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FINANZtest 12/2001, S. 58:
Wabag-Prozess: Hohe Haftstrafen
Im Wabag-Prozess hat das Landgericht München zwei der
Angeklagten zu Haftstrafen zwischen vier und acht Jahren verurteilt. Die beiden
Männer hatten zugegeben, an den Anlagebetrügereien der Wirtschaftsanalyse und
Beratung Aktiengesellschaft (Wabag) beteiligt gewesen zu sein. Tausende Anleger
wurden geschädigt.
Die Urteile gegen die beiden Hauptinitiatoren der Wabag-Gruppe standen bei
Redaktionsschluss noch aus.
Wie berichtet, hatte die Wabag jahrelang bei Anlegern für Beteiligungen an
prestigeträchtigen Umweltprodukten geworben. FINANZtest hatte bereits 1996 vor
den Investments gewarnt.
Inzwischen hat sich herausgestellt, dass von den insgesamt 145 Millionen Mark
der Anleger nur etwa 55 Millionen Mark in Ökoheizkraftwerke oder
Recyclinganlagen investiert wurden.
Dennoch haben Anleger nach Einschätzungen von Anwälten Chancen, Geld
zurückzubekommen. Wie Rechtsanwalt Peter Mattil aus München mitteilt, will er
die Raiffeisenbank Dingharting auf Schadenersatz verklagen. Die Bank habe wider
besseren Wissens bestätigt, dass genug Geld für geplante Firmengründungen
eingegangen sei und den Vorständen der Gesellschaften zur freien Verfügung
stünde. Nur durch diese falschen Bestätigungen hätten die Wabag-Vorstände
neue Projektgesellschaften gründen und vorhandene Gesellschaften erweitern
können.
Das Geld sei aber gar nicht vorhanden gewesen. Die Staatsanwaltschaft ermittle
deshalb gegen die Verantwortlichen des Kreditinstituts.
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