|
Gerichtliche
Zuständigkeit und Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in
Zivil- und Handelssachen
Verordnung (EG) Nr.
44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche
Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in
Zivil- und Handelssachen.
Die Verordnung hat zum Ziel
die Festlegung der gerichtlichen Zuständigkeit in den durch die
Verordnung gebundenen Mitgliedstaaten und die Erleichterung der
Anerkennung und der zügigen Vollstreckung von Entscheidungen,
öffentlichen Urkunden und Prozessvergleichen.
Im
Gegensatz zu der Vollstreckung unbestrittener Forderungen (Verordnung Nr.
805/2004) muss bei dem jeweils zuständigen Gericht (in Deutschland die
Landgerichte) ein Antrag gestellt werden, das Urteil des anderen
Mitgliedsstaates mit der Vollstreckungsklausel zu versehen.
Text der Verordnung
|