Zitat aus der 
Frankfurter Allgemeine Zeitung v. 09.01.2005
, S. 40

Schrottfonds

"(…) In einem Fall verurteilte das Landgericht München I im Dezember sowohl die Commerzbank als auch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte & Touche zum Schadensersatz, weil fehlerhaft beraten worden beziehungsweise der Prospekt lückenhaft war. Die Kanzlei Mattil & Kollegen aus München feierte damit aber allenfalls einen Etappenerfolg, weil die Urteile noch nicht rechtskräftig sind. (...)"