sollen die Anleger
lediglich eine Verlustzuweisung in Höhe von 10 % erhalten, da nach
Ansicht des Finanzamtes München III die von der Fondsgesellschaft
finanzierten Herausbringungskosten für die Filme nicht als sofort
abzugsfähige Betriebsausgaben zu behandeln sind. Seitens der
vermittelnden Banken wurde die hohe Verlustzuweisung jedoch als
schlagendes Verkaufsargument benutzt. Den Kapitalanlegern wurde von ihren
Vermittlern außerdem die kritische Berichterstattung in den
Brancheninformationsdiensten verschwiegen. Deshalb prüft die Kanzlei
derzeit Schadensersatzansprüche gegen die vermittelnden Banken aus
fehlerhafter Anlageberatung sowie Schadensersatzansprüche gegen die
Fondsinitiatoren aus Prospekthaftung.
Die Kanzlei verfügt über umfassende Sachkenntnis zu den Vorgängen und
alle relevanten Unterlagen. Anleger können sich an den sachbearbeitenden
Rechtsanwalt A. Rathgeber wenden.
Mediastream/Ideenkapital
Auch die Anleger der Mediastream Fonds I bis III des Düsseldorfer Anbieters
Ideenkapital haben nun mit einer Aberkennung ihrer Verlustzuweisungen zu
rechnen, da auch sie nach Ansicht der Betriebsprüfer unter die geänderte
steuerrechtliche Einschätzung der Medienfonds mit Schuldübernahmestruktur
fallen. Deswegen sei die Betriebsprüfung bei den Fonds Mediastream I bis
III wieder aufgenommen worden. Die Anleger dieser Fonds müssen daher mit
erheblichen Steuernachzahlungen zzgl. Verzinsung (6 % p. a.)
rechnen. Sie sollten daher dringend anwaltlichen Rat einholen. Nach
Ansicht von Mattil & Kollegen haben die beratenden Banken den Anlegern
das Verlustrisiko und die steuerlichen Risiken unzureichend dargestellt
und die obligatorische Fremdfinanzierung und die damit verbundenen Risiken
nicht hinreichend erläutert. Daher empfiehlt es sich dringend,
Schadensersatzansprüche aus Falschberatung und anderweitige
Schadensersatzansprüche anwaltlich überprüfen zu lassen. Außerdem ist
nach Ansicht von Mattil & Kollegen die Widerrufsbelehrung in den mit
der Sparkasse geschlossenen Darlehens-/Begebungsverträgen unzureichend,
sodass diese widerrufen werden könnten. Dies hätte zur Folge,
dass die Sparkasse die gesamte Fondsbeteiligung rückabzuwickeln hätte,
also auch das eingesetzte Eigenkapital an den Anleger zurückbezahlt
werden müsste. Das OLG Koblenz hat die Sparkasse, die
einem Anleger die Beteiligung an der Mediastream IV empfohlen
hatte, bereits zum Schadensersatz wegen Aufklärungspflichtverletzung
verurteilt. Das Gericht weist in seiner Urteilsbegründung darauf hin,
dass es sich bei Mediastream IV – entgegen üblicher Medienfondskonzepte
– nicht um einen Produktions-, sondern um einen Vertriebsfonds handelt.
Insoweit hätten die Initiatoren von Mediastream IV hinsichtlich der zu
erzielenden Verlustzuweisungen steuerliches Neuland betreten. Auf die
Neuartigkeit des Konzepts und die hiermit einhergehende Unsicherheit
hinsichtlich der steuerlichen Anerkennung durch die Finanzverwaltung –
mangels Anwendungspraxis – hätte seitens der vermittelnden Sparkasse
hingewiesen werden müssen. Anfragen hierzu bitte an RA'in Fohrer: fohrer@mattil.de
Melzer
Vermögensanlagen- und Liegenschaftsbeteiligungs KG
Die Staatsanwaltschaft Duisburg führt ein Ermittlungsverfahren
wegen Untreue gegen den Geschäftsführer der Gesellschaft. Die
Anlegergelder sollen nicht vertragsgemäß angelegt worden sein. Die
Gesellschaft selbst befindet sich in der Insolvenz.
Schadensersatzansprüche können gegen den Geschäftsführer der
Gesellschaft persönlich geltend gemacht werden.
Mercer Capital-Partners GmbH
Die Fa. Mercer Capital-Partners GmbH in Düsseldorf stellt sich
als professionelles Aktienresearch-Unternehmen vor, das den
Aktienmarkt beobachte und nach jungen wirtschaftlich aufstrebenden
Unternehmen suche. Laut Beratungsvertrag mit der Fa. Mercer
Capital-Partners AG in der Schweiz soll vom Kunden eine 20%-ige
Gewinnbeteiligung abgeführt werden. Gegen die Fa. Mercer
Capital-Partners GmbH wurden bereits staatsanwaltschaftliche
Ermittlungen aufgenommen. Geschäftsführer der Fa. Mercer
Capital-Partners GmbH ist ein Herr Sven Sch. Offensichtlich hat die
Fa. Mercer Capital-Partners GmbH nicht, wie sie es vorgibt,
unabhängig auf dem Aktienmarkt breit recherchiert, sondern nur Aktien
einer Fa. Cool Can, deren alleiniger Inhaber ebenfalls Herr Sch. ist,
empfohlen. Es besteht der Verdacht, dass Herr Sch. dafür verdeckte
Provisionen erhalten hat, was eine Interessenkollision darstellt und
damit einen Verstoß gegen das KWG. Die Fa. Mercer Capital-Partners AG
in der Schweiz soll eine reine Briefkastenfirma gewesen sein. Das
Unternehmen Cool Can ist mittlerweile in eine Fa. namens Balsam
Ventures aufgegangen, deren Aktien nahezu wertlos sind.
MOMENT
Invest AG, Zug/Schweiz
Wieder sind deutsche Anleger von einem Anlagebetrug in der Schweiz
betroffen.
Die MOMENT Invest AG in Zug bot deutschen Anlegern eine Vermögensverwaltung
an. Als ein Anleger am 26.10.2007 sein Konto Online einsehen wollte,
erschien ein Text der Staatsanwaltschaft Zürich, dass die MOMENT
Invest AG die Geschäftstätigkeit eingestellt und wegen gewerbsmäßigen
Anlagebetruges ermittelt wird.
Die Kanzlei Mattil & Kollegen prüft die Hintergründe der
staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen und die rechtlichen Möglichkeiten
für Anleger. Die Kanzlei unterhält seid vielen Jahren ein Büro in
St. Gallen/Schweiz und hat zahllose Anleger Arreste und
Klageverfahren in der Schweiz durchgeführt.
MPC
Global Equity
Die Kanzlei ist der Ansicht, dass der Prospekt fehlerhafte Aussagen
enthält. Darin wurde behauptet, dass das Management erst verdient,
wenn die Anleger ihr vollständiges Kapital nebst Verzinsung zurückerhalten
haben. In Wahrheit hat sich das Management eine „Vergütung“ in
zweistelliger Millionenhöhe entnommen, die aus dem Kommanditkapital
und nicht etwa ergebnisabhängig berechnet wurde. Die Kanzlei
bereitet derzeit Klagen auf Rückabwicklung für zahlreiche Anleger
vor. Siehe auch Finanztest
4/2007.
MS
Charline (Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG)
Näheres hierzu folgt in Kürze.
MSF (Master Star
Fund) Deutsche
Vermögensfonds I KG
Die BaFin hat am 15.06.2005
der MSF Deutsche Vermögensfonds I KG die Abwicklung der
Finanzkommissionsgeschäfte angeordnet. Nach Auffassung der BaFin
betrieben Fonds, die in ihrer Geschäftsausrichtung auch die Anlage
in Finanzinstrumenten vorsehen, das Finanzkommissionsgeschäft.
Diese Rechtslage besteht seit Jahren unverändert, sodass die
Initiatoren des Fonds genau wussten, welches Risiko über der
Fondsgesellschaft schwebt. Seit langem ist auch die diesbezügliche
rigorose Haltung der BaFin bekannt, sodass ein solcher Fonds nicht
mehr hätte aufgelegt werden dürfen, ohne den Anlegern ihre
Abwicklungsproblematik deutlich vor Augen zu führen. Zumindest
hätte das Anlegergeld auf Treuhandkonten verwahrt werden müssen.
Stattdessen fanden Gebührenabflüsse in Millionenhöhe statt, die
nun für die Anleger verloren sind. Die Verantwortlichen des Fonds
haben die Anlegergelder in dem klaren Bewusstsein angenommen, dass
eine hohe Gefahr der Rückabwicklungsanordnung durch die BaFin
besteht. Anleger sollten daher dringend anwaltlichen Rat einholen,
um den Schaden zu kompensieren. Die Geschäftsführung der MSF
Deutsche Vermögensfonds I KG will die Anleger nun nochmals
täuschen, indem sie die Verantwortung auf die BaFin schiebt, die
aber nur ihre gesetzlichen Pflichten erfüllt hat. Anleger sollten
auf dieses Manöver nicht hereinfallen.
München-Fonds
Projekt GmbH & Co. Investitions KG II
Der Prospekt versprach die Rückzahlung des
Kapitals der Anleger nach spätestens 42 Monaten. Obwohl die Rückzahlungsverpflichtung
gegenüber allen Kommanditisten fällig ist, wurden keine Zahlungen geleistet.
Der Geschäftsführer hat einerseits die Rückzahlungsverpflichtung
bestritten, andererseits aber immer wieder Zahlungen angekündigt. Das
widersprüchliche und intransparente Verhalten setzte sich damit fort, dass
eine auf den 30.03.2010 anberaumte Gesellschafterversammlung am Tag zuvor
abgesagt wurde. In dieser Gesellschafterversammlung wollte der Geschäftsführer
Auskunft und Rechenschaft über die finanziellen Verhältnisse ablegen. Viele
Anleger haben sich bereits an die Kanzlei Mattil zur Durchsetzung ihrer fälligen
Forderungen gewandt.
MWB AG
Die Fa. MWB Vermögensverwaltung AG für den Mittelstand
verspricht ihren Kunden eine unabhängige Vermögensverwaltung mit
Sicherheit, Liquidität und Rentabilität der Anlage in einem so
genannten "Schweizer Sicherheitspaket". In dem Schweizer
Vermögensaufbauplan verpflichten sich die Kunden zu einer sehr hohen
Zeichnungssumme (etwa CHF 200.000,00) für eine Laufzeit von z. B. 20
Jahren. Von dem einbezahlten Erstbetrag (um die CHF 30.000,00) werden
Gebühren in Höhe von 5 % der gesamten Zeichnungssumme
abgezogen. Durch diese Vorgehensweise bleibt von dem einbezahlten
Erstbetrag nahezu kein Kontoguthaben übrig. Nach Ansicht der Kanzlei
Mattil, Kärner & Kollegen besteht eine reelle Chance auf
Anfechtung der Verträge wegen Täuschung.
