Haftungsbeschränkung durch Gründung einer Ltd.?

Zur Zeit ist die Gründung einer britischen Limited (Ltd.) ein beliebtes Thema, um damit die Gründungsformalitäten und Kosten einer deutschen GmbH zu vermeiden. Die Limited birgt jedoch erhebliche Haftungsrisiken, die offenbar einige "Berater" nicht bedenken. Die Haftungsbeschränkung besteht nur, solange keine Überschuldung vorliegt. Bei einer Einlage von nur einem Pfund ist die Gesellschaft von Anfang an überschuldet und insolvent. Der Gesellschafter kann daher persönlich haften. Das englische Insolvenzrecht sieht ohnehin eine stärkere persönliche Haftung der Gesellschaft vor (siehe Finanztest Nr. 6, Juni 2004).