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Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz
(KapMuG)
Das Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz
(KapMuG) tritt am 01.11.2005 in Kraft. Das KapMuG sieht die Einführung von Musterverfahren vor, in dem die
Klagen von Anlegern gebündelt werden. Jeder geschädigte Anleger kann, wenn er
einen Schadensersatzanspruch wegen falscher Kapitalmarktinformationen
gerichtlich geltend macht, die Einleitung eines solchen Verfahrens beantragen.
Der Antrag wird vom Gericht (Landgericht am Sitz des Unternehmens) in einem
neuen Klageregister im Elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht. Werde mehr
als 10 identische Feststellungsanträge in verschiedenen Rechtsstreiten zur
Klärung der selben Rechtsfrage erhoben, holt das Prozessgericht beim
übergeordneten OLG einen Musterentscheid ein. Während der Anhängigkeit des
Musterverfahrens beim OLG werden die Rechtsstreite der geschädigten
Kapitalanleger ausgesetzt. Das OLG bestimmt einen Kläger von Amts wegen zum
Musterkläger, alle übrigen Kläger werden zu dem Verfahren beigeladen, sodass
der Anspruch auf rechtliches Gehör gesichert ist.
Der rechtskräftige
Musterentscheid bindet den Musterkläger, den Musterbeklagten sowie die übrigen
Kläger aufgrund ihrer Beiladung. Die anfallenden Kosten werden später im
Verhältnis der geltend gemachten Forderungen auf die einzelnen Prozessverfahren
verteilt (siehe auch Kapitalmarkt
intern "Special" vom 01.09.2005).
Das
Musterverfahren hat einen großen Haken: Jeder Anleger muss, um eine
Verjährung von Ansprüchen zu hemmen, eine Klage bei Gericht
einreichen. Anlass des Musterverfahrensgesetzes waren u. a. die
etwa 15.000 Klagen von Telekom-Aktionären, die im Frühjahr 2003
eingereicht wurden. Wenn vor zwei Jahren das Musterverfahrensgesetz
bereits in Kraft gewesen wäre, hätten trotzdem 15.000 Klagen
eingereicht werden müssen, da die Ansprüche sonst verjährt wären!
Der Gesetzgeber hätte das Problem solcher Massenverfahren viel besser
durch eine Abschaffung der sechsmonatigen Verjährungsfrist lösen
können. In diesem Fall hätten die Anleger den Ausgang erster
Verfahren entspannt abwarten können.
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