NATIONWIDE
FINANCE & INVESTMENTS LTD./Frau Gertraud Schweigert
Die Firma Nationwide Finance & Investment Ltd. wurde im Jahre 1999
in London von Frau Gertraud Schweigert initiiert. Anleger sollten über
die Repäsentanz der Frau Schweigert in Taufkirchen zu einer Anlage in
Form eines "Nationwide-Profit-Programmes" veranlasst werden.
Das Investitionsmodell wurde angepriesen als völlig unspekulative
Anlage mit einer Renditeerwartung von bis zu 48 % p. a. Mit
Verfügung vom 26.02.2004 erließ die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht eine Abwicklungsanordnung, da Frau
Schweigert das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis des
BaFin betrieb. Frau Schweigert ist nach der Abwicklungsanordnung
verpflichtet, sämtliche Anlageverträge rückabzuwickeln bzw. sämtliche
Anlagegelder zurückzubezahlen.
New Basis AG
Gegen die Gesellschaft bzw. deren Verantwortlichen wird in der Schweiz
ein Ermittlungsverfahren geführt. Die Gesellschaft befindet sich in
Konkurs, der Konkursverwalter erwartet Forderungserhebungen in der
Größenordnung von 100 Mio. Sfr. Die Gesellschaft bzw. der
Konkursverwalter verfügt über Vermögenswerte, so dass mit einer
gewissen Quote gerechnet werden kann.
NEW YORK International Inc., Quentin International Corp.
Ab 1991 warben die vorgenannten Gesellschaften und
einige weitere damit zusammenhängende Firmen ahnungslose Anleger zur
Geldanlage in Börsengeschäften. Die Kundengelder wurden weder an der
Börse noch woanders angelegt, sondern planmäßig unterschlagen. Der
Sitz der Gesellschaften war meist in Panama oder an anderen exotischen
Orten, um den Anlegern die Rechtsverfolgung zu erschweren bzw. sie zu
vereiteln. Das Konzept wurde geplant und gestaltet von vier
Hauptverantwortlichen, darunter ein Rechtsanwalt. Gegen die
"Viererbande" ergingen im November 1999 strafrechtliche
Urteile, mit denen Freiheitsstrafen zwischen 4 1/2 und 6 Jahren
verhängt wurden. Einer der Verantwortlichen ist flüchtig, ein weiterer
bereits wieder auf freiem Fuß. Trotz eindeutiger Sachlage wehren sich
die Verurteilten gegen die zivilrechtliche Geltendmachung von
Schadensersatzansprüchen. Es ist zu befürchten, dass diese Personen
wieder im Kapitalanlagebereich tätig sein werden.
Ostcom Holding AG/Unia Holding AG/Freiherr von
Lepel
Peter Max Freiherr von Lepel wurde vom Bonner Landgericht zu 8 1/2
Jahren Freiheitsstrafe wegen Betruges verurteilt. In die Strafe wurde
die bereits vom Landgericht Augsburg verhängte Freiheitsstrafe im
Zusammenhang mit den Clean Concept Gesellschaften miteinbezogen. Von
Lepel und seine Ehefrau haben etwa 4.000 Anleger um rund 50 Mio. €
betrogen.
OSTWEST
Leasing
Details folgen in Kürze.
OwnerShip
V GmbH & Co. KG
Im Dachschiffsfonds OwnerShip V
GmbH & Co. KG befinden sich zwei der drei
Schiffsfondsgesellschaften in starken wirtschaftlichen
Schwierigkeiten. In einer kurzfristig einberufenen
Gesellschafterversammlung stimmten über 70 % der Gesellschafter
einem Maßnahmepaket zu, nach welchem bis zu 5 Mio. €
nachzuschießen seien. Die Rettung aller Schifffondsgesellschaften
des OwnerShip V dürfte zudem von der Unterstützungsbereitschaft
der darlehensgebenden HSH Nordbank abhängen.
Anleger, denen ihre Beteiligung an einem Schiffsfonds als sichere
Kapitalanlage ohne Hinweis auf die Möglichkeit eines
Totalverlustes vorgestellt wurde, sollten ihre Anlage dringend
rechtlich überprüfen lassen. Bei Beteiligungsabschluss im Jahr
2006 droht zum Ende des Jahres 2009 die Verjährung von
Schadensersatzansprüchen.
Oxybiotica
plc
Die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach führt ein
Ermittlungsverfahren und hat Geschäfts- und Privatkonten der
Verantwortlichen beschlagnahmt. Anleger sollten sich umgehend
beraten lassen, um möglicherweise ihre Ansprüche zu sichern.
Parkstraße
GbR
Die Gesellschaft Parkstraße GbR sollte eine Villa im englischen
Landhausstil in Potsdam renovieren und modernisieren. Der Vermittler
Herr P. war auch geschäftsführender Gesellschafter der Parkstraße
und hatte dort sein Büro. Bei der Gesellschaft traten
Liquiditätsschwierigkeiten auf durch Mietrückstände und
Baumängel. Bei dem Vertrieb der Vermittlung durch Herrn P. liegt
eindeutig eine Interessenkollision vor. Von den Gesellschaftern
werden mittlerweile Sonderumlagen eingefordert. Es ist davon
auszugehen, dass die Gesellschafter mit dieser Beteiligung hohe
Verluste erleiden werden. Die Anleger sollten ihren Schaden
gegenüber dem Vermittler geltend machen.
PASF
(Phillip Alexander
Securities Futures Ltd)
Bis Ende 1997 warb die in London ansässige PASF durch
zahlreiche deutsche Agenturen um Kunden für Börsengeschäfte.
Die Schätzungen liegen bei etwa 20.000 Kunden mit einem Schaden
über einer halben Milliarde Mark. Die PASF war zwar ein an der
Börse zugelassenes, also lizenziertes Brokerhaus, die
Kundenguthaben wurden jedoch massiv "geschröpft" (Churning).
Durch die Berechnung exzessiver Kommissionen bei der Durchführung
eines Handels ohne Sinn und Verstand wurden die Kundenguthaben der
Anleger systematisch in eigene Einnahmen der PASF umgewandelt. Die
Kunden hatten praktisch keine Gewinnchance. Uns ist auch kein
Kunde bekannt, der sein Geld zurückerhalten, geschweige denn
einen Gewinn erzielt hätte. In London ist ein Konkursverfahren
über das Vermögen der PASF anhängig. Der staatliche
Entschädigungsfonds in London (ICS, in den Prospekten der PASF
fälschlich als "Versicherung" bezeichnet) hat die
Ansprüche der Anleger auf Entschädigung zurückgewiesen. Nun
wurde bekannt, dass der hauptverantwortliche Inhaber der Firma
PASF Anfang Dezember 2000 vom Landgericht Mönchengladbach zu
einer 5-jährigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde.
Die Konkursverwalter in London beschränken ihre Tätigkeit
offenbar darauf, das vorhandene Vermögen in Gebühren
umzuwandeln. Seitens der Konkursverwalter ist keinerlei sinnvolle
Tätigkeit erkennbar. Anstatt das vorhandene Vermögen an die
Geschädigten auszubezahlen, wird das Konkursverfahren ständig
verlängert, was wieder enorme Gebühren für die Konkursverwalter
zur Folge hat. Derzeit erhalten die Anleger nochmals Formulare zur
Anmeldung der Konkursforderung, obwohl die Forderungen schon lange
angemeldet wurden.
Phalanx
AG
Die Phalanx AG aus Waiblingen bot öffentlich Beteiligungen an
ihrer Gesellschaft an. Die Anleger sollten der Phalanx Immobilien AG
einen Betrag für einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung stellen.
Es handelte sich daher um eine Art Anleihe. Das
Wertpapierprospektgesetz verlangt die Einreichung und Bewilligung
eines Prospekts, bevor die Beteiligungen öffentlich angeboten
werden. Ein Wertpapierprospekt wurde bei der BaFin jedoch nicht
hinterlegt. Die Anleger können daher die Rückabwicklung ihrer
Beteiligung und Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vorstand der
Phalanx AG geltend machen.
Phoenix
Kapitaldienst GmbH
Die BaFin hat den Vertrieb des Produktes Phoenix Management
Account untersagt. Die Phoenix Kapitaldienst GmbH kann weder Ein-
noch Auszahlungen vornehmen. Kontounterlagen wurden offenbar
gefälscht, um die tatsächliche Situation im Management Account zu
vertuschen. Der zuständige Produktmanager steht unter Verdacht,
über Jahre hinweg Unterlagen gefälscht zu haben. Von dem auf rund
800 Millionen Euro geschätzten Volumen könnten nach Angaben etwa
600 Millionen Euro verloren sein. Bemerkenswert ist, dass ein
Wirtschaftsprüfer die ordnungsgemäße Abwicklung über Jahre
hinweg testiert hatte. Inwieweit der englische Broker Man Financial
Ltd. in den Skandal mit verwickelt ist, wird noch recherchiert.
Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW):
In der Presse wird die EdW zitiert, dass "im Fall von Untreue
ein Entschädigungsanspruch möglicherweise nicht gegeben ist".
Nach Ansicht der Kanzlei muss die EdW aber auch im Fall von Untreue
entschädigen. Dies ergibt sich aus der Gesetzesbegründung zu dem
Entschädigungsgesetz (ESAEG) des Bundestags, aus der entsprechenden
Entschädigungsrichtlinie der EU und aus einem Leitfaden der BaFin,
wonach im Falle von Veruntreuungen Entschädigungsleistungen zu
erbringen sind. Diese schriftlichen Unterlagen liegen der Kanzlei
vor.
Playa
Canaria Inter Touristik S. L.
Dr. Amann bietet den Anlegern an, die Beteiligungen
in solche an dem Schweizer Hof zu tauschen. Obwohl das Hotel in
Playa Canaria eine gute Auslastung hat, erfolgt keine Ausschüttung
an die Anleger.
Die Beteiligung White Plaza (VI. Sachwertbeteiligung Dr. Amann)
steht kurz vor der Insolvenz. Nachdem die Versicherung Swiss Life
den Kreditvertrag Ende 2005 kündigte und das Darlehen fällig
stellte, droht die Zwangsversteigerung des White Plaza.
Plenum
Life AG
Viele Anleger haben sich an
die Kanzlei mit der Bitte um Prüfung gewandt, ob die Verträge rückabgewickelt
werden können. Die den Verträgen zugrunde liegenden Prospekte dürften nach
Ansicht von Rechtsanwalt Mattil inhaltlich fehlerhaft sein. Außerdem besteht
die Möglichkeit des Widerrufs der Policen. Die Widerrufsbelehrungen auf den
Verträgen müssen bestimmten gesetzlichen Anforderungen genügen, die nach
Ansicht von Rechtsanwalt Mattil nicht erfüllt sind.
PP Finanz Service/Word Financial
Services/Paulangelo Salvatore
Die Anleger der PP Finanz GmbH und der Word Financial Services
müssen mit dem Totalverlust ihrer Anlagen rechnen. Der
Geschäftsführer Salvatore Paulangelo hat sich abgesetzt. Die
Kundengelder sind offenbar nicht mehr vorhanden. Die Zürcher
Bezirksanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte ermittelt. Die Anleger
können sich an die Kanzlei, die auch ein Büro in der Schweiz
unterhält, wenden.
