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Zitat aus der
Frankfurter Allgemeine Zeitung v. 09.01.2005, S. 40
Schrottfonds
"(…)
In einem Fall verurteilte das Landgericht München I im Dezember
sowohl die Commerzbank als auch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Deloitte & Touche zum Schadensersatz, weil fehlerhaft beraten
worden beziehungsweise der Prospekt lückenhaft war. Die Kanzlei
Mattil & Kollegen aus München feierte damit aber
allenfalls einen Etappenerfolg, weil die Urteile noch nicht
rechtskräftig sind. (...)"
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