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KG
aus Liechtenstein
Eine
in dem Staat Liechtenstein gegründete Kapitalgesellschaft ist in
einem Vertragsstaat des EWR-Abkommens – unabhängig von dem Ort
ihres tatsächlichen Verwaltungssitzes – in der Rechtsform
anzuerkennen, in der sie gegründet wurde (siehe BGH vom 19.09.2005
– II ZR 372/03).
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