FINANZtest 3/2004, S. 41:

Falsche Freunde

Prozessfinanzierer können geprellten Anlegern helfen. Die Firmen finanzieren das Gerichtsverfahren und kassieren im Erfolgsfall eine Gewinnbeteiligung vom Kläger. Doch nun wittern auch ominöse Finanzierer ein Geschäft.

Anleger, die ihr Geld dubiosen Firmen anvertrauen, haben nichts zu lachen, wenn diese plötzlich den Laden zumachen. Das angelegte Geld ist häufig weg. Hoffnungsfroh stimmt es da, wenn sich plötzlich ein Helfer per Brief meldet und verspricht, eine Schadenersatzklage zu finanzieren.

So etwas macht die Firma EBC AG aus Düsseldorf. Anlegern des offenbar insolventen Unternehmens Admus Plc. bietet EBC-Vorstand Anton Götzl an, ihre Schadenersatzklagen gegen Erfolgsbeteiligung zu finanzieren. Das Kostenrisiko will die EBC tragen und im Falle eines Erfolgs vor Gericht einen Anteil vom Gewinn kassieren.

Das ist eigentlich keine schlechte Idee. Die gewerbliche Prozessfinanzierung ist ein vernünftiges Geschäftsmodell und wird mittlerweile sogar von renommierten Versicherungshäusern wie der Allianz, der DAS oder Roland Rechtsschutz angeboten.

Doch das Angebot der EBC hat einen Haken. Mit einer Erfolgsbeteiligung will sich die Firma nicht begnügen. Enttäuschte Anleger, die eine Finanzierung wollen, müssen zunächst für 15 Prozent ihres voraussichtlichen Streitwerts EBC-Aktien kaufen.

Zu empfehlen ist solch ein Investment nicht. Denn es ist unklar, was die EBC mit dem Geld anstellt, ob es anschließend wirklich zu einer Prozessfinanzierung kommt und woher die EBC überhaupt die Anlegeradressen hat. Nach Angaben des Münchner Anwalts Peter Mattil, der viele geschädigte Anleger vertritt, hat die EBC sehr viele Admus-Anleger und Geschädigte anderer Pleitefirmen angeschrieben.

Fragen von FINANZtest zum Finanzierungsangebot hat die EBC nicht beantwortet. Wer im Internet stöbert, erfährt lediglich, dass die Firma unter anderem in einer Tauschbörse engagiert ist und Mitarbeiter für den Vertrieb einer neuartigen Limonade sucht.

Claro, so der Name des angeblichen Muntermachers, sei von der Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung zugelassen und habe eine Goldmedaille bei der Weltausstellung in Brüssel erhalten. Doch das ist Quatsch. Die Brüsseler Weltausstellung war 1958 und eine Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung gibt es nicht.

Selber auf die Suche gehen

Nicht nur die EBC will Geschäfte mit geprellten Anlegern machen. Auch findige Anwälte wie der Kölner Udo Meisen wittern das Geschäft. Geschädigte Anleger bekommen Post von einer Firma AWB aus Wermelskirchen, in der sie aufgefordert werden, für eine Prozessfinanzierung vorab Geld auf das Konto des Anwalts zu überweisen.

Das Problem: Lehnt die Firma eine Finanzierung des Falls am Ende ab, sehen die Anleger das Geld nicht wieder. So regelt es der Finanzierungsvertrag.

Wer mit dem Gedanken spielt, einen Prozess - etwa gegen betrügerische Anlagefirmen - finanzieren zu lassen, sollte gemeinsam mit dem eigenen Anwalt einen geeigneten Finanzierer suchen. Der Infoabruf von FINANZtest (siehe Kasten) hilft dabei.

Von Verträgen, nach denen der Prozessfinanzierer den Anwalt auswählt, rät FINANZtest ab. Vorsicht ist auch geboten, wenn Finanzierungsangebote ungefragt ins Haus kommen - vor allem, wenn die Finanzierung nur gegen Vorauskasse in Aussicht gestellt wird. Seriöse Unternehmen prüfen eingereichte Fälle immer kostenlos und belegen auf Anfrage, dass sie genug Geld haben, das Verfahren zu bezahlen.

Optimal ist es, wenn sich der Prozessfinanzierer verpflichtet, die Anfrage in einer festgelegten Frist zu bearbeiten. Denn mitunter drängt die Zeit und Anfragende müssen stets mit einer Absage rechnen. Das ist normal. Denn nur wenn ein Verfahren wirklich Aussicht auf Erfolg hat und die Gegenseite im Erfolgsfall auch zahlen kann, übernehmen Prozessfinanzierer alle Kosten.