Urteil zu Schweizer Finanzdienstleistern

Die deutsche Bankenaufsicht darf Schweizer Finanzdienstleistern die Erlaubnis verweigern, Deutschen über das Internet Kredite anzubieten. Nach dem Kreditwesengesetz (KWG) benötigt der, der in der BRD gewerbsmäßig Bankgeschäfte betreibt, eine schriftliche Erlaubnis der BaFin. Diese darf nur erteilt werden, wenn der Finanzdienstleister seine Hauptverwaltung oder eine Zweigstelle in Deutschland unterhält. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass sich die Schweizer Anbieter nicht auf die Freiheiten des EG-Vertrages berufen können (Dienstleistungsfreiheit). (EUGH: C-452/04)