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Unternehmens-
und Handelsregister in Deutschland
Am 01.01.2007 ist das Gesetz über Elektronische
Handelsregister sowie Unternehmensregister in Kraft getreten. Anleger
und sonstige Interessierte können künftig unter www.unternehmensregister.de
wesentliche publikationspflichtige Daten eines Unternehmens online
abrufen.
Für die Veröffentlichung der Jahresabschlüsse
sind künftig nicht mehr die Handelsregister, sondern der
elektronische Bundesanzeiger zuständig. Die Neuregelung betrifft
Jahresabschlüsse und Konzernabschlüsse für nach dem 31.12.2005
beginnende Geschäftsjahre.
Bisher war die Beschaffung von Jahresabschlüssen
und publizitätspflichtigen Daten eines Unternehmens mühsam, da diese
über verschiedene Informationsquellen schriftlich angefordert werden
mussten. Durch die gesetzliche Änderung, die auf der Umsetzung der
entsprechenden EU-Richtlinie beruht, ergeben sich erhebliche
Erleichterungen, die Anleger nutzen sollten, bevor sie
Unternehmensanteile, wie z. B. Aktien, erwerben.
Für den Kapitalmarkt relevante Informationen
sind sämtlichen Anlegern in Europa zugänglich zu machen. Deutsche
Anleger z. B. erhalten durch die neue Richtlinie besseren Zugang zu
Informationen beispielsweise über französische Finanzinstrumente.
Die Kanzlei Mattil & Kollegen begrüßt diese wichtige und
notwendige Schaffung eines einheitlichen Informationsmarktes für die
Verwirklichung eines Europäischen Kapitalmarktes.
Folgende Publizitätspflichten des Emmittenten
sind erfasst:
Die Wahl des Herkunftsstaates, Ad hoc Mitteilungen, directors dealings,
Veröffentlichung der Stimmrechtsanteile und die Veröffentlichung der
Internetadresse, auf der die Finanzberichte (Jahres-,
Halbjahresfinanzberichte, Zwischenmitteilungen) abgerufen werden können.
Einzelheiten finden sich im Wertpapierhandelsgesetz und der
Wertpapierhandelsanzeige- und Insiderverzeichnisverordnung sowie im
Handelsgesetzbuch.
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