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FINANZtest 5/2002:
Andersens Märchen Immer
häufiger sind bekannte Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in die Finanzskandale
großer Unternehmen verwickelt. Dubiose Buchhaltungspraktiken werden von den
Prüfern nicht erkannt oder bewusst übersehen. Zum Schaden vieler Anleger, die
den Unternehmen aufgrund der positiven Testate ihr Geld anvertrauen. Dass
Prüfsiegel von Wirtschaftsprüfern ordentliches Haushalten eines Unternehmens
garantieren, ist ein weit verbreiteter Irrglaube unter Anlegern. Das Siegel
bestätigt nur, dass ein Unternehmen seine Lage im Jahresabschluss und im so
genannten Lagebericht zutreffend dargestellt hat. Wird beispielsweise im
Lagebericht auf die drohende Pleite hingewiesen, gibt es für den
Wirtschaftsprüfer keinen Grund, den Bestätigungsvermerk - auch Testat genannt-
einzuschränken oder gar zu versagen. Schlecht für Anleger, gut
für die Unternehmensleitung. Die nutzt das positive Testat nämlich als Beleg
dafür, dass im Hause alles in Ordnung ist, und bildet das Siegel im Prospekt
ab. Das Geld einzusammeln fällt dann leichter. Was
Wirtschaftsprüfer mit schlampigen Prüfungen anrichten können, bekamen
Hunderte von Mitarbeitern des amerikanischen Energiekonzerns Enron gerade aufs
bitterste zu spüren. Sie vertrauten auf die Jahr für Jahr von der
fünftgrößten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft der Welt, Arthur Andersen,
ausgestellten und uneingeschränkten Prüfvermerke und kauften die Aktien des
Unternehmens für ihre Altersvorsorge. Ein Fehler, wie sie heute wissen. Abmahnung
für KPMG Der Enron-Skandal ist nur ein Fall von vielen, in
dem eine Wirtschaftsprüfgesellschaft danebenlag. Auch in Deutschland häufen
sich die Fälle, in denen Prüfer die Manipulationen der Unternehmenschefs
entweder nicht entdecken oder in denen sie die "kreative Buchführung"
der Unternehmensleitung aktiv unterstützen, etwa um lukrative Beraterverträge
nicht zu verlieren. Im März 2002 erhielt die KPMG, die mit einem
Umsatz von 11,7 Milliarden Dollar die Nummer drei der Welt ist, einen Rüffel
von der deutschen Bankenaufsicht. Die Kontrolle der angeschlagenen
Bankgesellschaft Berlin durch die Prüfer der KPMG war danach mangelhaft. Jochen
Sanio, Präsident des Bundesaufsichtsamts für das Kreditwesen in Bonn, mahnte
die Bilanzprüfer der Bankgesellschaft und ihrer Töchter Landesbank sowie
Berlin Hyp ab. Abgemahnt wurden auch Branchenprimus Price Waterhouse-Coopers und
Deloitte Toche Tohmatsu, weltweit die Nummer zwei. Prüfung
nur mit Stichproben Unisono geben gescholtene Prüfer zu
Protokoll, dass die Öffentlichkeit eine völlig falsche Vorstellung von ihrem
Job habe. Der Gesetzgeber schreibe keine Vollprüfung sämtlicher
Geschäftsabläufe der Unternehmen vor. Vielmehr würden wichtige
Geschäftsfelder des Unternehmens nur anhand von Stichproben untersucht, um
festzustellen, ob der Jahresabschluss eines Unternehmens ein zutreffendes Bild
der Geschäftstätigkeit zeichne. Ein positives Testat sei deshalb kein Urteil
über die wirtschaftliche Stärke eines Unternehmens. Zudem
weisen die Prüfer darauf hin, dass sie weder Detektive noch Staatsanwälte
seien und man es ihnen nicht anlasten könne, wenn sie geschickte Betrügereien
nicht entdeckten (siehe Interview). Bleibt die Frage, ob die gleichzeitige
Prüfung und Beratung eines Unternehmens - beides gut bezahlt - nicht zu einem
unauflösbaren Interessenkonflikt führt, wenn etwas schief läuft. Denn
Prüfer, die die Unternehmensleitung auffordern, schlechte Nachrichten
öffentlich zu machen, verlieren mit großer Sicherheit ihren Auftrag. Überhaupt
üben Unternehmen, die schlechte Bilanzen haben, häufig erheblichen Druck auf
die Prüfer aus. Zwar werden die Prüfer seit einigen Jahren nicht mehr vom
Vorstand, sondern vom Aufsichtsrat einer Kapitalgesellschaft beauftragt, um mehr
Kontrolle zu schaffen. Doch ob das wirklich hilft, ist zweifelhaft. Die
Realität sieht oft anders aus. Das zeigt der Fall der 1997 in Konkurs
gegangenen Hanseatischen AG (HAG), einem Unternehmen der Euro Energie Gruppe aus
Hamburg. Laut Vorstandsbericht unternahm der Kopf der Firmengruppe, der
gerichtsbekannte Günter Wagner, "große Anstrengungen, den WP
(Wirtschaftsprüfer) von seiner eigenen Bilanzgestaltung zu überzeugen".
Das funktionierte offenbar sehr gut. Obwohl die HAG längst wirtschaftliche
Probleme hatte - Verbraucherschützer und FINANZtest warnten bereits -, segnete
die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Jahr für Jahr Lageberichte ab, in denen
unter anderem von "erfreulich hohen wirtschaftlichen Zuwachsraten" die
Rede war. Natürlich gab es stets uneingeschränkte Testate. Verheerend
für Anleger wirkte sich die Werbung mit den positiven Testaten auf
Veranstaltungen und in den Prospekten der HAG aus (siehe Foto). Sie zeichneten
noch Verträge, als die HAG schon verschuldet war. 600 Millionen Euro verloren
Anleger bei der HAG. Nicht unabhängig geprüft "Ohne
diese Testate hätten meine Mandanten niemals eine Beteiligung bei der HAG
gezeichnet", erklärt Susanne Kunzfeld, Rechtsanwältin der Kanzlei Kärner,
Mattil & Kollegen in München. Sie verklagt die Hannoveraner
Treuhandgesellschaft Herrmann & Co. (früher Dr. Wolter & Partner mbH)
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und ihren Geschäftsführer Jochen Herrmann
für rund 50 Anleger auf Schadenersatz. Kunzfeld wirft Herrmann & Co. vor,
bei der Prüfung der Jahresabschlüsse die Vorschriften des Handelsgesetzbuches
in gröblicher Weise missachtet und damit bereits vorhandene und künftige
Anleger der HAG geschädigt zu haben. Herrmann sei es nur um den Erhalt des
Prüfungsauftrags gegangen. "Die Bestätigungsvermerke hätten nicht
erteilt werden dürfen, weil die Lageberichte falsch waren", ist sich
Kunzfeld sicher. Die Täuschungen seien für einen Wirtschaftsprüfer
unübersehbar gewesen. Das beweise auch ein Bericht des Landeskriminalamts (LKA)
Hamburg. Das LKA fand Scheinrechnungen, mit denen die Jahresabschlusszahlen
erheblich geschönt wurden. Herrmann weist die Vorwürfe zurück.
Sie entsprächen nicht den Tatsachen. Wie auch immer der Fall
ausgeht, Anlegern sollte klar sein, dass Prüfsiegel keine Gütesiegel und für
die Anlageentscheidung ohne Wert sind.
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