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Nachschusspflicht
bei geschlossenen Fonds
Der
Bundesgerichtshof (BGH) hat am 04.07.2005 entschieden, dass
Nachschüsse von den Gesellschaftern einer GbR nur dann verlangt
werden können, "wenn die gesellschaftvertragliche Bestimmung
eindeutig ist und Ausmaß und Umfang der möglichen zusätzlichen
Belastung erkennen lässt". Dies erfordere die Angabe einer
Obergrenze oder sonstiger Kriterien (AZ: II ZR 354/03).
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