KG aus Liechtenstein

Eine in dem Staat Liechtenstein gegründete Kapitalgesellschaft ist in einem Vertragsstaat des EWR-Abkommens – unabhängig von dem Ort ihres tatsächlichen Verwaltungssitzes – in der Rechtsform anzuerkennen, in der sie gegründet wurde (siehe BGH vom 19.09.2005 – II ZR 372/03).