Private
Commercial Office Inc./Ulrich Engler
Die Kanzlei vertritt
zahlreiche Anleger und hat einen Kollegen in den USA mit der
Durchsetzung der Ansprüche beauftragt. Die Anleger haben die Ansprüche
im Insolvenzverfahren angemeldet und den Antrag gestellt, Ulrich Engler
die sogenannte Restschuldbefreiung zu versagen. Dies bedeutet, dass
unsere Mandanten auch nach Abschluss des Insolvenzverfahrens noch
Zugriff auf Herrn Engler nehmen können, wenn später Vermögen
auftaucht.
Viele Anleger und Vermittler werden derzeit von dem Insolvenzverwalter
auf Rückzahlung von Ausschüttungen und Provisionen verklagt. Wir haben
diesbezüglich die ersten Erfolge verbucht! Das Gericht hat den Kläger
(Insolvenzverwalter) aufgefordert, die Klage zurückzunehmen. Anleger
und Vermittler, die eine solche Klage erhalten, sollten unbedingt
anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Es genügt nicht, einen Brief an
das Insolvenzgericht bzw. den Insolvenzverwalter in den USA zu
schreiben. Vielmehr ist bei dem deutschen Gericht eine Klageerwiderung
einzureichen.
Primes
Life One Portfolio
Die Lebensversicherung Vienna Life
Lebensversicherung AG aus Liechtenstein bot vielen Anlegern über die European
Primes AG die Anlage in eine Lebensversicherung an. Die Prämie konnte
einmalig oder in Raten erbracht werden. In dem Prospekt ist sowohl bei der
Variante Portfolio 124 als auch Dynamic die Rede von garantierten Notes einer
Französischen Bank. Weiter heißt es in dem Prospekt, dass die Rückzahlung
der Einlage nach zehn Jahren mit mindestens 124 % garantiert sei.
Die Anleger müssen aber nach Kündigung feststellen, dass sie nur einen
Bruchteil ihres einbezahlten Geldes zurückerhalten. Die Auszahlung des Rückkaufswertes
erfolgt ohne jegliche Berechnung, Erläuterung oder Dokumentation. Anleger
haben sich deswegen an die Kanzlei mit der Bitte um Prüfung von
Schadensersatzansprüchen aus Prospekt- und Beraterhaftung gewandt.
Prokon
Die BaFin vertrtitt die Auffassung, dass Prokon New Energy Sieben KG
und die Prokon Regenerative Energien GmbH & Co. KG unerlaubt das
Einlagengeschäft betrieben haben. Ein Einlagengeschäft liegt dann
vor, wenn die Rückzahlung der eingezahlten Gelder unbedingt
erfolgen soll, Anleger also nicht an einem Verlust teilnehmen. Die
rechtliche Folge wäre, dass die Einlagen zurückzuzahlen sind. Aus
der Erfahrung mit anderen Unternehmen muss jedoch befürchtet
werden, dass die Einlagen nicht mehr vorhanden sind.
Im Falle des unerlaubten Betreibens des Einlagengeschäfts können
Anleger Schadensersatzansprüche gegenüber den Initiatoren,
Vorständen, Aufsichtsräten und anderen Verantwortlichen
persönlich geltend machen.
Prokon
regenerative Energien GmbH & Co. KG
Die Prokon ist
nach eigenen Angaben Marktführer im Bereich geschlossener
Energiefonds. Die versprochenen Ausschüttungen des New Energiefonds V
stehen aus, die Anleger warten auf die im Prospekt dargestellten
Ausschüttungen. Dennoch wirbt die Prokon weiterhin Anleger mit
angeblich überdurchschnittlich hoher Verzinsung ein.
RA-Fonds
Die
Staatsanwaltschaft Regensburg ermittelt gegen die Verantwortlichen
wegen des Verdachts des Betruges im Zusammenhang mit den
geschlossenen Immobilienfonds der RA-Fonds 01, RA-Fonds 02 und
RA-Fonds 03. Der Kanzlei liegen nähere Informationen vor.
RDV GmbH, RVG GmbH, CEF GmbH und Peter S.
Von 1989 bis 1995 trieb Herr Peter S. mit seinen diversen
Gesellschaften in Essen und Berlin sein Unwesen. Mit dem Versprechen
hoher Gewinne bei Börsengeschäften wurden zahllose Kunden über
Telefonverkäuferstrukturen geworben. Die angeblichen Börsengeschäfte
sollten über Gesellschaften wie die Mecantile AG und die Contest
Trading AG in der Schweiz stattfinden. Diese legten die Kundengelder
jedoch nur in geringstem Maße an der Börse an, der überwiegende Teil
wurde für private Zwecke veruntreut. Im Jahre 1996 wurde Peter S. zu
einer Freiheitsstrafe vom neun Jahren verurteilt. Auch zahlreiche
Telefonverkäufer der diversen Gesellschaften erlitten empfindliche
Haftstrafen. Der Haupttäter Peter S. wurde Anfang 2001 aus der Haft
entlassen und befindet sich wieder auf freiem Fuß. In den
Ermittlungsakten fanden sich Hinweise auf weitere Tatbeteiligte, die an
der Verschleierung des Verbleibs der Kundenmillionen beteiligt waren.
Auch gegen diese Personen ist die Geltendmachung von
Schadensersatzansprüchen möglich.
Für unsere Mandanten konnten wir in England und Liechtenstein
beträchtliche Vermögenswerte sicherstellen und verteilen. Es handelte
sich dabei um bereits seit 1995 beschlagnahmte Anlegergelder. Neben dem
Hauptverantwortlichen Peter Sch. und weiteren Beteiligten führen wir
auch Klagen gegen die damalige Geschäftsführerin, die ebenfalls wegen
Betruges verurteilt worden ist. Obwohl sie angeblich vermögenslos ist,
wehrt sich die ehemalige Geschäftsführerin vehement durch die
Instanzen gegen eine Inanspruchnahme in den zivilrechtlichen Verfahren.
Daraus ziehen wir unsere Schlüsse. Zwischenzeitlich wurden die in
England und Liechtenstein befindlichen Vermögenswerte in Höhe von etwa
1,5 Mio. Euro, die wir im Arrestwege gepfändet haben, an uns
ausbezahlt und an die Mandanten verteilt.
REFCO
Durch die Vermittlung einer Firma in Düsseldorf hat
ein Anleger 1.300.000,00 Euro für den Börsenhandel in Derivaten
angelegt. Das Konto wurde bei dem US-Broker REFCO geführt. Bereits nach
etwa vier Monaten war ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals zu
verzeichnen. Ein Großteil des eingesetzten Geldes wurde durch einen
Kredit aufgebracht, wozu der Vermittler den
Anleger überredet hatte. Bei Überprüfung der Kontoauszüge wurde
festgestellt, dass über 900.000,00 Euro für Kommissionen und Gebühren
(!) von der Firma REFCO berechnet worden waren. Hiervon wurde ein
großer Teil an den Vermittler zurückvergütet. Der Anleger
hatte also von Anfang an überhaupt keine Chance, Gewinne zu erzielen
oder sein Kapital zu erhalten.
Die Firma REFCO hat in den USA bereits Schlagzeilen gemacht, da aufgrund
von Bilanzbetrug ein Insolvenzverfahren eingeleitet werden musste.
Reithinger
Bank/DBVI
Die BaFin hat der Privatbank Reithinger bis auf weiteres verboten, an
Unternehmen und Personen, die der Thannhuber Gruppe angehören oder
dieser nahe stehen, Kredite zu gewähren oder Sicherheiten freizugeben.
Nach Ansicht der BaFin bestehen gravierende Mängel in der
Geschäftsführung und der Organisation des Kreditinstituts.
Die DBVI AG hat Inhaberschuldverschreibungen in Höhe von fast 30 Mio.
Euro ausgegeben. Mehr als die Hälfte des Eigenkapitals der DBVI AG sind
verloren, das Unternehmen hat einen Bilanzverlust in Höhe von 68 Mio.
Euro zu verzeichnen.
Das System Reithinger Bank/DBVI AG erinnert an die in der Insolvenz
befindliche BFI AG in Dresden. Auch deren Gründer hatte über 60.000
Sparer angelockt und von der BFI Bank AG finanzierte Immobilienfonds
aufgelegt. Außerdem konnten die Bankkunden Aktien an der BFI Bank AG
erwerben. Der Kanzlei Mattil & Kollegen ist es in Zusammenarbeit mit
der Kanzlei Dr. Kleuser gelungen, das Immobilienvermögen des
BFI-Bank-Gründers ausfindig zu machen und mit Arresten zu pfänden.
Die Staatsanwaltschaft Bielefeld führt ein
Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen der Privatbank
Reithinger wegen Beihilfe zur Untreue und Steuerhinterziehung. Das
Ermittlungsverfahren steht im Zusammenhang mit einer
Wohnungsbaugenossenschaft, die, um die staatlichen Zuschüsse zu
erhalten, "trickste". Laut einem Bericht des Handelsblatts
sollen Konten für die Anleger eingerichtet und diese mit Geld der
Genossenschaft aufgestockt worden sein, damit die Anleger die
Voraussetzungen für die Eigenheimzulage erfüllen. Die Eigenheimzulage
sei aber der Genossenschaft zugeflossen, die sich die staatliche
Förderung von Ihren Kunden hat abtreten lassen.
Results Securities
Die in Düsseldorf ansässige Gesellschaft bot Anlegern Aktien
einer Fa. US-Funds.com an, die nun in Aktien einer Fa. Soft Lead Inc.
getauscht werden sollen. Aufgrund von Strafanzeigen führt die
Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen Kapitalanlagebetruges. Die
"Anleger" sollten rechtliche Beratung einholen.
RIG
REAL/Financial Notes Dynamic 4, Ltd.
Die Vermittlungsgesellschaft RIG REAL GmbH bot in den 90er Jahren
Beteiligungen an der sog. Financial Notes Dynamic 4, Ltd. an. Die der
Kanzlei bekannten Anleger haben weder Renditeauszahlungen noch eine Rückzahlung
ihres Kapitals erhalten. Das Geld ist schlichtweg spurlos verschwunden.
Die Kriminalpolizei in Erding bei München leitete im Jahr 1996 ein
Ermittlungsverfahren ein. Die Anleger sollten anwaltliche Beratung in
Anspruch nehmen. Die Rig Real bzw. Financial Notes hat es fertig
gebracht, die Anleger mit leeren Versprechungen bis zum heutigen Tage
hinzuhalten. Die Anleger sollten auch Strafanzeige wegen Betrugs
erstatten.
Rip
Deal
Die Kanzlei vertritt bereits seit 2002 Betroffene. Geschädigte sollten
ihre Ansprüche verfolgen, da die Ermittlungsbehörden entsprechende
Unterstützung benötigen.
Röbke
& Partner GmbH/Schnee GmbH u. a.
