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Europäisches Kapitalmarktrecht

Die Kanzlei arbeitet seit Jahren mit Kollegen in anderen europäischen Staaten sowie in den USA (New York) zusammen. Wir konnten für deutsche Anleger erfolgreich im Ausland vorgehen und Vermögen sichern. Dabei ist es der Kanzlei erstmals gelungen, von deutschen Gerichten erlassene Arrestbeschlüsse in Großbritannien anerkennen und vollstrecken zu lassen. (Pfändung von Konten und Beantragung einer Zwangshypothek auf ein Grundstück). Siehe hierzu auch den Beitrag in der Zeitschrift WM, Heft 17/2002 und die Anmerkung in Zöller, Zivilprozessordnung, 25. Aufl., 2005, § 917, Randziff. 17aE.