Hannover Leasing 

(vgl. auch KGAL ) 
Die Bayerische Finanzverwaltung hat im Frühjahr 2009 mitgeteilt, dass die steuerliche Konzeption vieler Filmfonds mit sog. Schuldübernahmekonstruktion steuerlich nicht anerkannt wird, sodass zahlreiche Medienfondsanleger der Fondsanbieter KGAL, LHI und Hannover Leasing mit erheblichen Steuernachzahlungen zu rechnen haben. 

Beim KGAL Fonds 131 ist die Betriebsprüfung bereits abgeschlossen, den Anlegern stehen immense Steuernachzahlungen bevor. Nach Auffassung der Finanzverwaltung sind die garantierten Schlusslizenzzahlungen im Erstjahr zu aktivieren, wodurch sich eine erhebliche Reduzierung der im Erstjahr geltend gemachte Verluste ergibt. Auf Fondsebene haben die Fonds zudem mit einer erheblichen Gewerbesteuer- und Zinsnachzahlung zu rechnen. 

Bei diesen leasingähnlichen Filmfonds mit Schuldübernahme einer deutschen Großbank (sog. Defeasence-Fonds) gibt es jedoch nicht nur ein steuerliches Problem, sondern meistens wurden die Fonds den Anlegern auch unter einer Verharmlosung des tatsächlich bestehenden Verlustrisikos verkauft. Den meisten Anlegern wurde von ihrer Hausbank erzählt, ihre Einlage sei abgesichert und man könne nichts verlieren. Diese Aussage ist jedoch falsch. 

Die Kanzlei Mattil & Kollegen empfiehlt daher dringend, Schadensersatzansprüche aus fehlerhafter Anlageberatung prüfen zu lassen. Die Kanzlei Mattil & Kollegen konnte bereits bei den Filmfonds VIP 3 und 4, die ebenfalls  eine  entsprechende Defeasance-Konstruktion wie die Filmfonds o.g. Anbieter aufweisen, zahlreiche Urteile gegen die beratende Bank wegen fehlerhafter Anlageberatung erstreiten. Sofern die Beteiligung fremdfinanziert ist, sollte der Anleger überprüfen lassen, ob die Möglichkeit des Darlehenswiderrufs besteht: der BGH hat hierzu entschieden, dass die fremdfinanzierende Bank in Fällen einer nicht ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung dem Anleger den gesamten Zeichnungsbetrag zurückzuzahlen hat. Es wird auf die laufenden Verjährungsfristen hingewiesen! Die Anleger sollten sich nicht durch den Fondsinitiator beschwichtigen und zum Zuwarten bewegen lassen, sondern anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Die Kanzlei Mattil & Kollegen gibt gerne eine unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Unterlagen ab.