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Urteil
zu Schweizer Finanzdienstleistern
Die
deutsche Bankenaufsicht darf Schweizer Finanzdienstleistern die
Erlaubnis verweigern, Deutschen über das Internet Kredite anzubieten.
Nach dem Kreditwesengesetz (KWG) benötigt der, der in der BRD
gewerbsmäßig Bankgeschäfte betreibt, eine schriftliche Erlaubnis
der BaFin. Diese darf nur erteilt werden, wenn der Finanzdienstleister
seine Hauptverwaltung oder eine Zweigstelle in Deutschland unterhält.
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass sich die Schweizer
Anbieter nicht auf die Freiheiten des EG-Vertrages berufen können
(Dienstleistungsfreiheit). (EUGH: C-452/04)
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