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BGH-Urteil bei fehlender Erlaubnis nach
dem AuslInvestmG
Der Treuhänderanwalt und
Vertriebsleiter einer im Ausland ansässigen Investmentgesellschaft
müssen einer Anlegerin persönlich Schadensersatz zahlen (BGH II ZR
276/02). Die Firma WFM mit Sitz auf den British Virgin Islands hatte in
Deutschland Anlegerkapital gesammelt, um dieses in Asien in Aktienfonds
zu investieren. Die Gesellschaft hatte jedoch in Deutschland keine
Zulassung nach dem Auslandsinvestmentgesetz.
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