Oberlandesgericht
München bestimmt Kanzlei Mattil & Kollegen als Musterklägervertreter
VIP 4 –
Ausgang des Musterverfahrens für rund 100.000 Anleger leasingähnlicher
Medienfonds mit Schuldübernahmekonstruktion bedeutsam
Das
Oberlandesgericht München (OLG) hat mit Beschluss vom 03.04.09 im
Kapitalanlegermusterverfahren (KapMuG) über den Verkaufsprospekt
des Münchner Medienfonds VIP 4 nun den Musterkläger bestimmt:
Es
handelt sich dabei um einen von der Münchner Kanzlei Mattil &
Kollegen vertretenen Anleger, der sich im Jahre 2004 mit 1,8 Mio.
€ an dem Medienfonds VIP 4 beteiligt hatte. Im Verfahren dieses
Anlegers wird nun stellvertretend für alle deutschlandweit
klagenden VIP 4-Anleger rechtsverbindlich festgestellt werden, ob der
Verkaufsprospekt VIP 4 fehlerhaft ist und ob der Initiator Andreas
Schmid und die garantiegebende HypoVereinsbank AG hierfür
prospektverantwortlich sind. Der VIP Medienfonds 4 war einer der
ersten Medienfonds, bei dem die Finanzverwaltung die Schuldübernahmekonstruktion
beanstandet und daher die Verlustzuweisungen aberkannt hatte. Das
Musterverfahren dürfte daher für zahlreiche Medienfondsanleger von
entscheidender Bedeutung sein. Denn in dem VIP 4-Musterverfahren
wird auch die Frage zu klären sein, ob der Anleger über die
steuerschädliche Konstruktion im Prospekt hätte aufgeklärt werden
müssen. Die Negativschlagzeilen der letzten Wochen wegen der
generellen Beanstandung von leasingähnlichen Medienfonds mit
zugrundeliegender Schuldübernahme durch die bayerische
Finanzverwaltung haben viele Anleger verunsichert.
Mehrere
Kanzleien hatten sich mit den von ihnen vertretenen Anlegern darum
bemüht, den VIP 4-Musterkläger stellen zu dürfen. Die
Entscheidung über die Bestimmung des Musterklägers durch das
Oberlandesgericht München war lange Zeit durch die HypoVereinsbank
blockiert worden. Diese hatte einen Befangenheitsantrag gegen den
Vorsitzenden des speziell für derartige Musterverfahren zuständigen
Senats des OLG München gestellt. Nachdem dieser Befangenheitsantrag
gescheitert war, konnte nun der KapMuG-Senat des OLG München das
Verfahren weiter betreiben und den Musterkläger bestimmen.
Rechtsanwältin Katja Fohrer von der Münchner Kanzlei Mattil &
Kollegen hatte bereits im November 2006 die ersten
Musterfeststellungsanträge klagender Anleger in Verbindung mit
Schadensersatzklagen u. a. aus Prospekthaftung gegen den Initiator
des VIP Medienfonds 4 sowie die garantiegebende Bank bei Gericht
eingereicht.
In
dem Musterverfahren wird das OLG München nun über eine ganze Reihe
von Prospektfehlern, die Rechtsanwältin Katja Fohrer aus der
Kanzlei Mattil & Kollegen moniert, entscheiden müssen.
Insbesondere soll die Höhe der Risikoabsicherung in Bezug auf das
vom Anleger eingesetzte Kapital sowie die Höhe der tatsächlich in
den Film fließenden Anlegergelder falsch angegeben sein. Außerdem
ist der Prospekt nach Auffassung von Rechtsanwältin Katja Fohrer,
die etwa 300 Anleger der VIP-Medienfonds vertritt, deshalb falsch,
weil nicht darauf hingewiesen wird, dass die steuerliche
Konstruktion in keinster Weise gesichert sei.
„Auf
diese Weise kann erreicht werden, dass nicht alle Kläger
kostspielige Verfahren durch drei Instanzen bis zum
Bundesgerichtshof finanzieren müssen und die Gerichte durch die
Massenverfahren lahm gelegt werden. Stattdessen können in nur einem
Musterverfahren für alle Beteiligten Zeit und Kosten gespart werden“, so die auf die Vertretung geschädigter
Medienfondsanleger spezialisierte Fachanwältin für Bank- und
Kapitalmarktrecht Katja Fohrer.
An
dem Fonds VIP 4 hatten sich etwa 7.500 Anleger mit insgesamt etwa 400
Mio. Euro beteiligt.