Euro am Sonntag vom 16.05.2004, Seite 60:

Informatec-Prozess
Entschädigung für geprellte Bankkunden

Ich habe seinerzeit mit der Informatec-Aktie viel Geld verloren. Nach Gerhard Harlos ist mit Alexander Häfele nun auch der zweite Ex-Vorstand der Informatec AG zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Da die Schuld der Herren nun feststeht, müssten sie doch auch schadensersatzpflichtig sein. Wie stehen die Chancen für Anleger, sich wenigstens einen Teil des verlorenen Geldes per Gericht wiederzubeschaffen?

Da sieht es nicht gut aus. Bislang wurden alle Schadensersatzklagen gegen Harlos und Häfele abgewiesen.

Die 3. Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Augsburg hat nun den Firmengründer und Ex-Vorstand Alexander Häfele zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Häfele will vor dem Bundesgerichtshof in Revision gehen. Das Augsburger Gericht sah es als erwiesen an, dass Häfele und sein Ex-Partner Gerhard Harlos 1999 den Kurs der Informatec-Aktie mit falschen Ad-hoc-Mitteilungen in die Höhe getrieben haben. Beide sollen dadurch jeweils 15 Millionen Euro Gewinn erzielt haben. Die meisten Anleger erlitten nach dem Absturz des Papiers einen Totalverlust. Harlos war bereits Ende November nach einem Geständnis zu zwei Jahren auf Bewährung und einer Geldstrafe verurteilt worden.

Jetzt kommt es nach Angaben der Münchner Rechtsanwältin Tanja Celler darauf an, wie die schriftliche Urteilsbegründung ausfällt. Wenn die Entscheidungsgründe ausreichend Substanz für eine vorsätzliche Schädigung der Anleger hergeben, könnten die Geschädigten daraus Schadensersatzansprüche herleiten. Ähnlich sieht es auch Rechtsanwalt Klaus Rotter, der eine ganze Reihe von Informatec-Geschädigten vertritt. "Für alle Anleger, die ihren Prozess noch nicht rechtskräftig verloren haben, stehen die Chancen jetzt sehr gut", sagt er.

Lohnen sollte sich die Klage nach Auffassung des Anwalts auf jeden Fall. Denn zumindest Harlos sei es nach Überzeugung des Anwalts gelungen, den größten Teil seines Geldes rechtzeitig ins Ausland zu transferieren. Rotter: "Da ist einiges zu holen." Für Anleger, die noch keine Klage eingereicht haben, wird es jedoch aus einem anderen Grund schwierig: Es besteht die Gefahr, dass ihre Ansprüche bereits verjährt sind.