Lebensversicherungen mit
Finanzierung – Eine mehr als dubiose Kapitalanlage
Seit Jahren verkaufen verschiedene Anbieter an tausende deutsche Anleger
ein angeblich sicheres Kapitalanlagemodell: Der Anleger erwirbt
eine Lebensversicherung – meistens der englischen Clerical Medical
– wobei die Einmalprämie durch ein Darlehen finanziert wird. Das
Darlehen wird von dem Vermittler mitgeliefert. Zugleich zahlt der Anleger
in einen Investmentfonds ein. Das dort angesparte Guthaben soll zur
Tilgung des Darlehens bei Fälligkeit dienen. Nach der vertraglich
vereinbarten Laufzeit soll eine hohe Ausschüttung aus der Lebensversicherung
erfolgen.
Das Modell birgt jedoch mehrere, ganz erhebliche Risiken, die den Anlegern
verschwiegen werden: Die Bank ist nach den Darlehensverträgen berechtigt,
jederzeit willkürlich von dem Darlehensnehmer (Anleger) Nachsicherheiten
zu verlangen, wenn sich die "Risikoeinschätzung ändert".
So ist dies in der Vergangenheit oft geschehen: Die Bank verlangt
Nachsicherheiten von dem Kunden mit der Begründung, der aktuelle
Wert der Lebensversicherung decke nicht mehr die Höhe des Darlehens.
Zu solchen Nachsicherheiten sind die Betroffenen meist nicht in der
Lage, sodass die Kreditkündigung folgt. Die Kapitalanlage bricht
in sich zusammen.
Der zweite Haken: Das angesparte Investmentvermögen reicht bei Weitem
nicht aus, um das Darlehen zu tilgen. Die Differenz muss der Kunde
selbst tragen, was in den Vertragsunterlagen bzw. bei der Beratung
ebenfalls untergeht.
Mit einer sicheren Kapitalanlage haben diese Angebote nichts zu tun. Etliche
Anbieter quer durch die Republik haben diese, in Varianten auftretenden
Angebote verkauft. Die unerfahrenen Kleinanleger werden mit der
Einzahlung in eine Lebensversicherung geblendet, wobei sie übersehen,
dass sie in der Haftung aus dem Darlehen stehen, wenn der wirtschaftliche
Verlauf ungünstig ist. Lebensversicherung und Bank tragen kein
Risiko. Anleger sollten ihre Verträge überprüfen und
gegebenenfalls Ansprüche sichern, bevor das böse Erwachen kommt. Schadensersatz-
und Rückabwicklungsansprüche unterliegen einer Verjährung, nach
deren Eintritt der Anleger rechtlos ist.
Siehe
auch Schnee-Gruppe.
Rottmann/Pro
Futura Investment AG
Die Eidgenössische Bankenkommission hat Konkursantrag über die
Gesellschaft gestellt. Die Pro Futura AG war überschuldet und verfügte
über keine Banklizenz. Herr Rottmann befindet sich in
Untersuchungshaft. Nach bisherigen Erkenntnissen des
Untersuchungsgerichts ist das Geld der Kunden nicht angelegt worden. Die
Kanzlei vertritt geschädigte Anleger.
Rottmann,
Dr., Janko/Alpha International
Die Staatsanwaltschaft hat
Vermögenswerte beschlagnahmt.Anleger müssen ihre Ansprüche im Wege
eines zivilrechtlichen Arrestverfahrens sichern.
R+W
Care concept.
Informationen folgen in Kürze.
R
+ W Vermögensmanagement AG
Die Staatsanwaltschaft München hat gegen die Ex-Vorstände Anklage
erhoben. Gegen ein Gründungsmitglied wird noch ermittelt. Die AG ist
insolvent (AZ: 501 IN 3504/06).
Safera
Die
Versicherungsgesellschaft Plenum Life AG bot Anlegern die sogenannte
Safera Genium Police als Kapitalanlage an. In dem von der Safera
erstellten Prospekt ist die Rede von Garantieinvestments, Sicherheit und
Vorsorge. In Wahrheit handelt es sich um eine wertgebundene
Lebensversicherung. Die Anleger haben nun eine Wertstandsmitteilung
erhalten, wonach bereits ein Verlust von mehr als 85 % eingetreten ist.
Die Kanzlei macht Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung und
anderen Anspruchsgrundlagen geltend.
Schiffsfonds
Auch die Zeichner von
Schiffsfonds müssen nun um ihr Geld bangen: Bereits einige Schiffsfonds
mussten Insolvenz anmelden, da die Fracht- und Charterraten
erheblich gesunken sind. Weitere Insolvenzen drohen. Die Anleger
haben daher mit einem Totalverlust zu rechnen. Anleger, denen die
Schiffsfondsbeteiligung als sichere Anlage verkauft und dabei ein
Totalverlustrisiko verschwiegen wurde, sollten die Durchsetzung von
Schadensersatzansprüchen anwaltlich prüfen lassen. Das
Verschweigen außergewöhnlich langer Laufzeiten, einer negativen
Leistungsbilanz der Initiatoren oder einer hohen Fremdkapitalquote
stellt einen Beratungsfehler dar, der den Anleger zum
Schadensersatz berechtigt. Auch über die Risiken, die daraus
erwachsen, dass nur ein Schiff finanziert werden soll, muss ein Anleger
vorher aufgeklärt werden. Andernfalls stellt auch dies einen Beratungsfehler
dar.
Auf dem Hansaforum am 12.11.2009 kamen interessante Zahlen zutage: von
1.371 Schiffsfonds leisten 935 keine Auszahlungen. Rechtsanwalt Mattil
referierte auf der Veranstaltung zu zwei aktuellen Urteilen, die gegen
Treuhandgesellschaften im Zusammenhang mit geschlossenen Fonds ergangen
sind.
Schnee-Gruppe
Viele Anleger erwarben fremdfinanzierte Lebensversicherungen,
insbesorndere bei der Clerical Medical International (CMI). Eine
ordnungsgemäße Aufklärung verlangt, dass auf die damit verbundenen
Risiken ausreichend hingewiesen wird. Eine fehlerhafte Beratung ist der
Lebensversicherung und auch der finanzierenden Bank zuzurechnen, sodass
Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Die
Schadensersatzansprüche richten sich in erster Linie gegen die Schnee
GmbH und andere Vermittler als auch gegen die finanzierende Bank und die
CMI. Viele Anleger haben sich bereits an die Kanzlei mit dem Auftrag der
Geltendmachung von Ansprüchen gewandt.
Screenland
Movieworld Investitions GmbH & Co. KG
Die Gesellschaft teilte den Anlegern im September 2008 mit, dass die
Verluste nicht mit den übrigen Einkünften verrechnet werden können.
Dies ist Folge des § 2a EStG, der bei Herausgabe des Prospekts bereits
bestand. Die Anleger sind daher der Ansicht, dass der Prospekt
fehlerhaft ist und daher Prospekthaftungsansprüche geltend gemacht
werden können. Solche Ansprüche richten sich auch gegen die Treuhänderin,
die nach der Rechtsprechung verpflichtet ist, die Anleger über
Unstimmigkeiten und nicht genannte Risiken aufzuklären.
SEB
AG
Die SEB AG leistet keine Zahlungen aus den Homm Zertifikaten, obwohl
diese seit Dezember 2007 fällig sind. Eine Marktstörung liegt nach
Ansicht der Kanzlei nicht vor, vorsorglich werden aber
Prospekthaftungsansprüche geltend gemacht, da der Prospekt hinsichtlich
der Abrechnung unklar und willkürlich ist. Im Falle der Geltendmachung
von Prospekthaftungsansprüchen ist der Anleger so zu stellen, als wenn
er das Zertifikat nicht erworben hätte (Zahlung des Kaufpreises).
Achtung: Die Prospekthaftungsansprüche unterliegen einer kurzen Verjährung.
Securenta AG
Gegen die Securenta AG, Herzstück der
umstrittenen Göttinger Gruppe, wurde inzwischen ein vorläufiges
Insolvenzverfahren eröffnet. Dies erfolgte auf Antrag eines Anlegers,
dessen gerichtlich erstrittener Vergleichsbetrag in Höhe von € 17.000
nicht beglichen wurde.
Ob die Insolvenz durch die Securenta AG - durch Zahlung - noch
abgewendet oder ob das endgültige Insolvenzverfahren eröffnet wird,
ist bislang noch nicht bekannt. Da das Amtsgericht Göttingen aber
bereits eine Vielzahl von sogenannten Vollstreckungshaftbefehlen
erlassen hat, erscheint eine Abwendung durch Zahlung eher
unwahrscheinlich. Ebenso ist es möglich, dass das Insolvenzverfahren
mangels Masse abgewiesen wird.
Inzwischen wurde durch die Staatsanwaltschaft Braunschweig ein
Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Betrugs/Anlagebetrugs
eingeleitet. Ermittlungen wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung
laufen seit geraumer Zeit.
SMC-TRUST
Investitionsgesellschaft mbH & Co. KG
Die Beteiligungen an der Firma SMC-TRUST wurden insbesondere von einem
Herrn P. vermittelt, der auch geschäftsführender Kommandistist der
Gesellschaft war. Bei der SMC-TRUST soll es sich um ein Trustunternehmen
handeln, das Gesamtkonzepte für personalisierte Chipkarten mit
multifunktionalem Mehrwert entwickeln sollte. Den Anlagern wurde von
Herrn P. zugesichert, dass die Investition durch staatliche Gelder
gefördert werde und durch EU-Gelder abgesichert sei. In Wirklichkeit
handelt es sich bei dieser Anlage um eine riskante unternehmerische
Beteiligung. Die SMC-TRUST musste mittlerweile Insolvenz anmelden. Die
SMC-TRUST sieht sich ausserstande, sogar die gekündigten Beteiligungen
zurückzuzahlen. Die Anleger können Schadensersatzansprüche gegen die
Vermittler wegen fehlerhafter Beratung, gegebenenfalls sogar wegen
arglistiger Täuschung, geltend machen.
SMP AG
Gegen die Verantwortlichen der SMP AG aus Gumpertsreuth wird
wegen Betrugverdachts ein Ermittlungsverfahren geführt. Die
Staatsanwaltschaft hat Verhaftungen und Durchsuchungen vorgenommen.
Tausende von Anlegern erwarben Genussrechte, die nun wohl völlig
wertlos sind. Ein vorläufiger Insolvenzverwalter wurde bestellt.
Zwischenzeitlich liegen Unterlagen vor, insbesondere ein fundiertes
Gutachten, wonach die Wirtschaftsprüfer der SMP AG tatkräftig
Unterstützung bei der Täuschung der Anleger leisteten. Die in der
Kanzlei vertretenen Anleger beabsichtigen daher, eine entsprechende
Klage gegen die Wirtschaftsprüfer einzureichen.
Steward
& Spencer AG
Die Steward & Spencer AG teilte ihren Kunden kürzlich mit, dass
"der Hauptinvestor von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch
gemacht" habe. Ein Nachweis, dass es einen solchen Investor gab,
hat die Steward & Spencer AG nicht vorgelegt. Die Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Steward &
Spencer International Ltd. wegen unerlaubter Bankgeschäfte
(Finanzkommissionsgeschäfte) zur Rückabwicklung aufgefordert.
