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Anteile
an geschlossenen Fonds
Der
deutsche Gesetzgeber plant, den Anwendungsbereich der Richtlinie über
Märkte in den Finanzinstrumenten (MiFID) auch auf geschlossene Fonds
auszuweiten. Dies würde bedeuten, dass die Transparenz-,
Wohlverhaltens-, Aufklärungs- und Erlaubnispflichten nach dem WpHG
und dem KWG, die bisher schon für Wertpapiere und Finanzinstrumente
gelten, auch bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit geschlossenen
Fonds anzuwenden sein werden. Anteile an geschlossenen Fonds (GbR,
OHG, KG) sind zwar nicht an einem Kapitalmarkt handelbar (Definition
der Richtlinie in Artikel 4 Nr. 18), doch kann der Gesetzgeber den
Begriff des Wertpapiers weiter fassen.
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