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Europäisches
Kapitalmarktrecht
Die Kanzlei arbeitet seit Jahren mit
Kollegen in anderen europäischen Staaten sowie in den USA (New York)
zusammen. Wir konnten für deutsche Anleger erfolgreich im Ausland
vorgehen und Vermögen sichern. Dabei ist es der Kanzlei erstmals
gelungen, von deutschen Gerichten erlassene Arrestbeschlüsse in
Großbritannien anerkennen und vollstrecken zu lassen. (Pfändung von
Konten und Beantragung einer Zwangshypothek auf ein Grundstück).
Siehe hierzu auch den Beitrag in der Zeitschrift
WM, Heft 17/2002 und die Anmerkung in Zöller,
Zivilprozessordnung, 25. Aufl., 2005, § 917, Randziff. 17aE.
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