Steward & Spencer zeichnet ein Szenario der weiteren Entwicklung,
wobei Zweifel angebracht sind, da alle Emissionen der Gesellschaft
gescheitert sind. Die Schuld sucht Steward & Spencer nur bei
anderen, nicht bei sich selbst. Anleger sollen ihre Beteiligungen
einer rechtlichen Prüfung unterziehen.
Surge Trading S. A.
Der Kanzlei ist es gelungen,
Vermögenswerte in der Schweiz ausfindig zu machen. Die Kanzlei hat
für ihre Anleger so genannte Adhäsionsverfahren in der Schweiz
eingeleitet und sich kürzlich mit den Verantwortlichen der Fa. Surge
Trading auf eine Schadensersatzzahlung in Höhe von ca.
SFR 1.000.000,00 geeinigt. Die Zahlung ist zwischenzeitlich
erfolgt, das Geld konnte auf die Mandanten verteilt werden.
Swiss
Financial Partners AG, Zug
Die Swiss Financial Partners AG (SFP) bot
u. a. deutschen Kunden eine Vermögensverwaltung in der Schweiz an. Im
Januar 2007 erfuhren die Kunden, dass sich die SFP in Konkurs
befindet. Bei Betrachtung der Kontoauszüge eines Anlegers musste
festgestellt werden, dass das eingezahlte Kapital vollständig
aufgebraucht ist. Die SFP hat die Guthaben durch die Belastung mit Gebühren
aufgebraucht. Das eingezahlte Geld wurde weder angelegt noch
verwaltet, sondern nach Ansicht der Kanzlei veruntreut. Geschädigte
Kunden der SFP können daher Schadensersatzansprüche geltend machen.
Swiss
Hawk AG
Auf der Homepage behauptet die Gesellschaft, die Aktien seien an der
BX Bern eXchange gelistet. Dies ist aber nach einer Mitteilung der
Berner Börse nicht der Fall.
Swiss
Select
Die Firma Swiss Select Asset Management AG bot
Anlegern ein Anlageprodukt über verschiedene Liechtensteiner
Lebensversicherungen an. Zusätzlich zu dem zu leistenden Eigenkapital wurde
eine Finanzierung einer Liechtensteiner Bank gewährt, um den Anlagebetrag zu
erhöhen. Die Prämie sollte in das X1 Zertifikat der Barclays Bank fließen.
Der Prospekt versprach eine Kapitalgarantie in Höhe von 105 %. Die
Lebensversicherung wurde zur „Altersvorsorge“ angeboten.
Das Ergebnis: Die Anleger stehen vor einem Totalverlust, die Liechtensteiner
Banken klagen die gekündigten Kredite in Deutschland ein. Nach Ansicht der
Kanzlei Mattil bestehen gegen die Lebensversicherung, die finanzierende Bank,
die Swiss Select und weitere Beteiligte Schadensersatzansprüche wegen
fehlerhafter Anlageberatung und Prospekthaftung. Die wertpapiergebundene
Lebensversicherung war zur Anlage als Altersversorgung nicht geeignet.
Vielmehr handelt es sich um ein hochspekulatives Anlagemodell. Die Kanzlei
Mattil vertritt bereits Anleger vor deutschen Gerichten und bestreitet die
Anwendung Liechtensteiner Rechts. Zugunsten der Anleger muss deutsches
Verbraucherschutzrecht zur Anwendung kommen.
The
Armstrong Group (TAG)
Gegen die Verantwortlichen wird ein Ermittlungsverfahren der
spanischen Strafverfolgungsbehörden geführt. Es besteht der
Verdacht, dass durch den Verkauf wertloser Aktien weltweit Anleger
geschädigt wurden. Betroffen sind auch zahlreiche deutsche Anleger.
The
Wall AG
Die BaFin hat am 23.07.2009 das öffentliche Angebot von
Namensaktien der The Wall AG wegen Verstoßes gegen das
Wertpapierprospektgesetz untersagt. Die Gesellschaft hat keinen
Wertpapierprospekt nach dem Wertpapierprospektgesetz und der
Verordnung Nr. 809/2004 veröffentlicht.
TSI
Consulting
Die Gesellschaft verspricht die Vermittlung von Krediten, wobei
der Kunde ein "Eigenkapital" im Voraus an die TSI
bezahlen muss. Einem von der Kanzlei vertretenen Kunden wurde die
Auszahlung des Darlehens bis spätestens Januar 2006 versprochen,
ansonsten sollte das "Eigenkapital" zurückbezahlt
werden. Der Kunde wartet bis heute vergeblich auf seinen Kredit
und die Rückzahlung des vorausgezahlten
"Eigenkapitals". Die TSI Consulting reagiert nicht
einmal auf entsprechende Anschreiben. Anleger sollten sich nicht
hinhalten lassen, sondern unverzüglich rechtsanwaltliche Hilfe in
Anspruch nehmen.
Treuhand
Galtera AG
Die Treuhand Galtera AG in Alterswil warb durch einen deutschen
Vermittler namens Herrn St. gezielt deutsche Anleger mit einer
Anlagesumme von gesamt 3 Mio. CHF. Der Initiator der Treuhand Galtera
AG, ein Herr W., versprach den Anlegern feste Zinsen in Höhe von 10%
bei einer Laufzeit von 4 Jahren. In Wirklichkeit wurden die Gelder
jedoch überhaupt nicht angelegt, sondern für Rückzahlungen und
eigene Zwecke verwendet. Die Staatsanwaltschaft Bern ermittelt bereits
gegen Herrn W. wegen Veruntreuung, Betruges und ungetreuer
Geschäftsbesorgung. Die Fa. Treuhand Galtera ist mittlerweile in
Konkurs. Die Anleger können aber Schadensersatzansprüche gegen den
Initiator persönlich, sowie u.U. gegen den deutschen Vermittler,
geltend machen.
Usecom Software AG
Über das Vermögen der im Juli 1999 gegründeten Firma Usecom
Software AG wurde am 01.12.2001 vom AG Landshut das Insolvenzverfahren
eröffnet. Seit 2000 ermittelt die Staatsanwaltschaft Landshut gegen
den Usecom-Vorstand Schellscheidt wegen des Verdachtes der
Geldwäsche. Möglicherweise soll ein Zusammenhang mit der
Anlagebetrugsgesellschaft WABAG bestehen. Hauptvertrieb der Usecom war
die Firma Promotum Finance Consult GmbH in Berlin, die ebenfalls im
Zusammenhang mit der WABAG vertriebsaktiv war.
Value
Secur Vermögensfonds I
Die Gesellschaft investierte das Geld ihrer Anleger angeblich in
Geldmarkt-, Renten- und Aktienfonds sowie Private Equity
Gesellschaften. Im März 2006 informierte die BaFin, dass die Value
Secur das Finanzkommissionsgeschäft betreibe und dass die
Gesellschaft mitgeteilt habe, sie werde die Beteiligungen rückabwickeln.
Ein von der Kanzlei vertretener Anleger hat seit zwei Jahren
keinerlei Nachricht von der Gesellschaft mehr erhalten, weder
erfolgte eine Abrechnung noch Auszahlung des angeblich vorhandenen
Vermögens. Anleger sollten dringend rechtsanwaltlichen Rat in
Anspruch nehmen und auf Auskunft und Auszahlung bestehen. Falls das
vorhandene Vermögen veruntreut wurde, sollten Anleger Strafanzeige
erstatten.
Vario-Renta
Die BaFin hat der Vario-Renta Beteiligungsgesellschaft mbH &
Co. KG wegen des Betreibens unerlaubter Finanzkommissionsgeschäfte
den Weiterbetrieb des Unternehmens untersagt und die Abwicklung
angeordnet. Den Anlegern wird voraussichtlich ein beträchtlicher
Schaden entstehen, da die so genannten weichen Kosten (Provisionen,
Konzeptionsgebühren etc.) bereits abgeflossen sind.
"Vatikan-Darlehen",
Exklusiv Cars GmbH
Ca. 80 Anlegern wurde von den Herren Oliver B. und Dirk D.
folgendes Anlagemodell angeboten: Die Anleger sollten gegen
Einzahlung eines "Eigenkapitalanteils" in Höhe von 4 %
ein zins- und tilgungsfreies Darlehen von einer Firma B + D Exklusiv
Cars GmbH erhalten. Bei einem Einzahlungsbetrag von 40.000,00 €
sollte der Anleger beispielsweise ein zins- und tilgungsfreies
(!) Darlehen in Höhe von etwa 490.000,00 € (sogenanntes
"Nettodarlehen") erhalten. Dieser Auszahlungsbetrag könne
bis zu zwei weitere Male auf oben beschriebene Weise
"vermehrt" werden. Der "Eigenkapitalanteil"
solle derart zinsgünstig angelegt sein, dass das Darlehen zins- und
tilgungsfrei ausgereicht werden könne. Die Staatsanwaltschaft Stade
hat Anfang September die drei hauptverantwortlichen Personen, die
Herren Sven-Oliver B., Herrn Dirk D. aus Hambühren und die
Treuhänderanwältin Anja Andrea H. aus Celle, über deren
Kanzleikonto die Einzahlungen abgewickelt wurden, wegen des
Verdachts des Betruges in Untersuchungshaft genommen. Vermittler
bzw. geschädigte Kapitalanleger sollten schnellstmöglich
anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen, um ihre
Schadensersatzansprüche erfolgreich durchsetzen zu können.
V.CTB Vermögen.Trust Capital
Berlin GmbH & Co. KG und F.CT Fonds.Trust Capital GmbH & Co. KG
Ausführungen zu dieser Gesellschaft
erfolgen in Kürze.
Venturion
AG
Wie Kapital Markt Intern (KMI) berichtet, bestehen bei der Venturion
einige schwerwiegende Aufklärungsdefizite hinsichtlich der angeblichen
Venturion Stiftung, die Bestandteil des Vergütungssystems der Venturion AG
ist. Die Venturion Stiftung ist nach Recherchen der KMI bislang nicht einmal
gegründet worden. Die Venturion AG und die Venturion Versicherungsmakler
GmbH haben beim Amtsgericht Dortmund Insolvenzantrag gestellt.
Victory
Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat im März 2008 Anklage gegen den
Fondsinitiator und ehemaligen Vorstand der Victory Media AG erhoben.
