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Euro am Sonntag vom 16.05.2004, Seite
60: Informatec-Prozess
Entschädigung
für geprellte Bankkunden
Ich habe seinerzeit mit der
Informatec-Aktie viel Geld verloren. Nach Gerhard Harlos ist mit Alexander
Häfele nun auch der zweite Ex-Vorstand der Informatec AG zu einer
Freiheitsstrafe verurteilt worden. Da die Schuld der Herren nun feststeht,
müssten sie doch auch schadensersatzpflichtig sein. Wie stehen die Chancen für
Anleger, sich wenigstens einen Teil des verlorenen Geldes per Gericht
wiederzubeschaffen?
Da sieht es nicht gut aus. Bislang
wurden alle Schadensersatzklagen gegen Harlos und Häfele abgewiesen.
Die 3. Wirtschaftsstrafkammer des
Landgerichts Augsburg hat nun den Firmengründer und Ex-Vorstand Alexander
Häfele zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt.
Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Häfele will vor dem
Bundesgerichtshof in Revision gehen. Das Augsburger Gericht sah es als erwiesen
an, dass Häfele und sein Ex-Partner Gerhard Harlos 1999 den Kurs der
Informatec-Aktie mit falschen Ad-hoc-Mitteilungen in die Höhe getrieben haben.
Beide sollen dadurch jeweils 15 Millionen Euro Gewinn erzielt haben. Die meisten
Anleger erlitten nach dem Absturz des Papiers einen Totalverlust. Harlos war
bereits Ende November nach einem Geständnis zu zwei Jahren auf Bewährung und
einer Geldstrafe verurteilt worden.
Jetzt kommt es nach Angaben der
Münchner Rechtsanwältin Tanja Celler darauf an, wie die schriftliche
Urteilsbegründung ausfällt. Wenn die Entscheidungsgründe ausreichend Substanz
für eine vorsätzliche Schädigung der Anleger hergeben, könnten die
Geschädigten daraus Schadensersatzansprüche herleiten. Ähnlich sieht es auch
Rechtsanwalt Klaus Rotter, der eine ganze Reihe von Informatec-Geschädigten
vertritt. "Für alle Anleger, die ihren Prozess noch nicht rechtskräftig
verloren haben, stehen die Chancen jetzt sehr gut", sagt er.
Lohnen sollte sich die Klage nach
Auffassung des Anwalts auf jeden Fall. Denn zumindest Harlos sei es nach
Überzeugung des Anwalts gelungen, den größten Teil seines Geldes rechtzeitig
ins Ausland zu transferieren. Rotter: "Da ist einiges zu holen." Für
Anleger, die noch keine Klage eingereicht haben, wird es jedoch aus einem
anderen Grund schwierig: Es besteht die Gefahr, dass ihre Ansprüche bereits
verjährt sind.
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