|
Europäischer
Pass für Wertpapierprospekte
Mit
einem Zertifikat (Quadriga Superfund) wendet sich ein Emittent aus Frankreich (Exane
S.A.) an deutsche Anleger.
Der Prospekt ist in englischer und französischer Sprache verfasst, teilweise
sogar nur in französisch. Der Prospekt sieht im Falle von Rechtsstreiten die
Anwendung französischen Rechts und einen französischen Gerichtsstand vor. In
der Zusammenfassung findet sich der Hinweis, dass ein Anleger gezwungen sein
kann, den 220 Seiten dicken Prospekt übersetzen zu müssen. Der Prospekt wurde
nach der Prospektrichtlinie 2003/71 EG und Verordnung Nr. 809/2004 gestaltet.
Danach kann ein Wertpapierprospekt in einem EWR-Staat bewilligt und sodann in
jedem anderen EWR-Staat unverändert genutzt werden. Die deutsche
Aufsichtsbehörde muss den Prospekt nicht noch einmal billigen, erforderlich ist
lediglich eine kurze Zusammenfassung in deutscher Sprache. Nach Ansicht der
Kanzlei kann ein solcher Anleger im Falle eines Verlustes kaum Ansprüche
durchsetzen: Er muss zunächst den Prospekt übersetzen, was Kosten von
zigtausend Euro bedeuten wird. Sodann muss er von einem französischen
Rechtsanwalt prüfen lassen, ob der Prospekt fehlerhaft ist. Auch die
Korrespondenz mit einem französischen Rechtsanwalt dürfte nicht ohne Mühe
sein. Man kann darauf warten, dass dieses Beispiel Schule machen wird und
deutsche Anleger sich künftig mit Prospekten aus Spanien, Griechenland oder
vielleicht Litauen zu beschäftigen haben. Die Anlage wird dadurch noch mehr zum
Abenteuer.
Siehe hierzu den Beitrag in der Zeitschrift Wertpapiermitteilungen Nr. 18/2007
vom 05.05.2007: "Die Sprache des Emissionsprospektes"
|