Ihm wird Untreue, Betrug und Steuerhinterziehung vorgeworfen. Die Kanzlei
Mattil & Kollegen hatte bereits im Oktober 2005 Strafanzeige wegen der
offenkundigen Unregelmäßigkeiten erstattet. Im Sommer 2007 saß der
Initiator über mehrere Monate in Untersuchungshaft. Über das Vermögen der
Victory Media AG als Dachgesellschaft der insgesamt 24 Victory-Media Fonds
war im Januar 2007 das Insolvenzverfahren eröffnet und ein
Insolvenzverwalter bestellt worden. Zuvor hatten mehrere Aufsichtsräte und
Geschäftsführer der Gesellschaften wegen der Turbulenzen in dem
Unternehmens-Verbund ihre Posten niedergelegt, die daraufhin mit
Familienmitgliedern des Initiators besetzt wurden. Ebenso gerieten weitere
Victory-Firmen in die Insolvenz. In den Prospekten der Fondsgesellschaften
war massiv mit Sicherheiten in Form von Vorabverträgen und/oder
Distributionsgarantien geworben worden. Diese waren insgesamt nie in der
prospektierten Höhe werthaltig vorhanden. Auf den
Gesellschafterversammlungen der Fonds 11, 12, 16, 18, 19, 20 (Jubiläumsfonds),
21, 22 und Millennium I + II zeigte sich seit Längerem, dass der
Fondsinitiator mit ausländischen Partnern ein Firmengeflecht aufgebaut
hatte, in dem man sich anscheinend großzügig Vertriebsprovisionen
zuschanzte. Im besonderen Blickpunkt steht hierbei die holländische Firma
Global Entertainment B.V mit Sitz in Amsterdam, deren "Besitzerin"
eine Firma Global Production B.V. mit Sitz auf Curacao, niederländische
Antillen (mittlerweile Kanalinseln) ist. Dem mit der Jahresabschlussprüfung
beauftragten Wirtschaftsprüfer war aufgefallen, dass die Jahresabschlüsse
fast ausschließlich aus Forderungen gegen diese Firma Global Entertainment
Production Holland B.V. bestanden. Zahlreiche Vertriebs- und
Produktionsverträge wurden seitens der Victory-Fonds über die Firma Global
abgeschlossen. Wozu die Zwischenschaltung der Firma Global erforderlich war,
ist nicht ersichtlich. Stattdessen hätte man sich ohne die
Zwischenschaltung der Firma Global enorme Vertriebsprovisionen sparen und
ggf. für die Fondsgesellschaften bessere Verträge aushandeln können. Der
Wirtschaftsprüfer äußerte in einer Gesellschafterversammlung, dass sämtliche
Victory-Fonds vermutlich mehr als 30 Mio. Euro an Forderungen gegen die
Firma Global hätten. Die Betriebsprüfung bei den Fonds dauert schon seit
Jahren an. Laut Auskunft der Staatsanwaltschaft sollen die eingesammelten
Anlegergelder nicht in vollem Umfang in die Produktionen geflossen und
falsche Angaben gegenüber den Finanzbehörden gemacht worden sein.
Steuernachzahlungen für die Anleger wegen unberechtigt erhaltener
Verlustzuweisungen sind zu befürchten. Für die Fonds 2-6 hatte das
Betriebsstättenfinanzamt Kaufbeuren schon vor einiger Zeit die steuerlichen
Vorteile aberkannt, nachdem im Rahmen der Betriebsprüfung festgestellt
wurde, dass die gesetzlichen Vorgaben nicht voll erfüllt worden waren. Im
Februar 2008 wurden auch die Anleger der Fonds 5, 6, 8 und 9 von der
Fondsgeschäftsführung zur Rückzahlung von Ausschüttungen aufgefordert,
die mangels entsprechender tatsächlicher Einnahmen unberechtigterweise
ausgezahlt worden waren. Auch die Ausschüttungen des Fonds 21 sollen größtenteils
aus Einnahmen anderer Fonds stammen, so dass hier mit einer Rückerstattung
gerechnet werden muss. Geschädigte Anleger sollten die Geltendmachung von
Schadensersatzansprüchen umgehend prüfen lassen.
Rechtsschutzversicherungen sind grundsätzlich zur Übernahme der hierfür
anfallenden Kosten eintrittspflichtig. In die insgesamt 24
Victory-Mediafonds mit einem Gesamtvolumen von ca. 350 Millionen EURO haben
etwa 8500 Anleger ihr Kapital investiert. (Vgl. zum Erfolg der Kanzlei
Mattil & Kollegen auch vor dem BGH zum Filmfonds Vif 3. KG: „Hoffnung
für geschädigte Filmfondsanleger - Kanzlei Mattil & Kollegen
erstreitet BGH-Urteil: BGH hebt Münchner Rechtsprechung auf und sieht
Verkaufsprospekt als falsch an“.)
Vgl.
auch Juve-Handbuch
2005/2006 (Anwalts-Ranking): Hier ist die Kanzlei Mattil &
Kollegen als häufig empfohlene Kanzlei im Anlegerschutz erwähnt und
u. a. wie folgt beschrieben: "...
laut Auskunft von Mitbewerbern 'wohl führend im Bereich
Medienfonds' ..."
Vif Babelsberger
Filmproduktion GmbH & Co. Dritte KG
Die
Kanzlei Mattil & Kollegen vertritt zahlreiche Anleger der Vif Dritten KG
sowie des "Schwesterfonds" bzw. Private Placement VIP KG
(Potsdam-Babelsberg), bei denen derzeit erhebliche Probleme bestehen: Im
Prospekt der Vif Dritten KG war den Anlegern, versprochen worden, dass
produktionsbezogene Erlösausfallversicherungen bestünden und ein
Verlustrisiko auf max. 21,6 % begrenzt sei, bei der VIP KG sollte das
Verlustrisiko hierdurch sogar auf maximal ca. 9 % beschränkt sein.
Offensichtlich wurden jedoch solche produktionsbezogenen Erlösausfallversicherungen
gar nie abgeschlossen, es bestand allenfalls für einzelne Filme der VIP KG
eine bloße Rahmenvereinbarung ("cover note"). Die Kanzlei Mattil
& Kollegen hat daher die Tochtergesellschaft einer niederländischen Großbank
als Initiatorin auf Schadensersatz verklagt, ebenso eine international
agierende Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die den Prospekt geprüft und
keinerlei Beanstandungen festgestellt hatte. Auch die beratenden Banken
wurden wegen fehlerhafter Anlageberatung auf Schadensersatz in Anspruch
genommen. Die Kanzlei Mattil & Kollegen hat hierzu etwa 150
Klageverfahren vor den Münchner Land- und Oberlandesgerichten betrieben.
Lediglich die Klagen gegen die Banken aus fehlerhafter Anlageberatung waren
größtenteils erfolgreich, die Klagen gegen die Initiatorin und die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft scheiterten zunächst daran, dass in mehr
als 80 Klageverfahren vor dem Landgericht München I und von mehr als 12
Senaten vor dem Oberlandesgericht München einheitlich die Auffassung
vertreten wurde, der Prospekt sei nicht zu beanstanden: Für einen Anleger,
der den Prospekt ordnungsgemäß lese, würde sich das Totalverlustrisiko
hinreichend ergeben. Mit dem klägerischen Argument, dass das Kapitel
„Risiken der Beteiligung“ keinerlei Hinweis auf ein etwaiges
Totalverlustrisiko enthielt, stattdessen ein sog.
Worst-case Szenario abgedruckt war, wonach man
lediglich 21,6 % verlieren könnte, ließen die Münchner Richter (Ausnahme:
22. Zivilkammer) nicht gelten. Die Hartnäckigkeit der Kanzlei Mattil &
Kollegen, wonach in jedem Verfahren Nichtzulassungsbeschwerde zum
Bundesgerichthof eingelegt wurde, hat sich für die Anleger der Vif Dritten
KG nun ausgezahlt: Der Bundesgerichtshof hat am 14.06.2007 in drei
Musterverfahren der dort anhängigen etwa 30 Nichtzulassungsbeschwerden
entschieden, dass der Prospekt der Vif Dritten KG fehlerhaft ist (Az: III ZR
125/06, III ZR 300/05, III ZR 185/05; vgl.
hierzu auch: "Hoffnung
für geschädigte Filmfondsanleger: Kanzlei Mattil & Kollegen erstreitet
BGH-Urteil").
Der Bundesgerichtshof ist der Auffassung, dass in dem Prospekt nicht
ausreichend auf das Totalverlustrisiko hingewiesen wird. Aus diesem Grunde
wurden mittlerweile über ein Dutzend Urteile des OLG München aufgehoben
und zur weiteren Verhandlung an das Oberlandesgericht München zurückverwiesen,
was die Haftung der als Initiatorin in Anspruch genommenen
Tochtergesellschaft einer niederländischen Großbank anbelangt. Hier käme
neben der Prospekthaftung möglicherweise auch eine Haftung aus Delikt in
Frage. Hierzu müsse das Oberlandesgericht München jedoch noch weitere
Feststellungen treffen. Eine Haftung der Prospektprüferin komme
jedenfalls dann in Betracht, wenn der Anleger das Prospektprüfungsgutachten
selbst kannte oder wenn er das Gutachten innerhalb der zweiwöchigen
Widerrufsfrist erhalten habe und aufgrund des Prospektgutachtens von einem
Widerruf der Beteiligung absieht. Wenn der Anleger das Prospektprüfungsgutachten
nicht kannte und der Anlageberater in dem Beratungsgespräch auch
hierüber nicht gesprochen habe, scheide eine Haftung der Prospektprüferin
gegenüber dem Anleger jedoch aus. Außerdem hat der BGH am 6.3.08
entschieden, dass auch Anleger mit grundlegenden Kenntnissen, die eine
„chancenorientierte“ Anlagestrategie verfolgen, über die Risiken einer
ihnen bislang nicht bekannten Anlageform zutreffend informiert werden müssen
(III ZR 298/05) und damit dem Anleger gegenüber der beratenden C-Bank Recht
gegeben.
Vgl.
auch Juve-Handbuch
2005/2006 (Anwalts-Ranking): Hier ist die Kanzlei Mattil &
Kollegen als häufig empfohlene Kanzlei im Anlegerschutz erwähnt und
u. a. wie folgt beschrieben: "...
laut Auskunft von Mitbewerbern 'wohl führend im Bereich
Medienfonds' ..."
Veröffentlichungen
zu Vif:
Die
von der Kanzlei erstrittenen Urteile BGH III ZR 125/06 und BGH III
ZR 300/05 sind in der Zeitschrift "Wertpapiermitteilungen Nr.
32/2007" abgedruckt.
VIP
2
Die Beteiligung am VIP Medienfonds 2 wurde im Allgemeinen mit falschen
Argumenten an die Anleger verkauft: das Verlustrisiko wurde verharmlost,
insbesondere wurden die meisten Anleger nicht darauf hingewiesen, dass für
den Fall, dass es nicht gelingt, die prospektierten Erlöseinnahmen zu
erzielen, der Anleger möglicherweise noch die weiteren 45 % auf seine
Zeichnungssumme nachzahlen muss. Es wurde einigen Anlegern sogar empfohlen,
einen höheren Betrag zu zeichnen, da ja lediglich 55 % einbezahlt werden müssten.
Den Anlegern drohen außerdem erhebliche Steuernachzahlungen. VIP 2-Anleger
sollten die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus fehlerhafter
Anlageberatung von einem Rechtsanwalt prüfen lassen. Wir konnten bereits
zahlreiche Urteile gegen die Commerzbank im Zusammenhang mit den Medienfonds
VIP 3 und 4 erstreiten. Es besteht außerdem die Möglichkeit, die
beratende Bank auf Schadensersatz zu verklagen, weil sie den Anleger nicht
darüber informiert hat, dass und in welcher Höhe sie
Vermittlungsprovisionen vom Initiator für den Verkauf der Fondsbeteiligung
erhält (Kick-back-Rechtsprechung des BGH). Bereits dieses Argument für
sich genommen berechtigt den Anleger, vollen Schadensersatz von der
beratenden Bank zu fordern. Da die Verjährung von Schadensersatzansprüchen
aus Falschberatung drei Jahre nach Bekanntwerden der Falschberatung
eintritt, empfehlen wir dringend, möglichst zeitnah die Verjährung
individuell prüfen zu lassen und gegebenenfalls verjährungshemmende Maßnahmen
für Sie ergreifen zu lassen.
