(vgl.
auch KGAL)
Die Bayerische Finanzverwaltung hat im Frühjahr 2009 mitgeteilt,
dass die steuerliche Konzeption vieler Filmfonds mit sog. Schuldübernahmekonstruktion
steuerlich nicht anerkannt wird, sodass zahlreiche
Medienfondsanleger der Fondsanbieter KGAL, LHI und Hannover
Leasing mit erheblichen Steuernachzahlungen zu rechnen haben. Beim
KGAL Fonds 131 ist die Betriebsprüfung bereits abgeschlossen, den
Anlegern stehen immense Steuernachzahlungen bevor. Nach Auffassung
der Finanzverwaltung sind die garantierten Schlusslizenzzahlungen
im Erstjahr zu aktivieren, wodurch sich eine erhebliche
Reduzierung der im Erstjahr geltend gemachte Verluste ergibt.
Auf
Fondsebene haben die Fonds zudem mit einer erheblichen
Gewerbesteuer - und Zinsnachzahlung zu rechnen. Bei diesen leasingähnlichen
Filmfonds mit Schuldübernahme einer deutschen Großbank (sog.
Defeasence-Fonds) gibt es jedoch nicht nur ein steuerliches
Problem, sondern meistens wurden die Fonds den Anlegern auch unter
einer Verharmlosung des tatsächlich bestehenden Verlustrisikos
verkauft. Den meisten Anlegern wurde von ihrer Hausbank erzählt,
ihre Einlage sei abgesichert und man könne nichts verlieren.
Diese Aussage ist jedoch falsch.
Die Kanzlei Mattil & Kollegen
empfiehlt daher dringend, Schadensersatzansprüche aus
fehlerhafter Anlageberatung prüfen zu lassen. Die Kanzlei Mattil
& Kollegen konnte bereits bei den Filmfonds VIP 3 und 4, die
ebenfalls eine entsprechende
Defeasance-Konstruktion wie die Filmfonds o.g. Anbieter aufweisen,
zahlreiche Urteile gegen die beratende Bank wegen fehlerhafter
Anlageberatung erstreiten. Sofern die Beteiligung fremdfinanziert
ist, sollte der Anleger überprüfen lassen, ob die Möglichkeit
des Darlehenswiderrufs besteht: Der BGH hat hierzu entschieden,
dass die fremdfinanzierende Bank in Fällen einer nicht
ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung dem Anleger den gesamten
Zeichnungsbetrag zurückzuzahlen hat. Es wird auf die laufenden
Verjährungsfristen hingewiesen! Die Anleger sollten sich nicht
durch den Fondsinitiator beschwichtigen und zum Zuwarten bewegen
lassen, sondern anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Die Kanzlei
Mattil & Kollegen gibt gerne eine unverbindliche Ersteinschätzung
Ihrer Unterlagen ab.