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FINANZtest 3/2004, S. 41:
Falsche Freunde
Prozessfinanzierer können
geprellten Anlegern helfen. Die Firmen finanzieren das Gerichtsverfahren und
kassieren im Erfolgsfall eine Gewinnbeteiligung vom Kläger. Doch nun wittern
auch ominöse Finanzierer ein Geschäft.
Anleger, die ihr Geld dubiosen
Firmen anvertrauen, haben nichts zu lachen, wenn diese plötzlich den Laden
zumachen. Das angelegte Geld ist häufig weg. Hoffnungsfroh stimmt es da, wenn
sich plötzlich ein Helfer per Brief meldet und verspricht, eine
Schadenersatzklage zu finanzieren.
So etwas macht die Firma EBC AG aus
Düsseldorf. Anlegern des offenbar insolventen Unternehmens Admus Plc. bietet
EBC-Vorstand Anton Götzl an, ihre Schadenersatzklagen gegen Erfolgsbeteiligung
zu finanzieren. Das Kostenrisiko will die EBC tragen und im Falle eines Erfolgs
vor Gericht einen Anteil vom Gewinn kassieren.
Das ist eigentlich keine schlechte
Idee. Die gewerbliche Prozessfinanzierung ist ein vernünftiges Geschäftsmodell
und wird mittlerweile sogar von renommierten Versicherungshäusern wie der
Allianz, der DAS oder Roland Rechtsschutz angeboten.
Doch das Angebot der EBC hat einen
Haken. Mit einer Erfolgsbeteiligung will sich die Firma nicht begnügen.
Enttäuschte Anleger, die eine Finanzierung wollen, müssen zunächst für 15
Prozent ihres voraussichtlichen Streitwerts EBC-Aktien kaufen.
Zu empfehlen ist solch ein
Investment nicht. Denn es ist unklar, was die EBC mit dem Geld anstellt, ob es
anschließend wirklich zu einer Prozessfinanzierung kommt und woher die EBC
überhaupt die Anlegeradressen hat. Nach Angaben des Münchner Anwalts Peter
Mattil, der viele geschädigte Anleger vertritt, hat die EBC sehr viele
Admus-Anleger und Geschädigte anderer Pleitefirmen angeschrieben.
Fragen von FINANZtest zum
Finanzierungsangebot hat die EBC nicht beantwortet. Wer im Internet stöbert,
erfährt lediglich, dass die Firma unter anderem in einer Tauschbörse engagiert
ist und Mitarbeiter für den Vertrieb einer neuartigen Limonade sucht.
Claro, so der Name des angeblichen
Muntermachers, sei von der Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung
zugelassen und habe eine Goldmedaille bei der Weltausstellung in Brüssel
erhalten. Doch das ist Quatsch. Die Brüsseler Weltausstellung war 1958 und eine
Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung gibt es nicht.
Selber auf die Suche gehen
Nicht nur die EBC will Geschäfte
mit geprellten Anlegern machen. Auch findige Anwälte wie der Kölner Udo Meisen
wittern das Geschäft. Geschädigte Anleger bekommen Post von einer Firma AWB
aus Wermelskirchen, in der sie aufgefordert werden, für eine
Prozessfinanzierung vorab Geld auf das Konto des Anwalts zu überweisen.
Das Problem: Lehnt die Firma eine
Finanzierung des Falls am Ende ab, sehen die Anleger das Geld nicht wieder. So
regelt es der Finanzierungsvertrag.
Wer mit dem Gedanken spielt, einen
Prozess - etwa gegen betrügerische Anlagefirmen - finanzieren zu lassen, sollte
gemeinsam mit dem eigenen Anwalt einen geeigneten Finanzierer suchen. Der
Infoabruf von FINANZtest (siehe Kasten) hilft dabei.
Von Verträgen, nach denen der
Prozessfinanzierer den Anwalt auswählt, rät FINANZtest ab. Vorsicht ist auch
geboten, wenn Finanzierungsangebote ungefragt ins Haus kommen - vor allem, wenn
die Finanzierung nur gegen Vorauskasse in Aussicht gestellt wird. Seriöse
Unternehmen prüfen eingereichte Fälle immer kostenlos und belegen auf Anfrage,
dass sie genug Geld haben, das Verfahren zu bezahlen.
Optimal ist es, wenn sich der
Prozessfinanzierer verpflichtet, die Anfrage in einer festgelegten Frist zu
bearbeiten. Denn mitunter drängt die Zeit und Anfragende müssen stets mit
einer Absage rechnen. Das ist normal. Denn nur wenn ein Verfahren wirklich
Aussicht auf Erfolg hat und die Gegenseite im Erfolgsfall auch zahlen kann,
übernehmen Prozessfinanzierer alle Kosten.
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