Die Kanzlei Mattil & Kollegen hat bereits zahlreiche Klagen aus
Falschberatung für VIP 2-Anleger eingereicht.
VIP
Medienfonds
Aktuell:
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 20.01.09 bei einem
anderen Medienfonds ausdrücklich klargestellt, dass ein Anleger
von der beratenden Bank über Rückvergütungen (kick-backs)
aufzuklären ist. Die Commerzbank hat bei den VIP-Fonds 3 und 4
derartige Rückvergütungen erhalten. Mit diesem BGH-Beschluss wird
daher die bereits seit Langem von der Kanzlei Mattil &
Kollegen in den laufenden Klageverfahren vertretene Auffassung zu
einer Schadensersatzverpflichtung der Commerzbank bestätigt.
Zahlreiche Rechtsanwaltskanzleien werden nun in diesem BGH-Beschluss
wieder einen Vorwand finden, Anleger unaufgefordert anzuschreiben.
Wir empfehlen betroffenen Anlegern, sich ihren Rechtsanwalt selbst
auszusuchen und hierbei insbesondere auf die „Leistungsbilanz“
zu achten. Da die Anleger der VIP Medienfonds vor dem Jahre 2006
noch keine Kenntnis von diesen Rückvergütungen gehabt haben dürften,
sind Schadensersatzansprüche gegen die Commerzbank auch noch
nicht verjährt. Hier empfiehlt es sich, von einem Rechtsanwalt
die Verjährung individuell überprüfen zu lassen. Die
Kanzlei Mattil & Kollegen hat schon zahlreiche Urteile gegen
die Commerzbank erstritten: unter anderem wegen fehlerhafter Aufklärung
und Verharmlosung der Verlustrisiken der Anlage und weil die
Anleger nicht über die Provision von über 8 % aufgeklärt
wurden, die die Commerzbank für die Einwerbung der Anleger
erhalten hat. Mittlerweile hat sogar bereits das Oberlandesgericht
München die Commerzbank mehrfach verurteilt, die Commerzbank hat
sogar die Ansprüche eines von der Kanzlei Mattil & Kollegen
vertretenen Anlegers vor dem OLG München bereits anerkannt. Das
ursprüngliche Verkaufsargument, der Anleger würde am Ende der
Laufzeit seine Einlage wieder zurückerhalten, ist schlichtweg
falsch. Die Garantiezahlung fließt nicht an den Anleger, sondern
an den Fonds. Außerdem haben z. B. VIP-4-Anleger die gesamte
Darlehensverbindlichkeit gegenüber der Hypovereinsbank (Zins und
Tilgung) zurückzubezahlen, sodass der Anleger bezogen auf sein
eingesetztes Eigenkapital auf jeden Fall mindestens (!) ca. 40 %
verliert. Rechtsschutzversicherungen sind hierfür grundsätzlich
eintrittspflichtig. Die Deckungsanfrage sollte einem versierten
Rechtsanwalt überlassen werden. Bereits im Oktober 2006 hat die
Kanzlei Mattil & Kollegen Anträge auf Durchführung eines
Musterverfahrens (KapMuG) eingereicht, in dem einheitlich die
Fehlerhaftigkeit des Verkaufsprospekts VIP 4 und die
Prospektverantwortlichkeit der schuldübernehmenden Bank sowie des
Initiators festgestellt werden soll. Zwar muss dennoch jeder
Anleger selbst dafür sorgen, dass seine Ansprüche nicht verjähren,
durch ein derartiges Musterverfahren kann aber erreicht werden,
dass nicht alle Anleger vor den BGH ziehen müssen, sondern dass
dies einheitlich in einem Musterverfahren geschieht und bis zum
Vorliegen einer rechtskräftigen BGH-Entscheidung die anderen
Verfahren in erster Instanz ruhen, ohne weitere Kosten zu
verursachen. Wir informieren Sie gerne unverbindlich.
Übrigens:
Oberlandesgericht
München bestimmt Kanzlei Mattil & Kollegen als Musterklägervertreter
VIP 4 – Ausgang des Musterverfahrens für rund 100.000
Anleger bedeutsam
Vgl.
auch
Juve-Handbuch
2005/2006 (Anwalts-Ranking): Hier ist die Kanzlei Mattil &
Kollegen als häufig empfohlene Kanzlei im Anlegerschutz erwähnt und
u. a. wie folgt beschrieben: "...
laut Auskunft von Mitbewerbern 'wohl führend im Bereich Medienfonds'
..."
Veröffentlichungen
zu VIP:
Vgl.
auch "Die Kanzlei in den Medien"
Hier
finden Sie Informationen zur aktuellen
BGH-Entscheidung zu
Provisionszahlungen (kick-back) an Commerzbank.
WABAG, Trentec + Trentec II AG, Biokraftwerk AG,
Kompact AG
Die Hauptveranwortlichen der Firma WABAG und
deren Projektgesellschaften (Trentec AG, Trentec II AG, BIO-Kraftwerk
Zittau AG, Kompact AG u. a.) wurden in 2001 wegen des Verdachts des
Kapitalanlagebetrugs verhaftet und sind mittlerweile wegen Betrugs zu
langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Im Rahmen der
staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen hat sich ergeben, dass die
Gesellschaften mit übelsten Machenschaften ausgeplündert wurden und
nur ein geringer Teil der eingeworbenen Kundengelder prospektgemäß
investiert wurde. Auch die Vorstände der Projektgesellschaften sind zum
größten Teil vom Landgericht München I wegen Betrugs verurteilt. Der
prominente Rechtsberater der WABAG-Gruppe wurde im April 2004 wegen
Beihilfe zum Betrug strafrechtlich verurteilt. Die Anleger können daher
nach Auffassung der Kanzlei Schadensersatzansprüche gegen ihn geltend
machen.
Weitere
Informationen zur WABAG:
WBB International Ltd. und Agenten
der WBB
Ab Ende der 80er Jahre bis Ende 1998 fiel die WBB aus
Düsseldorf mit ihren "selbstständigen Agenten" über
ahnungslose Kunden her. Mit den üblichen Märchen vom schnellen Profit
und der Verleugnung der damit verbundenen Verlustrisiken ließ sich eine
bislang ungeschätzte Zahl von Anlegern zu Zahlungen an die WBB
verleiten, in dem Glauben, ihr Geld "Börsenprofis" zu
überlassen. Diesseits ist kein Kunde bekannt, der einen Gewinn erzielt
oder auch nur sein Geld zurückerhalten hätte. Die Überprüfung von
Kontounterlagen ergab, dass kein Börsenhandel im Sinne des Kunden
stattfand und die WBB zu keinem Zeitpunkt an irgendeiner Börse
zugelassen war. Es besteht mit anderen Worten keinerlei Nachweis dafür,
dass je eine Mark der Kundengelder an einer Börse investiert wurde. Aus
der Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft ist zu ersehen, dass die
Telefonverkäufer völlig ahnungslose Anfänger waren, die vor Aufnahme
ihrer Tätigkeit noch als Kfz-Mechaniker oder Ähnliches tätig waren
und in 2-Tages-Schulungen erlernt hatten, die Kunden zu belügen. Die
hauptverantwortlichen Hintermänner der WBB sind namentlich bekannt. Da
die Staatsanwaltschaft Düsseldorf die Ermittlungen nicht weiterführte
und zum Abschluss brachte, wird die Kanzlei für geschädigte Anleger
Staatshaftungsansprüche gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen geltend
machen (s. a. Artikel in der Süddeutschen
Zeitung vom 06./07.11.2004).
Hier finden Sie den Beitrag in
französischer Sprache (en Francais).
Westminster Financial Management Ltd.
Die Kanzlei Mattil & Kollegen hat jetzt
für einen geschädigten Anleger der Fa. Westminster ein Urteil vor dem BGH
erstritten, wonach der Hauptvertriebsverantwortliche (Leiter des
Informationsbüros) und der Treuhänderanwalt zum Schadensersatz verurteilt
wurden.
Die Staatsanwaltschaft Koblenz hatte gegen die Verantwortlichen der Firma
Westminster Financial Management Ltd. (Informationsbüro in Hamburg-Marxen)
wegen des Verdachts des Betrugs ermittelt. Insgesamt wurden von Anlegern
seit 1994 ca. 99 Mio. DM einbezahlt, laut Geschäftsbericht 2000 betrug der
Wert des Pools zum 31.12.2000 lediglich noch 5,2 Mio. DM. In laufenden
Zivilverfahren konnte die Firma Westminster Financial Management Ltd. die
Entstehung der von ihr behaupteten Verluste nicht nachweisen, obwohl sie
hierzu verpflichtet ist. Bei Betrachtung der vorliegenden Kontoauszüge
fällt auf, dass - falls überhaupt - ohne erkennbares Konzept wild hin und
her gehandelt wurde, zudem nicht in Asien, und hoch spekulative Geschäfte
wie Penny-Stocks und Optionen (Termingeschäfte) den Schwerpunkt des Handels
bildeten. Der Verbleib der Anlegergelder ist weiterhin unklar. Aufgrund
nicht gewährter Rechtshilfe in HongKong musste die Staatsanwaltschaft die
Ermittlungen wegen Betruges einstellen. Die Fa. Westminster hat im
vergangenen Jahr das Informationsbüro in Hamburg-Marxen aufgelöst und
dieses nach Bangkok verlegt, kürzlich war der Homepage der Firma
Westminster zu entnehmen, dass diese nunmehr insolvent sei. Zum heutigen
Zeitpunkt wird nicht einmal mehr die Internetpräsenz der Fa. Westminster (www.westminster-fm.com)
aufrechterhalten. Es stellte sich heraus, dass die stillen Beteiligungen an
der Fa. Westminster in Deutschland vertrieben worden waren, obwohl die
deutschen kapitalmarktrechtlichen Vorschriften in gröbstem Maße verletzt
wurden und die nach dem Auslandsinvestmentgesetz erforderliche Anzeige
gegenüber der Aufsichtsbehörde unterblieben war.
Ein von der Kanzlei geführtes Verfahren gegen den Leiter des ehemaligen
Informationsbüros in Hamburg-Marxen sowie gegen den Treuhänderanwalt wurde
nunmehr vom BGH zugunsten des geschädigten Anlegers entschieden.
Da die Schadensersatzansprüche der Anleger zum 31.12.2004 zu
verjähren drohen, sollten die Ansprüche rechtzeitig gerichtlich geltend
gemacht werden!
