Kapitalmarktinformationshaftungsgesetz

Nach der parlamentarischen Sommerpause soll der Entwurf für das Gesetz auf den Weg gebracht werden. Bislang haben die Aktionäre nach dem Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) nur das Recht, die Gesellschaft aufzufordern, gegen andere Unternehmensorgane Schadensersatzansprüche zu stellen. Mit dem Kapitalmarktinformationshaftungsgesetz soll nun die Außenhaftung geregelt werden. Bislang gibt es keinen direkten Zugriff der Anleger auf Vorstände und Aufsichtsräte bei vorsätzlich oder grob fahrlässig falschen Angaben zur Lage des Unternehmens. Offen ist, ob sich falsche Angaben nur auf pflichtgemäße Auskünfte wie Reden auf Hauptversammlungen oder ad hoc Mitteilungen beziehen oder beispielsweise auch Interviews mit einbeziehen.