Hannover
Leasing
(vgl.
auch KGAL )
Die Bayerische Finanzverwaltung hat im Frühjahr 2009 mitgeteilt,
dass die steuerliche Konzeption vieler Filmfonds mit sog. Schuldübernahmekonstruktion
steuerlich nicht anerkannt wird, sodass zahlreiche
Medienfondsanleger der Fondsanbieter KGAL, LHI und Hannover Leasing
mit erheblichen Steuernachzahlungen zu rechnen haben.
Beim KGAL
Fonds 131 ist die Betriebsprüfung bereits abgeschlossen, den
Anlegern stehen immense Steuernachzahlungen bevor. Nach Auffassung
der Finanzverwaltung sind die garantierten Schlusslizenzzahlungen im
Erstjahr zu aktivieren, wodurch sich eine erhebliche Reduzierung der
im Erstjahr geltend gemachte Verluste ergibt. Auf Fondsebene haben
die Fonds zudem mit einer erheblichen Gewerbesteuer- und
Zinsnachzahlung zu rechnen.
Bei diesen leasingähnlichen Filmfonds
mit Schuldübernahme einer deutschen Großbank (sog.
Defeasence-Fonds) gibt es jedoch nicht nur ein steuerliches Problem,
sondern meistens wurden die Fonds den Anlegern auch unter einer
Verharmlosung des tatsächlich bestehenden Verlustrisikos verkauft.
Den meisten Anlegern wurde von ihrer Hausbank erzählt, ihre Einlage
sei abgesichert und man könne nichts verlieren. Diese Aussage ist
jedoch falsch.
Die Kanzlei Mattil & Kollegen empfiehlt daher
dringend, Schadensersatzansprüche aus fehlerhafter Anlageberatung
prüfen zu lassen. Die Kanzlei Mattil & Kollegen konnte bereits
bei den Filmfonds VIP 3 und 4, die ebenfalls eine
entsprechende Defeasance-Konstruktion wie die Filmfonds o.g.
Anbieter aufweisen, zahlreiche Urteile gegen die beratende Bank
wegen fehlerhafter Anlageberatung erstreiten. Sofern die Beteiligung
fremdfinanziert ist, sollte der Anleger überprüfen lassen, ob die
Möglichkeit des Darlehenswiderrufs besteht: der BGH hat hierzu
entschieden, dass die fremdfinanzierende Bank in Fällen einer nicht
ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung dem Anleger den gesamten
Zeichnungsbetrag zurückzuzahlen hat. Es wird auf die laufenden Verjährungsfristen
hingewiesen! Die Anleger sollten sich nicht durch den Fondsinitiator
beschwichtigen und zum Zuwarten bewegen lassen, sondern anwaltliche
Hilfe in Anspruch nehmen. Die Kanzlei Mattil & Kollegen gibt
gerne eine unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Unterlagen ab.