Weitere Informationen zu Westminster Financial
Management Ltd.:
WFS World Financial Services
Ltd./PP Finance Service GmbH
Der Geschäftsführer der Gesellschaft ist von seinem Urlaub nicht
zurückgekehrt, auf gut Deutsch untergetaucht. Ob noch Vermögenswerte
vorhanden sind, wird derzeit überprüft. Die Anleger wollen sich zu
einer Interessengemeinschaft zusammenschließen und prüfen, ob in der
Schweiz ein Arrest auf eventuell noch vorhandenes Vermögen gelegt
werden kann. Durch unser Büro in der Schweiz können entsprechende
Maßnahmen schnellstmöglich umgesetzt werden.
WIBAG
Der Verantwortliche Johann W. wurde von dem Landgericht München bereits
zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Die eingeworbenen Anlegergelder
wurden nicht für Investitionen in Immobilien oder
Unternehmensbeteiligungen eingesetzt, sondern für private Zwecke
verwendet. WiSa
Investments Ltd.
U. a. stille Beteiligung und Aktien der WiSa Investments Ltd. mit
Sitz in England wurden – trotz mangelnder Erlaubnis nach dem
Kreditwesengesetz oder dem Investmentgesetz – an Kapitalanleger
verkauft. Den Kapitalanlegern wurde wahrheitswidrig vorgespielt, die
WiSa Investments Ltd. sei gewinnbringend tätig. Tatsächlich haben die
WiSa Investments Ltd. sowie die gesamte WiSa-Gruppe von Beginn an mit
Verlusten gearbeitet und die eingeworbenen Gesellschaftsmittel großteils
für Privatzwecke der Geschäftsführer und für die laufenden Kosten
der WiSa-Gruppe aufgebraucht. Ein Teil der einbezahlten Gelder ging auch
durch nicht vereinbarten hochspekulativen Handel an der Börse verloren.
Gegen die Verantwortlichen der WiSa-Gruppe wird wegen Betrugs
ermittelt.
Anlegern ist dringend geraten, anwaltliche Hilfe aufzusuchen.
WiRe Zeitschriften und Medien
AG
Der ehemalige Vorstand der WiRe AG wurde vom Landgericht
Göttingen wegen Kapitalanlagebetrugs verurteilt. Einzelheiten zu dem
Vorgang werden wir berichten können, sobald uns das Urteil des
Landgerichts Göttingen vorliegt.
Nach dem Bericht des Insolvenzverwalters wurden die eingeworbenen
Anlegergelder in nicht zu überbietender wirtschaftlicher Inkompetenz
verwendet und es wurde bis zuletzt gegen die Interessen der Gesellschaft
verstoßen. Bereits bei der Gründung ging es den Initiatoren nur um
ihre eigene Bereicherung. Von eingeworbenen DM 37 Mio. wurden rund DM
8,4 Mio. für "Projekt-, Emissions- und Verwaltungskosten"
verwendet. Für Investitionen blieben lediglich DM 15 Mio. Die
ausgewählten Objekte wiederum ließen jedoch kein Konzept erkennen, das
zu einer sinnvollen Anlage der eingeworbenen Kundengelder geführt
hätte. Die Gesellschaft WiRe Industrie- und Immobilienanlagen AG - die
im Prospekt mit Rentabilität, Sicherheit und Liquidität warb - war
alleine auf die Vernichtung von Anlegerkapital ausgerichtet. Bezüglich
des Objekts in Kassel wurde beispielsweise ein Gefälligkeitsgutachten
eines "Sachverständigen" erstellt, das den Verkehrswert mit
DM 1,545 Mio. veranschlagte, obwohl der tatsächliche Wert höchstens
bei einem Drittel liegen dürfte. Die Anleger sollten gegen die
Verantwortlichen die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen
der Erfüllung strafrechtlicher Tatbestände durch einen Rechtsanwalt
prüfen lassen. WOGASY
Finanz AG
Detaillierte Informationen erfolgen in Kürze.
World
Media Fonds I-V (WMF), First/Second Global Motion Picture Fonds (GMPF),
In-Motion AG
Die Frankfurter
Medienfonds sind durch die Insolvenz der garantiegebenden In-motion AG
in Schieflage geraten: hierdurch sollten etwa 75 % der
Nettoproduktionskosten der Fonds abgesichert werden. Zunächst hatten
die Anleger lediglich eine anfängliche Bareinlage von z.B. 48 % (beim
Fonds WMF V) zu leisten. Der Rest der Einlage sollte durch
erwirtschaftete Gewinne aufgefüllt werden, so dass dem Anleger der
Eindruck vermittelt wurde, er müsse die restlichen 52 % seiner Einlage
nicht erbringen. Nun droht den Anlegern eine Nachzahlung der restlichen
Hafteinlage. Nach Auffassung der Kanzlei liegt in dieser fehlerhaften
Verlustrisikodarstellung ein grober Prospektfehler. Die Beteiligungen am
World Media Fonds V wurden zum Großteil von der VIP Vermögensberatung
München GmbH vertrieben. Deren Geschäftsführer Andreas Schmid, der
z.Zt. inhaftierte Initiator der VIP-Medienfonds, fungiert im World Media
Fonds V sogar als Beirat. Wegen der laufenden Verjährungsfristen,
insbesondere auch gegenüber der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die
den jeweiligen Verkaufsprospekt geprüft hat, sollten Anleger
schnellstmöglich anwaltlichen Rat einholen. Rechtsschutzversicherungen
sind hierfür grundsätzlich eintrittspflichtig. Die Deckungsanfrage
sollte man allerdings einem hierin versierten Rechtsanwalt überlassen.
Die Kanzlei verfügt
über umfassende Sachkenntnis zu den Vorgängen und alle relevanten
Unterlagen. Anleger können sich an den sachbearbeitenden Rechtsanwalt
A.Rathgeber wenden.
Vgl.
auch Juve-Handbuch
2005/2006 (Anwalts-Ranking): Hier ist die Kanzlei Mattil &
Kollegen als häufig empfohlene Kanzlei im Anlegerschutz erwähnt und
u. a. wie folgt beschrieben: "...
laut Auskunft von Mitbewerbern 'wohl führend im Bereich
Medienfonds' ..."
Zertifikate
SEB
AG: Die Bank hat Zertifikate, bezogen auf die von Herrn Florian Homm
gemanagten Hedgefonds ausgegeben. Die Zertifikate wurden im Oktober 2007
vorzeitig gekündigt, trotz Fälligkeit im Dezember aber nicht
ausbezahlt. Die SEB AG beruft sich auf eine „Marktstörung“ und
vertröstet die Anleger auf Ende des Jahres 2008. Nach Ansicht der
Kanzlei ist dieses Vorgehen willkürlich und inakzeptabel. Eine
sogenannte Marktstörung kann nicht von Dauer sein. Die Anleger haben
Anspruch auf eine Abrechnung zum Fälligkeitstermin, gegebenenfalls muss
der Zertifikatewert anhand des letzten feststellbaren Kurses ermittelt
werden. Die SEB AG hätte die Zertifikate nicht kündigen dürfen, wenn
sie der Meinung ist, dass ihr eine Wertfeststellung nicht möglich ist.
Die Zertifikateinhaber werden sich gegen die Willkür zur Wehr setzen
und die Auszahlung ihres Guthabens verlangen.
Die SEB AG leistet keine Zahlungen aus den Homm Zertifikaten, obwohl
diese seit Dezember 2007 fällig sind. Eine Marktstörung liegt nach
Ansicht der Kanzlei nicht vor, vorsorglich werden aber
Prospekthaftungsansprüche geltend gemacht, da der Prospekt hinsichtlich
der Abrechnung unklar und willkürlich ist. Im Falle der Geltendmachung
von Prospekthaftungsansprüchen ist der Anleger so zu stellen, als wenn
er das Zertifikat nicht erworben hätte (Zahlung des Kaufpreises).
Achtung: Die Prospekthaftungsansprüche unterliegen einer kurzen Verjährung.
Lehman
Brothers: Viele Anleger müssen nun feststellen, dass ihre
Zertifikate so viel wert sind wie die Bonität des Emittenten. Der Fall
Lehman Brothers hat dies besonders deutlich gemacht. Die
Zertifikate-Inhaber können ihre Ansprüche in dem Insolvenzverfahren
der Lehman Brothers Holdings AG sowie gegenüber der US-Entschädigungsbehörde
vorsorglich geltend machen. Gegebenenfalls kommt auch eine
Vermittlerhaftung in Betracht, sofern Informations- oder Aufklärungspflichten
verletzt wurden.
Zu Zertifikaten siehe: Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) vom
31.01.2008 (auf dieser Homepage unter „Die Kanzlei in Medien“) und
der Artikel in der Fachzeitschrift „Wertpapiermitteilungen“ 18/2007
(auf dieser Homepage unter „Veröffentlichungen“).
Die
Kanzlei Mattil & Kollegen hat bereits im Juni 2007 – zu einem
Zeitpunkt, als das Thema Zertifikate noch von niemandem als Problem
erkannt wurde – in mehreren Schreiben an Abgeordnete und
Fachministerien darauf hingewiesen, welche Sprengkraft das Produkt
Zertifikate aufweist und dass gesetzgeberische Maßnahmen erforderlich
erscheinen. Die Problematik wurde zwar von einigen Abgeordneten
aufgegriffen, jedoch erfolgten keine Konsequenzen auf gesetzgeberischer
Ebene.
Verfassungsbeschwerde
– Zertifikate: Frau
Hannelore S. erwarb auf Empfehlung ihrer Hausbank Zertifikate u. a.
der Lehman Brothers. Über die Risiken wurde sie nicht aufgeklärt
– sie hielt die Zertifakte für eine sichere Kapitalanlage.
Aufgrund der Insolvenz der Lehman Brothers sind die Papiere wertlos.
Frau S. wurde falsch beraten und hat einen Großteil ihrer
Ersparnisse verloren. Frau S. ist 68 Jahre alt und Rentnerin.
Das
Finanzmarktstabilisierungsgesetz (FmstG) sieht drei Maßnahmen der
Bankenstabilisierung vor: die Rekapitalisierung, Gewährung von Bürgschaften/Garantien
sowie die sog. Risikoübernahme. Die Risikoübernahme beinhaltet die
Möglichkeit der Bankinstitute, ihre "Risikopositionen"
(also wertlose oder im Wert gefallene Wertpapiere) an einen
Sonderfonds zu verkaufen. Frau S. und 50.000 weitere Lehman-Anleger
haben diese Möglichkeit nicht. Sie müssen ihren Verlust selbst
tragen.
Nach
Ansicht der Kanzlei verstößt das Gesetz, insbesondere § 8 (Risikoübernahme)
gegen Art. 3 des Grundgesetzes (GG). Art. 3 GG
verlangt, dass der Gesetzgeber vergleichbare Sachverhalte gleich
behandelt. Ein Gesetz, das den Gleichheitsgrundsatz verletzt, benötigt
eine besondere Rechtfertigung. Diese liegt nach Ansicht der Kanzlei
nicht vor. Frau S. möchte genau so behandelt werden wie die Banken:
Sie will ihre Risikoposition – wertlose Papiere, die ihre Existenz
gefährden – an den Staat verkaufen dürfen.
(Stand:
30.07.2010)
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