KGAL  

Beim KGAL Fonds 131 ist die Betriebsprüfung seit Ende April 2009 abgeschlossen: Die Anleger dieses Medienfonds haben mit erheblichen Steuernachzahlungen in den nächsten Wochen zu rechnen. Fest steht, dass die Verlustzuweisungen für das Jahr 2000 lediglich noch in Höhe von 13 % statt der ursprünglichen 100 % anerkannt werden. Der Barwert der Schuldübernahmezahlungen muss im ersten Jahr des Fonds aktiviert werden. Die Anleger haben daher mit hohen Steuernachzahlungen auf die Einkommensteuer zu rechnen, außerdem droht der Fondsgesellschaft die Nachzahlung von zusätzlicher Gewerbesteuer und Zinsen. Laut KGAL hat ein Anleger mit einer Zeichnungssumme von 50.000,00 € im Spitzensteuersatz eine Steuernachzahlung von 21.504,00 € angekündigt. Hinzukommen nach Angabe von KGAL Zinsen in Höhe von etwa 8.557,00 €. Eine für demnächst geplante Ausschüttung hat KGAL ausgesetzt, damit der Fonds die anfallende Gewerbesteuer und die Kosten eines etwaigen Finanzgerichtsverfahrens zahlen kann. Anlegern dieses Medienfonds wird empfohlen, sich anwaltlichen Rat zu suchen. Möglicherweise wurden Sie über die steuerliche Situation vor Fondsbeitritt getäuscht, möglicherweise wurden Sie über Risiken der Beteiligung nicht zutreffend aufgeklärt.

Auch  andere KGAL-Medienfonds mit entsprechender Schuldübernahmekonstruktion haben ebenso wie  LHI und Hannover Leasing-Medienfonds dieses Schicksal zu befürchten (vgl. auch Hannover Leasing).