KGAL
Beim
KGAL Fonds 131 ist die Betriebsprüfung seit Ende April 2009
abgeschlossen: Die Anleger dieses Medienfonds haben mit
erheblichen Steuernachzahlungen in den nächsten Wochen zu rechnen.
Fest steht, dass die Verlustzuweisungen für das Jahr 2000 lediglich
noch in Höhe von 13 % statt der ursprünglichen 100 %
anerkannt werden. Der Barwert der Schuldübernahmezahlungen muss im
ersten Jahr des Fonds aktiviert werden. Die Anleger haben daher mit
hohen Steuernachzahlungen auf die Einkommensteuer zu rechnen, außerdem
droht der Fondsgesellschaft die Nachzahlung von zusätzlicher
Gewerbesteuer und Zinsen. Laut KGAL hat ein Anleger mit einer
Zeichnungssumme von 50.000,00 € im Spitzensteuersatz eine
Steuernachzahlung von 21.504,00 € angekündigt. Hinzukommen
nach Angabe von KGAL Zinsen in Höhe von etwa 8.557,00 €.
Eine für demnächst geplante Ausschüttung hat KGAL ausgesetzt,
damit der Fonds die anfallende Gewerbesteuer und die Kosten eines
etwaigen Finanzgerichtsverfahrens zahlen kann. Anlegern dieses
Medienfonds wird empfohlen, sich anwaltlichen Rat zu suchen. Möglicherweise
wurden Sie über die steuerliche Situation vor Fondsbeitritt getäuscht,
möglicherweise wurden Sie über Risiken der Beteiligung nicht
zutreffend aufgeklärt.
Auch andere
KGAL-Medienfonds mit entsprechender Schuldübernahmekonstruktion
haben ebenso wie LHI und Hannover Leasing-Medienfonds dieses
Schicksal zu befürchten (vgl. auch Hannover Leasing).