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Haftungsbeschränkung
durch Gründung einer Ltd.?
Zur Zeit ist die Gründung einer britischen
Limited (Ltd.) ein beliebtes Thema, um damit die Gründungsformalitäten
und Kosten einer deutschen GmbH zu vermeiden. Die Limited birgt jedoch
erhebliche Haftungsrisiken, die offenbar einige "Berater" nicht
bedenken. Die Haftungsbeschränkung besteht nur, solange keine
Überschuldung vorliegt. Bei einer Einlage von nur einem Pfund ist die
Gesellschaft von Anfang an überschuldet und insolvent. Der Gesellschafter
kann daher persönlich haften. Das englische Insolvenzrecht sieht ohnehin
eine stärkere persönliche Haftung der Gesellschaft vor (siehe Finanztest
Nr. 6, Juni 2004).
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