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BGH-Entscheidung
zu Provisionszahlungen (kick-back) an Commerzbank
Der
BGH hat mit Beschluss vom 20.1.09, Az. XI ZR 510/07,
klargestellt, dass auch bei der Vermittlung von Medienfonds die
beratende Bank Vermittlungsprovisionen, die sie vom Fondsinitiator
erhält, offenzulegen hat. Sofern der Anleger von der beratenden
Bank nicht vorab über den Erhalt von Rückvergütungen
informiert wird, haftet sie dem Anleger auf Schadensersatz. Dieses
Urteil ist in einem Medienfonds CFB 140 gegen die Commerbank AG
ergangen. Die Commerzbank-Tochter CFB Commerz Fonds
Beteiligungsgesellschaft mbH hat nicht nur Medienfonds herausgegeben
(Z.B. CFB 140, 110, 117), sondern auch Schiffs- und Immobilienfonds,
die überwiegend durch die Commerzbank AG vertrieben wurden. Auch im
Zusammenhang mit weiteren Medienfonds (z.B. VIP 3 und 4) hat die
Commerzbank die Anleger nicht über Rückvergütungen
informiert.
Rechtsanwältin
Fohrer aus der Kanzlei Mattil und Kollegen sieht ihre bereits seit
langem in den laufenden VIP-Klageverfahren vertretene Auffassung nun
bestätigt. und rät v.a. Commerzbank-Kunden, mit
anwaltlicher Hilfe überprüfen zu lassen, ob auch in ihrem Fall die
Möglichkeit einer Inanspruchnahme der Commerzbank auf
Schadensersatz besteht. Da z.B. bei den VIP-Medienfonds die
Anleger nichts von dieser Provisionsvereinbarung wussten, dürften
die Ansprüche gegen die Commerzbank AG noch nicht verjährt
sein. Entgegen anderslautender Behauptungen ist es derzeit aber
nicht etwa so, dass die Commerzbank nun breitflächig
Vergleiche abschliessen würde, ohne dass die VIP-Anleger klagen müssten. Im
Gegenteil: in laufenden Klageverfahren wehrt sich die Commerzbank
auch nach Verkündung des o.g. BGH-Urteils weiterhin. Lockangebote
verschiedener Anwaltskanzleien, die sich nun standeswidrig und unter
Verletzung des Datenschutzgesetzes(!!!) mit Rundschreiben direkt an
die VIP-Anleger wenden, sollten daher unbedingt einer sehr
kritischen Prüfung unterzogen werden!
Die
Kanzlei Mattil & Kollegen konnte wegen der nicht offengelegten Rückvergütungen bei
den VIP-Medienfonds bereits zahlreiche Urteile gegen die
Commerzbank zugunsten der Anleger erstreiten.
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