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Kapitalmarktinformationshaftungsgesetz
Nach der parlamentarischen
Sommerpause soll der Entwurf für das Gesetz auf den Weg gebracht werden.
Bislang haben die Aktionäre nach dem Gesetz zur Unternehmensintegrität und
Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) nur das Recht, die Gesellschaft
aufzufordern, gegen andere Unternehmensorgane Schadensersatzansprüche zu
stellen. Mit dem Kapitalmarktinformationshaftungsgesetz soll nun die
Außenhaftung geregelt werden. Bislang gibt es keinen direkten Zugriff der
Anleger auf Vorstände und Aufsichtsräte bei vorsätzlich oder grob fahrlässig
falschen Angaben zur Lage des Unternehmens. Offen ist, ob sich falsche Angaben
nur auf pflichtgemäße Auskünfte wie Reden auf Hauptversammlungen oder ad hoc
Mitteilungen beziehen oder beispielsweise auch Interviews mit einbeziehen.
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