Nachschusspflicht bei geschlossenen Fonds

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 04.07.2005 entschieden, dass Nachschüsse von den Gesellschaftern einer GbR nur dann verlangt werden können, "wenn die gesellschaftvertragliche Bestimmung eindeutig ist und Ausmaß und Umfang der möglichen zusätzlichen Belastung erkennen lässt". Dies erfordere die Angabe einer Obergrenze oder sonstiger Kriterien (AZ: II ZR 354/03).